Verfasst am: Dienstag, 14.11.2006, 23:11 Titel:
Aktuelles Rätsel auf NICK
>>Alle Menschen sind klug;
die einen vorher, die anderen nachher.. . .<< Zuletzt bearbeitet von Käkskrümel am Dienstag, 14.11.2006, 23:22, insgesamt einmal bearbeitet
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Käkskrümel
Ich dachte, dieses "Format" sei so tot, wie es töter nicht mehr geht. Aber Mayerbachers callactive gräbt selbst verweste Leichen wieder aus .... Auf Neuhochseutsch heißt das heute Innovation!
Übrigens: Nach § 168 StGB gibt es für "Störung der Totenruhe" bis zu drei Jahre gesiebte Luft!
DER SCHWACHSINN HAT EINEN NAMEN: CALL-IN-TV!
ORGANISIERT VON DER BLM (ART. 2.2 BayMG)
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: rätsel_haft
Man das ist ja wieder Pixelkrieg vom feinsten. Tierisch weich Gezeichnet das ganze. Ohne Animation kaum lösbar.
Werde das nächste mal eine Animation erstellen. (Leider dauert das bei mir sehr lange weil ich mich noch nicht so gut mit meinem Grafikprogramm auskenne)
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: El Jiro
Ob man das im TV auf den Bildschirm ohne Vergrößerung überhaupt erkennen konnte? Zuletzt bearbeitet von GlowingHeart am Donnerstag, 16.11.2006, 01:02, insgesamt einmal bearbeitet
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: GlowingHeart
War die 9 also doch falsch. Hatte erst gedacht, ist durch das Weichspülen so entstanden und war mir nicht ganz sicher, obwohl es ja die Animation eigentlich zeigt.
Aber schön deine Superscreens wieder mal sehen zu dürfen.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: GlowingHeart
Bei Spielen, die Verkehrszeichen beinhalten, ist die offensichtlichste Quelle die StVO.
Wenn aber die Nummer 2 aus dem Spiel überhaupt nicht in der StVO vorkommt, dann ist dies kein offizielles Verkehrszeichen. Ergo müsste auch die Nummer 2 falsch gewertet werden.
Oder: 9Live erklärt, warum gerade dieses Zeichen korrekt ist, und gibt auch einen entsprechenden Quellenverweis.
Ohne Quelle kann man nämlich alles behaupten.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Jigsaw
Ich hab' mir mal den Spaß gegönnt und
um 17:17 Uhr eine Email an die 9Live-Zuschauerredaktion geschrieben:
« rick » hat Folgendes geschrieben:
Meine sehr verehrten Damen und Herren der Zuschauerredaktion,
beim spannenden Spiel: Verkehrsschilder am 10.08.2007 bei Norman Magolei
wurde gefragt, welche VERKEHRSSCHILDER es WIRKLICH gibt.
In der Auflösung wurde auch das Schild Nr. 2 als richtig markiert!
Meine Frage ist:
Könnten Sie mir bitte mitteilen, laut welcher Quelle Ihrerseits
dieses Schild Nr. 2 als WIRKLICHES VERKEHRSSCHILD ausgewiesen wird???
Im voraus schon vielen Dank für Ihre Bemühungen,
mit freundlichen Grüßen, Rick!
8 Minuten später um 17:25 Uhr hatte ich schon eine Antwort bekommen
Und zwar den von mir erwarteten, allseits bekannten Textbaustein:
« 9Live-Zuschauerredaktion » hat Folgendes geschrieben:
Guten Tag Herr ...,
vielen Dank für Ihre Email. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die 9Live-Zuschauerredaktion die Lösungen einzelner Spiele nicht verwalten kann.
Wir senden täglich bis zu 14 Stunden Quiz-Sendungen und die damit verbundene Menge an Spielen und Lösungen würde unseren redaktionellen Rahmen einfach sprengen.
Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende,
Ihre
9Live-Zuschauerredaktion
Um 18:01 hab' ich dann mal kurz nachgehakt:
« rick » hat Folgendes geschrieben:
Meine sehr verehrten Damen und Herren der Zuschauerredaktion,
ich habe natürlich vollstes Verständnis dafür,
dass die 9Live-Zuschauerredaktion die Lösungen einzelner Spiele nicht verwalten kann.
Neue Frage:
Könnten Sie mir bitte mitteilen,
an wen ich mich dann bei Ihnen wenden kann,
um eine Antwort auf meine Frage
nach der Quelle der Verkehrsschilder zu erhalten???
Mit freundlichen Grüßen, Rick!
Für Nachfragen dieser Art ist offenbar noch kein Textbaustein vorhanden!
Zumindest warte ich immer noch auf eine Antwort!
Ich folgere hiermit wieder einmal:
?Live ist weder transparent, noch fair
und schon gar nicht seriös!!!
________________________________________
Zuletzt bearbeitet von rick am Freitag, 10.08.2007, 23:30, insgesamt einmal bearbeitet
Alter: 43 Geschlecht: Beiträge: 69 Wohnort: Nähe Köln
Verfasst am: Freitag, 10.08.2007, 23:56 Titel:
Also langsam muss ich sagen, nimmt die Dreistigkeit immer weiter zu...
Da ich beruflich in dem Bereich tätig bin, dachte ich - ok, dass ist einfach, aber was dann dabei heraus kam -OH MEIN GOTT. Habe leider die Auflösung am Nachmittag nicht sehen können, aber das wird meinerseits auch noch eine Beschwerde nach sich ziehen.
Es kann nicht sein, dass offensichtlich falsche Tatsachen erzählt werden.
Aber hier mal die Definition für Verkehrszeichen:
Definitionen von Verkehrszeichen:
Ein Verkehrszeichen ist eine behördliche Anordnung, die von Verkehrsteilnehmern eigenverantwortlich beachtet werden muss. Verkehrszeichen sind elektronische Anlagen (Wechselverkehrszeichenanlagen, Lichtzeichenanlagen), Zeichen von Personen, Fahrbahnmarkierungen und v.a. Schilder. Ein Verkehrsschild ist ein Schild, das Verkehrszeichen zeigt. Sie müssen sichtbar (nicht verdeckt, verdreht u.ä.) sein, um rechtlich wirksam zu werden.
Demnach sind lt. SHN alle Hunde Teile des Verkehrsraums. Gleichzusetzen mit einer Lichtsignalanlage oder einer Fahrbahnmarkierung...
Weiter ´wird gesagt:
Um den Schilderwald einzudämmen, wurde mit der StVO-Novelle von 1997 der § 45 Abs. 9 StVO neu geschaffen. Er erlaubt das Anordnen von Verkehrszeichen nur, wenn es aufgrund besonderer Umstände vor Ort zwingend geboten ist, weil die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der StVO nicht für einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf ausreichen. Um dies festzustellen, muss die Unfallrate für die fragliche Strecke erhoben werden und mit der Unfallrate einer ähnlichen Strecke verglichen werden. Nur wenn das Risiko auf der fragliche Strecke erheblich höher ist, ist das Anordnen von Verkehrszeichen denkbar.
Dem zur folge wäre ein Hund, der sein Geschäft verrichtet, eine Störung des Verkehrsraumes und würde den Verkehrsablauf beeinflussen...
Das sollen die mir mal erklären...
Ne ne ne.. aber super, dass ihr die Auflösung per Screenshot festgehalten habt.
Was ich aber noch zu dem Posting mit der Parkscheibe sagen wollte... Eine Parkscheibe ist ein Verkehrszeichen nach StVO. Es handelt sich hierbei um das Zeichen 292.
Eine schöne Seite um nachzuschlagen ist der Verkehrszeichenkatalog und die StVO:
http://bundesrecht.juris.de/stvo/index.html
Edit: So habe mich Deiner Beschwerde auch mal angeschlossen..hier meine Email:
Von: Nora XXX [mailto:XXXXX]
Gesendet: Samstag, 11. August 2007 01:47
An: 'info@9Live.de'
Betreff: LiveSendung am 10.08.2007 - kurz nach 15 Uhr - Sendung mit Norman Magolei
Sehr geehrte Damen und Herren der Zuschauerredaktion von 9Live,
mit großem Erstaunen habe ich heute Nachmittag eine Ihrer Sendungen verfolgt.
In dieser Sendung wurde die Frage aufgeworfen, welche Verkehrsschilder es wirklich gibt.
Da ich selbst im Bereich Verkehrswesen tätig bin, war ich über Ihre Auflösung erstaunt und zu tiefst verärgert.
Ein Schild, welches als Verkehrsschild benannt werden darf, ist ein Zeichen gemäß StVO, welches einer behördlichen Anordnung bedarf.
Das von Ihnen als richtig gegebene Schild (Nr.2) , welches einen Hund abbildet, ist kein amtliches Verkehrszeichen gemäß §39 StVO.
Es handelt sich weder um ein Gefahren- noch um Richt- geschweige denn um ein Vorschriftszeichen.
Daher möchte ich , auch wenn ich weiß, dass Sie Ihre Quellen nicht gerne offenlegen, wissen, aus welcher Quelle Sie die
Annahme der Richtigkeit dieses Zeichens beziehen. Wenn Sie in Ihrer Sendung dem Zuschauer die o.g. Aufgabe bzw. Frage stellen, so muss diese für den
Zuschauer nachvollziehbar sein. Da in der Sendung auf den Führerschein hingewiesen wurde, gehe ich in der Annahme richtig, dass die von Ihnen gesuchten Schilder, Verkehrszeichen gem. StVO sein müssen. Ist dies nicht der Fall, korrigieren Sie mich bitte. Die StVO können Sie hier kostenlos nachlesen http://bundesrecht.juris.de/stvo/BJNR015650970.html#BJNR015650970BJNG000100314.
Auch wenn mir bewusst ist, dass Ihr Sender kein Bildungsfernsehen repräsentiert, so darf man als Zuschauer jedoch auf sachlich korrekte Antworten hoffen.
Zur Verdeutlichung und der von Ihnen angepriesenen Transparenz im Hinblick auf das Spielverständnis und die logische Nachvollziehbarkeit Ihrer Spiele, bitte ich um Übersendung eines geeigneten Quellenmaterials, aus welcher die Lösung erkennbar ist.
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Zuschauerredaktion, sind Sie primär als Ansprechpartner für Zuschauerfragen auf Ihrer Website genannt, so dass ich Ihrerseits auf eine Beantwortung hoffen kann.
Sofern Sie dennoch für diese Auskunft nicht zuständig oder zur Weitergabe der Information nicht berechtigt sind, so leiten Sie bitte meine Anfrage an die zuständige Stelle weiter.
Sollte eine Weiterleitung meiner Nachricht erfolgen, so teilen Sie mir bitte mit, an wen meine Nachricht weitergeleitet wurde.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Nora XXXX
Email: XXXX
Bitte beachten:
-----------------------------
Nach §28 Abs.3 Bundesdaten-
schutzgesetzes widerspreche ich
der Speicherung, Nutzung oder
Übermittlung meiner Daten für
Werbezwecke oder für die
Markt- und Meinungsforschung.
-----------------------------
In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) gewährleistet.
Artikel 5 (verkürzt)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (?) Eine Zensur findet nicht statt. Alle Äußerungen meinerseits spiegeln lediglich meine subjektive, persönliche Meinung wieder... und meine Meinung ist gem. GG geschützt.
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.