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MONEY EXPRESS: Sachliche Diskussion [01.07.2007 - 15.09.07]
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  manipulati
01379-Gesperrter
01379-Gesperrter

Alter: 74

Beiträge: 570
BeitragVerfasst am: Montag, 27.08.2007, 05:13 
Titel:
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Marc schrieb ->
***Herr Mayerbacher teilte mir daraufhin heute mittag mit,
daß man einer Freigabe von Mitschnitten der Sendung
Money Express grundsätzlich nicht zustimmen würde.***


Irgendwie ist mir das unverständlich und verstösst gegen
mein Rechtsempfinden.

Es geht hier doch hier in erster Linie um Öffentlichkeitsarbeit im Interesse der Allgemeinheit oder nicht?
Jeder Zuschauer, jeder User, jeder Besucher des Forums, wir alle, repräsentieren diese Allgemeinheit,
und haben daher ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen in Bild und Ton.

Es geht nicht um die Verbreitung illegaler Raubkopien von Spielfilmen,
Musikstücken, Serien oder ganzer Sendungsmitschnitte.

Es geht um "Schnipsel" aus Sendungen, die so und nicht anders vom Sender ausgestrahlt,
kostenlos der Allgemeinheit zur Kenntnis gebracht werden sollen.

Ist es nicht genau das, was hierzu auch das Urheberrecht sagt und somit deckt?
Eine Freigabe also grundsätzlich überflüssig macht?


Zitat:
***Grenzen des Urheberrechts

Das Verwertungsrecht der Urheber ist gilt nicht uneingeschränkt.

Das Urhebergesetz sieht Ausnahmen vor, soweit das Interesse der Allgemeinheit berührt wird.
Insoweit findet eine Einschränkung der Urheberrechte statt, wenn es um folgende Interessen geht:

1. Rechtspflege und öffentliche Sicherheit: § 45 UrhG
2. Informationsfreiheit/Berichtserstattung: §§ 48-50 UrhG
3. Freiheit der Wissenschaft: § 51 UrhG (Zitatrecht)
4. Interesse der Allgemeinheit: § 52 UrhG
5. Technische Zwecke: §§ 55-56 UrhG (Sendeunternehmen)
6. Interesse am privaten Gebrauch: § 53 UrhG
7. Interesse an der Abbildungsfreiheit: §§ 57-60 UrhG
8. Interesse an der Kulturwirtschaft: § 61 UrhG (Tonträgerhersteller).

Allerdings sind auch die Grenzen des Urheberrechts nicht grenzenlos.
So ist es z.B. unzulässig im Internet geschützte Textauszüge zu zitieren
und sie uneingeschränkt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

URTEIL: LG München zum Zitatrecht im Internet (21 O 312/05)***

Quelle: http://www.it-rechtsinfo.de/index.php/wissen/urheber/rechte_urheber/
.
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Montag, 27.08.2007, 08:05 
Titel:
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« § 50 UrhG » hat Folgendes geschrieben:
Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig.

Das Forum verbreitet Tagesereignisse durch technische Mittel. Um das Ereignis (hier: Irrtum über eine richtige Antwort), dem das Tagesinteresse gilt, wahrnehmbar zu machen, könnte man in beschränktem Umfang das "Werk" öffentlich wiedergeben.

... wenn man denn überhaupt an eine "Schöpfungstiefe" der Call-in Sendungen glaubt.

Aber ob die Meinung richtig ist, sollten wir lieber einen Anwalt beurteilen lassen.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  GlowingHeart
Grüner geht nicht
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Beiträge: 7103
BeitragVerfasst am: Montag, 27.08.2007, 08:13 
Titel:
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Als Abzocker würde ich auch nicht wollen, das das Prellen von vermeintlichen Gewinner veröffentlicht wird und das potentiell abzuzockende Anrufer-Klientel vom Anrufen abgeschreckt würde. Also das Schnippsel Mitschnitt verbieten, trotz zahlreicher Pagragraphen, die eine Veröffentlichung zulässt um Information zu gewährleisten.

Aber wir wissen ja aus der Geschichte - halte das Volk DUMM und du kannst es um so besser ausbeuten.
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Montag, 27.08.2007, 08:37 
Titel:
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Noch einmal zum NACHGAFFERBUS heute Nacht:

Dieser Begriff wurde am 13. 8. schon einmal gesucht. Falschantworten damals waren AUGSBURG, KASSEL, ABSCHAFFUNG und SCHAFFHAUSEN.

Heute Nacht waren die Falschantworten ABSCHAFFUNG, SCHAFFHAUSEN und GERA.

Meine neutral gestellten Fragen dazu: Wie hoch dürfte die Wahrscheinlichkeit sein, dass unabhängig voneinander zwei Anrufer aus dem Wort NACHGAFFERBUS, mit dem eine deutsche Stadt gesucht wird, das Wort ABSCHAFFUNG kreieren?

Wie hoch dürfte die Wahrscheinlichkeit sein, dass aus diesen Buchstaben, aus denen man auf eine deutsche Stadt mit dem Anfangsbuchstaben A bilden soll, unabhängig voneinander zwei Anrufer die schweizerische Stadt SCHAFFHAUSEN bilden?

Der Anrufer heute Nacht kam, seinem Dialekt nach zu urteilen, aus Bayern. Aschaffenburg liegt in Bayern. Trotzdem liegt ihm die halb so große Stadt Schaffhausen näher als die größte Stadt der Region Bayerischer Untermain.

Allein die phonetische Nähe des Suchwortes NACHGAFFERBUS müsste für einen solchen Menschen auf Aschaffenburg hindeuten, schließlich stehen sämtliche Vokale in etwa an der richtigen Stelle, ebenso das Doppel-F.

Und da soll man sich nicht wundern?

P.S.: Etwa 20 Minuten vor geplantem Sendeende wurde in den Hot-Button-Modus geschaltet. Wann schlägt er zu? Genau! Als um 3:02 ein 2-Minuten-Countdown eingeblendet wird, exakt wenige Sekunden vor Ablauf dieses Countdowns. Natürlich mit einer richtigen Auflösung.

Ich verzichte auf die Wiederholung der oben gestellten Frage.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  Jigsaw
Grüner geht nicht
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Alter: 47
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2015
BeitragVerfasst am: Montag, 27.08.2007, 11:05 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
« § 50 UrhG » hat Folgendes geschrieben:
Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig.

Das Forum verbreitet Tagesereignisse durch technische Mittel. Um das Ereignis (hier: Irrtum über eine richtige Antwort), dem das Tagesinteresse gilt, wahrnehmbar zu machen, könnte man in beschränktem Umfang das "Werk" öffentlich wiedergeben.

... wenn man denn überhaupt an eine "Schöpfungstiefe" der Call-in Sendungen glaubt.

Aber ob die Meinung richtig ist, sollten wir lieber einen Anwalt beurteilen lassen.


Ich habe es immer noch nicht verstanden, warum man callactive um Erlaubnis fragen muss, ob man ein Videoausschnitt hochladen darf. Hier werden doch keine Urheberrechte verletzt. Hier wird zu einem bestimmten Fall doch nur der entsprechende Bildbeweis geliefert. Aber die Paragraphenreiter finden immer ein Schlupfloch, um selbst diese Videoausschnitte vor der Veröffentlichung im Netz zu schützen.
Ich kann ja verstehen, wenn callactive sich vor Schaden fürchtet, der von unhaltbaren Äußerungen in Foren oder Blogs verursacht wird. Aber dass sich callactive sogar vor der Veröffentlichung eigener Produkte, die in der Nacht kostenlos im Fernsehen (auf drei verschiedenen Sendern) ausgestrahlt werden, fürchtet, ist doch sehr seltsam (Urheberrecht hin oder her).
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  Daarin
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Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 165
BeitragVerfasst am: Montag, 27.08.2007, 16:14 
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« Jigsaw » hat Folgendes geschrieben:
Ich habe es immer noch nicht verstanden, warum man callactive um Erlaubnis fragen muss, ob man ein Videoausschnitt hochladen darf. Hier werden doch keine Urheberrechte verletzt. Hier wird zu einem bestimmten Fall doch nur der entsprechende Bildbeweis geliefert. Aber die Paragraphenreiter finden immer ein Schlupfloch, um selbst diese Videoausschnitte vor der Veröffentlichung im Netz zu schützen.
Ich kann ja verstehen, wenn callactive sich vor Schaden fürchtet, der von unhaltbaren Äußerungen in Foren oder Blogs verursacht wird. Aber dass sich callactive sogar vor der Veröffentlichung eigener Produkte, die in der Nacht kostenlos im Fernsehen (auf drei verschiedenen Sendern) ausgestrahlt werden, fürchtet, ist doch sehr seltsam (Urheberrecht hin oder her).

Prinzipiell steht es eben unter dem Urheberrecht, und braucht darum eine Einwilligung durch den Rechteinhaber. Selbst wenn es frei ausgestrahlt wird, du kannst ja auch keinen Film irgendwo anbieten, der schon seit Jahren im Fernsehen rauf und runter gespielt wird. Darum kann Callactive meiner Meinung nach das Verbreiten des Materials grundsätzlich verbieten. Aber die Ausnahmen existieren nunmal auch, da gibt es nur das Problem, dass sich so was ein Jurist vorher ansehen sollte.



An alle: Ich bin nur Teil des Spiels und meine Aussagen dienen nur zur Unterhaltung der Leser.
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  Shahirrim
Rindenfloh
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Wohnort: Hamburg
BeitragVerfasst am: Montag, 27.08.2007, 18:03 
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Mal so 'ne Frage zu den anderen Videos zu Callactive auf Sevenload, Youtube & Co:

Habt ihr da auch etwa Callactive um Erlaubnis gefragt? So wie ich den Herrn Mayerbacher einschätze, hätte er den wenigsten bis gar keinen wohl seine Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben.



Friede,Freude,Eierkuchen!!
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  slang
Grüner geht nicht
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Alter: 43

Beiträge: 2282
BeitragVerfasst am: Montag, 27.08.2007, 18:51 
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« Shahirrim » hat Folgendes geschrieben:
Mal so 'ne Frage zu den anderen Videos zu Callactive auf Sevenload, Youtube & Co:

Habt ihr da auch etwa Callactive um Erlaubnis gefragt? So wie ich den Herrn Mayerbacher einschätze, hätte er den wenigsten bis gar keinen wohl seine Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben.

Ich würde mal behaupten wollen, dass diese nicht von Marc sind, sondern eher unbekannten Usern...



Vielen Dank fürs Lesen.
Lars


w3News.de

Mobile Datenflatrates.
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  Speculatius
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Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Montag, 27.08.2007, 19:02 
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« Shahirrim » hat Folgendes geschrieben:
Mal so 'ne Frage zu den anderen Videos zu Callactive auf Sevenload, Youtube & Co

Die sind definitiv nicht von Usern dieses Forums. Wie ich gestern gesehen hab, wird von Fanseiten auf Videos verlinkt. Offenbar hat da niemand was dagegen...



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  DerFriese
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 3179
BeitragVerfasst am: Montag, 27.08.2007, 19:46 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
« Shahirrim » hat Folgendes geschrieben:
Mal so 'ne Frage zu den anderen Videos zu Callactive auf Sevenload, Youtube & Co

Die sind definitiv nicht von Usern dieses Forums. Wie ich gestern gesehen hab, wird von Fanseiten auf Videos verlinkt. Offenbar hat da niemand was dagegen...


...die wortwahl ist das entscheidende argument....

fanseiten....videos hochladen...mayerbacher ok.... Exclamation

kritiker....videos hochladen....abmahnung postialisch unterwegs.... Wink

so einfach ist meinungsmache....

gruß
der friese
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  Mork vom Ork
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BeitragVerfasst am: Montag, 27.08.2007, 19:56 
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« Daarin » hat Folgendes geschrieben:
Darum kann Callactive meiner Meinung nach das Verbreiten des Materials grundsätzlich verbieten.

Dagegen spricht ja auch nichts. Nur zu behaupten, man würde es grundsätzlich nicht zulassen, das Mitschnitte Ihrer Sendungen im Internet veröffentlicht werden, stimmt in diesem Zusammenhang einfach nicht. Mag sein, daß man auch die anderen Mitschnitte nicht authorisiert hat - vorgegangen ist man jedoch nur gegen Video, die sich kritisch mit der Sendung befassen. Dieses Material wurde akribisch aus dem Internet entfernt. Videos, die sich jedoch "anhimmelnd" mit den weiblichen Moderatorinnen auseinandersetzen stehen nachwievor zum download und online ansehen bereit!

Das wiederum zeigt mir doch, das man eben NICHT grundsätzlich gegen die Veröffentlichung vorgeht. Es bleibt natürlich das Recht des Inhabers, welche Mitschnitte er entfernt und welche er für "unbedenklich" hält und somit stehen lässt. Nur dan sollte man das Wort grundsätzlich in diesem Kontext nicht verwenden.



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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  Daarin
Ratefuchs
Ratefuchs

Alter: 43
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 165
BeitragVerfasst am: Montag, 27.08.2007, 21:02 
Titel:
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« Mork vom Ork » hat Folgendes geschrieben:
Das wiederum zeigt mir doch, das man eben NICHT grundsätzlich gegen die Veröffentlichung vorgeht. Es bleibt natürlich das Recht des Inhabers, welche Mitschnitte er entfernt und welche er für "unbedenklich" hält und somit stehen lässt. Nur dan sollte man das Wort grundsätzlich in diesem Kontext nicht verwenden.

Naja, Grundsätzlich lässt man das nicht zu, aber für Fans wird da mal ne Ausnahme gemacht. Es ist nunmal leider so, dass die entscheiden können gegen wen sie vorgehen und gegen wen nicht. Dass sie damit vor allem Kritik unterbinden und nicht wirklich an Urheberrechten interessiert sind ist auch klar. Darum gibt es für so etwas ja normalerweise auch Regeln, die man aber leider in deiner Lage kaum ausnutzen kann. Wenn du jetzt Stefan Raab wärst und dich nur über die Leute lustig machen wolltest, OK, aber Missstände aufdecken...



An alle: Ich bin nur Teil des Spiels und meine Aussagen dienen nur zur Unterhaltung der Leser.
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Dienstag, 28.08.2007, 00:37 
Titel:
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So. Da wird also die tolle neue Wortsuche KLEINGELD aus DINGKELLE gespielt. Wie das jetzt weiter abläuft, dürfte bei der Gewinnsumme schon klar sein. Auflösung gegen 3:00 Uhr.

Aufgefallen ist mir gerade folgender Satz von Fräulein Sandra:

Meine Damen und Herren, wir spielen hier eine absolute Weltpremiere auf Money Express. Eine Wortsuche, wie sie noch nie hier gelaufen ist.

Natürlich ist es bei Wörtern, die wir schon einmal gesucht haben, viel leichter, eine Lösung zu finden als bei solchen Wörtern, die wir noch nie gesucht haben.


Da frag ich mich doch: Woher meint sie, das zu wissen? Dieses Wissen kann jedenfalls nicht aus ihrer eigenen "Berufserfahrung" stammen, ebenso kann das nicht aus der Beobachtung von Sendungen ihrer Kollegen/Innen herrühren.

Erst gestern wurde zum wiederholten Male der NACHGAFFERBUS gespielt und auch erst in den letzten Sekunden der Überziehungszeit gelöst. Ich könnte hier eine ganze Latte von Wörtern aufzählen, die ebenfalls mehrfach gesucht und erst in letzter Sekunde gelöst wurden.

Hätte sie ihren Mund gehalten, wäre eine leere Spruchblase weniger in meinem TV-Gerät zerplatzt.

Um 2:16 überrascht die ehemalige Zahnmedizinstudentin S. A. mich mit folgender medizinischer Erkenntnis:

Was ja auch ziemlich selten ist, sind Menschen mit Knochen zuviel. Shocked 2 Wollt' ich nur mal sagen.

Soso! Als medizinischer Laie kann ich da auch mitreden:

Was nicht ziemlich selten ist, sind Menschen mit Gehirn zu wenig. Sag ich auch nur mal.

Ach ja: 2:25 und das Kleingeld wird natürlich immer noch gesucht...



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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

Alter: 56
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Dienstag, 28.08.2007, 14:58 
Titel:  NACHTRABE nochmal
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Liebe User, liebe Mitleser,

ich habe soeben die Daten des Gewinners, der am 25. August 2007 um 00:39 Uhr im Money Express den "NACHTRABE" nannte, bekommen. In der eMail von Herrn Mayerbacher fand ich sowohl das Gewinneranschreiben als auch einen Auszug der Telefondaten vor. Diese Daten werde ich jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht hier veröffentlichen. Der Gewinner stimmte jedoch der Übermittlung seiner Daten an meine Person zu. Nur soviel: der Gewinner kommt aus Flensburg und wird sich in den kommenden Wochen über einen Gewinn von nachträglich 2.600,- ?uro freuen dürfen. Ich werde versuchen, den Gewinner zu kontaktieren und mir seine Geschichte zu diesem Vorfall schildern lassen.

Trotz aller Kritik möchte ich mich an dieser Stelle bei Herrn Mayerbacher für die freundliche und unkom- plizierte Zusammenarbeit bedanken - auch wenn das Viele von Euch jetzt vielleicht nicht verstehen werden.

Ich für meinen Teil bin stolz darauf, dieser Person nachträglich zu seinem rechtmässig zustehenden Gewinn verholfen zu haben.



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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