Hoffentlich speisen die die nicht auch mit ihren vorgefertigten Textbausteinen ab so wie @rick
Zitat:
Die Verkehrszeichen werden in den §§ 39ff.Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert. Man unterscheidet:
§ 40 Gefahrzeichen mahnen, sich auf eine Gefahr vorzubereiten.
§ 41 Vorschriftszeichen enthalten Gebote und Verbote.
§ 42 Richtzeichen geben Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs.
§ 43 Verkehrseinrichtungen
Zusatzschilder ergänzen die Bedeutung anderer Verkehrszeichen.
Bei der Rangfolge der Verkehrszeichen gilt: Verkehrszeichen (Schilder, Fahrbahnbeschriftungen u. a.) gehen anderen Verkehrsregelungen (z. B. rechts vor links) vor; Regelungen durch Lichtzeichenanlagen gehen allen vorgenannten Zeichen vor und Zeichen von Verkehrsposten (Polizeivollzugsbeamte) gehen wiederum diesen Zeichen vor.
Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (VzKat)* 1992 (Bundesanzeiger 1992, Nr. 66a) vom 19. März 1992 aufgeführt.
Die auf den Verkehrszeichen verwendete Schriftart ist nach DIN 1451-2 Linear-Antiqua.
* Die Bildtafel der Verkehrszeichen in Deutschland zeigt alle in der StVO aufgeführten Verkehrszeichen Deutschlands sowie einige andere darin enthaltene Bilder. Ein anderer Quellverweis zum Verkehrszeichenkatalog Deutschlands. Auch hier kein "Verbotsschild eine kotierenden Hundes" zu finden.
Wenn also ALLE Verkehrszeichen der STVO aufgeführt sind, wieso ist darin nicht das von 9Live als Verkerhrsschild ausgegeben Schild "Hier kein Hundeklo" enthalten?
Warum kann 9Live keine normale Antwort auf eine ganz normale Frage abgeben?
Also das mit diesem Schild "Hier kein Hundeklo" muss doch ein für alle mal geklärt werden können. Sonst hört doch die Fragerei nie auf.
Nur weil man nen privaten TV-Sender mit Hütchenspiel-Telefonabzocke betreiben darf, hat man noch lange nicht das Recht, die Menschen unter missbrauch des TV zu verarschen und sich als irgendeine wichtigtuerische Institution, die man nicht ist, aufzuspielen. Die Kloake des privaten TV - SHN
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: GlowingHeart
Alter: 43 Geschlecht: Beiträge: 69 Wohnort: Nähe Köln
Verfasst am: Samstag, 11.08.2007, 13:22 Titel:
@ Glowing Heart:
Danke Aber mit solche einem TB lasse ich mich nicht abspeisen, zumal, wie ich auch geschrieben habe, gemäß StVO dieses Schild nicht existiert. (kenne mich da wirklich sehr gut aus )
Sicherlich gibt es Schilder, die ein Hunde-Verbot aussprechen, diese sind aber in keinster Weise auch nur annähernd als Verkehrszeichen zu betiteln.
Bis jetzt hab ich noch keine Antwort erhalten - aber ich lass da nicht locker.Es wundert mich auch, dass es wohl sehr schwer sein muss, eine einfache Frage zu beantworten. Aber wer weiß, vllt. muss man sich auch die Antwort erst zurecht legen.... (nur mit dem Problem, dass die aus der Nummer nicht mehr raus kommen!)
In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) gewährleistet.
Artikel 5 (verkürzt)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (?) Eine Zensur findet nicht statt. Alle Äußerungen meinerseits spiegeln lediglich meine subjektive, persönliche Meinung wieder... und meine Meinung ist gem. GG geschützt.
Klar kommen die da raus, ganz einfach, das Spiel bekommt einen anderen
Namen : "Welche Schilder haben Sie schon mal gesehen" oder so,
also ohne Bezugsmöglichkeit zu irgendeiner STVO und "Verkerszeichen", fertig.
Irgendeiner STVO dewegen, es gab senderübergreifend VKZ - Spiele
die Schilder aus Nachbarländern enthielten.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: manipulati
Sind ja offenbar völlig abgeschnitten von der Außenwelt, da nicht per Email erreichbar!
Haben die keinen Netzwerkanschluss mit Internetanbindung
Sind bestimmt Sicherheitsauflagen, damit die PC's, auf denen die Spiele entworfen werden,
nicht von außen gehackt werden können!
Vermutlich ist die Spieleredaktion auch meilenweit von der Zuschauerredaktion entfernt,
so dass es unmöglich ist, mal eben nachzufragen, was denn die Quelle der Verkehrsschilder war!
Oberste Devise ist meiner Meinung nach offenbar:
"Lasst nervende Zuschauer mit lästigen Fragen so lange auflaufen,
bis sie sie keinen Bock mehr haben zu nerven "
Mork vom Ork Grünes Mitglied Alter: 57 Geschlecht: Beiträge: 10925 Wohnort: Berlin
Verfasst am: Montag, 13.08.2007, 19:32 Titel:
Nee Rick,
die sind nur erst am 5. Loch Ihrer 18-Raum-Biergolf-Runde, in der Sie darum spielen, wer mit Deiner ausgedruckten eMail jetzt rüber ins andere Gebäude zur Spieleredaktion geht, um denen Deine unbedeutende und absolut nebensächliche Frage vorzulegen.
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Mork vom Ork
Naja, immerhin hat die 9Live-Zuschauerredaktion geantwortet und meine Frage beantwortet...
« Nora » hat Folgendes geschrieben:
...
Sofern Sie dennoch für diese Auskunft nicht zuständig oder zur Weitergabe der Information nicht berechtigt sind, so leiten Sie bitte meine Anfrage an die zuständige Stelle weiter.
Sollte eine Weiterleitung meiner Nachricht erfolgen, so teilen Sie mir bitte mit, an wen meine Nachricht weitergeleitet wurde.
Vielen Dank.
...
Mal schaun, ob die 9Live-Zuschauerredaktion dazu fähig ist,
@Noras Bitte um WEITERLEITUNG ihrer Anfrage
- an (wie wir jetzt ja wissen) die Spieleredaktion -
nachzukommen,
oder ob @Nora auch auf den Briefkontakt verwiesen wird...
Ist ja auch verdammt schwer, die Email auszudrucken und
mal eben zur Spieleredaktion zu schleppen...
Alter: 43 Geschlecht: Beiträge: 69 Wohnort: Nähe Köln
Verfasst am: Dienstag, 14.08.2007, 18:48 Titel:
Hallo zusammen,
meine Antwort ist zwar etwas besser, aber verlangt natürlich noch einer Rückantwort meinerseits...
Hier die Antwort:
Zitat:
Guten Tag Frau B.,
vielen Dank für Ihren aufmerksamen Hinweis, dass dieses Schild in Deutschland kein amtliches Verkehrszeichen gemäß §39 StVO ist. Deshalb werden wir es aus unserer Schilderfolie entfernen. In der genannten Sendung wurde, unter Berücksichtigung ihres Hinweises und unserer Fragestellung: "Welche Verkehrsschilder gibt es wirklich?", die richtige Antwort nicht gegeben!
Freundliche Grüße,
Ihre
9Live-Zuschauerredaktion
Ich antwortete nun vor ca. 3 Minuten mit folgender E-Mail:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren der Zuschauerredaktion von 9Live,
erstmal möchte ich mich für Ihr Antwortschreiben bedanken. Leider jedoch stellt mich Ihre Antwort nicht zufrieden, da meine Frage nicht beantwortet wurde.
Sie schrieben, dass unter Berücksichtigung meines Hinweises, die richtige Antwort nicht gegeben wurde, jedoch darf ich dies insoweit als inkorrekt bezeichnen, da mein Hinweis später bei Ihnen eintraf. Ich erlaube mir an dieser Stelle nochmals auf meine, leider bisher unbeantworteten Fragen in meiner vorherigen E-Mail, hinzuweisen und bitte um Beantwortung.
Weiterhin gehe ich sodann in der Annahme richtig, dass künftige Fragen, bezüglich der Fragestellung ?Welche Verkehrsschilder gibt es wirklich?? unter zu Hilfe nahme der aktuellen Straßenverkehrsordnung zu beantworten sein werden.
Meiner persönlichen Meinung nach, sollten die Zuschauer, welche bei Ihnen in der genannten Sendung an dem Quiz teilnahmen, für die auf Grund der falschen Lösung eine Entschädigung erhalten, da eine die Aufgabe nicht lösbar war.
Für die Bereitstellung, der in meiner ersten E-Mail gewünschten Quellenangaben, bedanke ich mich im Voraus und erwarte ihre Rückantwort im Laufe dieser Woche.
Mit freundlichen Grüßen,
Nora B.
Bitte beachten:
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Nach §28 Abs.3 Bundesdaten-
schutzgesetzes widerspreche ich
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Ich bin gespannt, welche Antwort ich nun erwarten darf.. einfach zu sagen - "Oh war ein Fehler - kommt nicht wieder vor" - reicht mir persönlich nicht.
In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) gewährleistet.
Artikel 5 (verkürzt)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (?) Eine Zensur findet nicht statt. Alle Äußerungen meinerseits spiegeln lediglich meine subjektive, persönliche Meinung wieder... und meine Meinung ist gem. GG geschützt.
Hat jemand das Hundekot-Spiel vielleicht protokolliert? Es würde mich schon interessieren, ob jemand nicht zuvor die wirklich richtige Lösung genannt hat.
Solange bei solchen Spielen die Lösungen nicht vor Beginn notariell hinterlegt werden, ist nicht auszuschließen, dass am Ende die genehme Variante einer Lösungen präsentiert wird. Das gilt auch für Literspiele.
9Live könnte diesem Einsatz eines Notaren einen echten Schritt in Richtung Transparenz machen.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Roogan
Alter: 43 Geschlecht: Beiträge: 69 Wohnort: Nähe Köln
Verfasst am: Sonntag, 19.08.2007, 15:00 Titel:
Leider war ich jetzt ein paar Tage nicht da, so dass ich heute erst die 2. Antwort des super transparenzen Senders posten kann... diese ist plötzlich nicht mehr so "nett"...
Zitat:
Guten Tag Frau B.,
Ihre Email haben wir bereits beantwortet.
Wir antworteten wie folgt:
Guten Tag Frau B.,
vielen Dank für Ihren aufmerksamen Hinweis, dass dieses Schild in Deutschland kein amtliches Verkehrszeichen gemäß §39 StVO ist. Deshalb werden wir es aus unserer Schilderfolie entfernen. In der genannten Sendung wurde, unter Berücksichtigung ihres Hinweises und unserer Fragestellung: "Welche Verkehrsschilder gibt es wirklich?", die richtige Antwort nicht gegeben!
Freundliche Grüße,
Ihre
9Live-Zuschauerredaktion
Das von Ihnen kritisierte Verkehrsschild wurde in der laufenden Live-Sendung nicht als korrekt gewertet.
Zu weiteren Stellungnahmen sind wir daher nicht verpflichtet.
Gerne können Sie uns auch anrufen: unter 01805-36 20 20 (14 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz) sind wir montags bis freitags von 12-18 Uhr für Sie erreichbar.
Ihre
9Live-Zuschauerredaktion
In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) gewährleistet.
Artikel 5 (verkürzt)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (?) Eine Zensur findet nicht statt. Alle Äußerungen meinerseits spiegeln lediglich meine subjektive, persönliche Meinung wieder... und meine Meinung ist gem. GG geschützt.
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