Alter: 76 Geschlecht: Beiträge: 4057 Wohnort: jetzt Berlin
Verfasst am: Samstag, 17.01.2009, 19:29 Titel:
Verfahren gg Marcus Wolter & Tina Kaiser eingestellt
Thema Beschreibung: Berufe nicht auf -er
Just for info:
Ermittlungsverfahren gegen Marcus Wolter & Tina Kaiser eingestellt
Ich habe heute das entspr. Schreiben der Münchner Staatsanwaltschaft erhalten. Zugrunde lag meine Strafanzeige; mein Vorwurf war: "gemeinschaftlich begangener B-g". Der Sachverhalt war folgender:
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Sachverhalt:
(I) Im Gewinnspiel beim Sender 9live am 25. Mai 2008 war die Aufgabe:
"Welche Berufe suchen wir, die nicht auf –er enden?"
(1) Die gesuchten Berufe hatte man vorher aufgeschrieben und die Zettel in Briefumschläge gesteckt.
(2) Gegen 21.15h löste die Moderatorin (Frau Tina Kaiser) die vom Sender gesuchten, bis dato von Zuschauern nicht erratenen Berufe selbst auf. Darunter waren die folgenden. Keiner von ihnen ist im DUDEN, oder im BROCKHAUS, oder in der Berufsliste der Bundesagentur für Arbeit aufgeführt:
-Universitätsdozent
-Volljurist
-Gesangspädagoge
-Rundfunkredakteur
-Viehdoktor
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Der OStA der Staatsanwaltschaft München hat dazu die Einstellung des Ermittlungsverfahrens verfügt. Aus den Gründen:
"(...) wurde seitens des Fernsehsenders 9Live als Referenz für Wortfindungsspiele das Online-Portal "Library Information Portal" mitgeteilt. Zum Pool dieses Portals zählen insbesondere Wörterbücher bzw Lexika von Duden, Klett, Brockhaus und PONS. Alle die vom Anzeigenerstatter gerügten Begriffe sind in diesem Online-Portal enthalten, sodass sich 9Live an die Regeln der Landesmedienanstalten gehalten hat. Somit kann den Beschuldigten ein B-Vorwurf nicht gemacht werden.
Zudem werden die Anrufer während der Sendung darauf hingewiesen, dass ein Anruf 50 Cent kostet, so dass insoweit ein Irrtum bei den Mitspielern nicht entstanden ist.
XX
Oberstaatsanwalt"
"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)
"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)
. Zuletzt bearbeitet von eckberk am Samstag, 17.01.2009, 23:44, insgesamt 2-mal bearbeitet
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: eckberk
@eckberg ist also der Begriffe rügende Anzeigenerstatter. Irgendwie kommt es mir vor, als stünde 9Live nunmehr als "das Gute" dar und @eckberg, der Rüger als "der Schlechte".
LIP, die 9Live-Referenz für Wortfindungsspiele, hat ja eine beeindruckende Werkliste vorzuweisen.
Werke, von deren Existenz der gemeine Lemming nicht mal einen Schimmer Ahnung hat.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Mephisto
„(...) wurde seitens des Fernsehsenders 9Live als Referenz für Wortfindungsspiele das Online-Portal „Library Information Portal“ mitgeteilt. Zum Pool dieses Portals zählen insbesondere Wörterbücher bzw Lexika von Duden, Klett, Brockhaus und PONS. Alle die vom Anzeigenerstatter gerügten Begriffe sind in diesem Online-Portal enthalten
Gut dem Dinge - wir gehen zu Google und geben "Library Information Portal" in die Suchmaske ein !
Geben wir in die dortige Maske doch z.B. einmal den "Gesangspädagogen" oder den "Viehdoktor" ein und schauen, ob "die gerügten Begriffe in diesem Online - Portal enthalten sind"...
Zitat:
Suchergebnis für »Gesangspädagoge«
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Zitat:
Suchergebnis für »Viehdoktor«
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0 Treffer im Produktkatalog
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Hmmm, was sagte die Urteilsbegründung noch einmal ?
Zitat:
Alle die vom Anzeigenerstatter gerügten Begriffe sind in diesem Online-Portal enthalten
...und dann gab man noch diesen Satz zum Besten in dieser Begründung...
Zitat:
...sodass sich 9Live an die Regeln der Landesmedienanstalten gehalten hat.
Die LMA - Regeln...gut, auch da werfen wir einen Blick rein !
Noch Fragen ?
Klar, es mag auch noch ein anderes "Library Information Portal" geben, aber ist dieses so frei für jeden zugänglich, wie das die Regeln der LMAen vorgeben, auf die sich die Staatsanwaltschaft ebenfalls bezieht ???
Ja, da blieben schon noch Fragen...
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Achtung...ACHTUNG !!!
Wenn der Staatsanwalt dies so akzeptiert, was 9Live ihm mitteilt, und nicht nachprüft (was ja so sein muss, denn es ist ja falsch), ist das Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Vielleicht steht auch der Film "Der Viehdoktor von Ochsenheim" (1970) mit Beppo Brem in einem Lexikon...
"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe)
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Twipsy
Alter: 76 Geschlecht: Beiträge: 4057 Wohnort: jetzt Berlin
Verfasst am: Sonntag, 18.01.2009, 00:03 Titel:
« Twipsy » hat Folgendes geschrieben:
Wenn der Staatsanwalt dies so akzeptiert, was 9Live ihm mitteilt, und nicht nachprüft (was ja so sein muss, denn es ist ja falsch), ist das Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde. (...)
Bringt wahrscheinlich auch nicht viel, aber vielleicht sollte ich's trotzdem machen...
« Twipsy » hat Folgendes geschrieben:
(...) Vielleicht steht auch der Film "Der Viehdoktor von Ochsenheim" (1970) mit Beppo Brem in einem Lexikon...
"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)
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(FDW Löbling)
.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: eckberk
Verschoben am: Sonntag, 18.01.2009, 10:29 Uhr von Callpassive Verschoben von 9LIVE LIVEDISKUSSION nach rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen
Callpassive CITV.NL Moderator
Geschlecht: Beiträge: 2498 Wohnort: Ruhrgebiet
Verfasst am: Sonntag, 18.01.2009, 10:31 Titel:
Bekanntlich sind die Regeln der LMAen, auf die sich das Urteil beruft, nicht gesetzlich verankert. Sie sind momentan nur eine Art Empfehlung der LMAen. Trotzdem bezieht sich das Urteil auf diese Regeln, obwohl sie doch eigentlich keine juristische Relevanz haben dürften. So sehe ich das zumindest als Laie.
Wenn das Urteil diese Regeln schon ins Spiel bringt, dann sollte man auch konsequent bleiben. Wie Achtung...ACHTUNG !!! bereits geschrieben hat, steht dort "allgemein zugänglich". So genau wird diese Regel dann aber lieber nicht verwendet.
Normalerweise hätte das Gericht doch urteilen müssen, dass es zur Zeit keine bindenden Gesetze für Call-In-Sendungen im Fernsehen gibt. Allenfalls allgemeine Vorschriften können unter Umständen auf CI-Sendungen angewendet werden. Daher können die CI-Veranstalter prinzipiell machen, was sie wollen. Aber diese Blöße wollte man sich offensichtlich nicht geben ...
Wir sind alle Individuen
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
@Callpassive: Du machst einen Fehler; es ist kein Urteil, denn zu einem Richter ist das Verfahren nie gelangt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt! Deshalb mein Vorschlag mit der DAB.
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Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Twipsy
Da bezieht sich eine Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Einstellung eines Verfahrens auf ein Regelwerk der LMAen und man hat den Eindruck, dass da Blinde von Farben fabulieren...
Für mich ist dieses Gebaren nicht mehr nachvollziehbar oder aber doch - ist es in Deutschland mittlerweile möglich, dass sich solvente Beschuldigte von einer Verurteilung freikaufen können ( siehe Fall Ackermann / Mannesmann ), man aber andererseits Hartz IV - Empfänger in Beugehaft nimmt, weil sie ihre Falschparkertickets nicht mehr bezahlen können !
Entschuldigung @ eckberk - aber auch hier bleibt für mich der Eindruck, dass Deine Anzeige als Spinnerei eines Querulanten gesehen wurde, mit der einem ehrenwerten und innovativem Geschäftmodell ans Bein gepinkelt werden sollte, dass zudem noch Arbeitsplätze in Bayerns Landeshauptstadt geschaffen hat...
Geld regiert die Welt und wenn davon genug im Spiel ist, dann ist Justitia eben auf einem Auge blinder als auf dem anderen !
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Achtung...ACHTUNG !!!
« Achtung...ACHTUNG !!! » hat Folgendes geschrieben:
...
Entschuldigung @ eckberk - aber auch hier bleibt für mich der Eindruck, dass Deine Anzeige als Spinnerei eines Querulanten gesehen wurde, mit der einem ehrenwerten und innovativem Geschäftmodell ans Bein gepinkelt werden sollte, dass zudem noch Arbeitsplätze in Bayerns Landeshauptstadt geschaffen hat...
...
Erstmal Respekt für @eckberk dafür diese Anzeige gemacht zu haben und auch für @Achtung... Achtung!!!, wie er das "ausklamüsert" (Ruhrporjargon) hat und aufzeigte, was alles falsch gelaufen ist bei der Ermittlung der Staatsanwaltschaft.
Man sollte diese Organe und ihre Einhaltung der ihr obliegenden Sorgfalt bei Ermittlungsverfahren nicht überschätzen, Gründ können ua wirklich eine schon von Anfang an bestehende Voreingenommenheit gegenüber dem Anzeigensteller sein, man tut, natürlich ist dies nicht statthaft, den Anzeigensteller als (unverbesserlichen) Spinner und /oder Querulanten ab oder man nimmt sich nicht die Zeit ( die zugegebenermassen für die STA eng bemessen ist, was aber keine Entschuldigung sein kann), sorgfältig und effizient zu ermitteln oder man ist schlichtweg so unfähig um die wirklichen Tatbestandsmerkmale und subjektiven Voraussetzungen zu erkennen.
ODER aber es tifft das zu, was von @Achtung... Achtung!!! gepostet wurde und ich hier noch mal eingangs auszugsweise zitierte, ein bewusstes und gewolltes Übersehen der Fakten (die FAKTEN)!!. DAS wäre natürlich die Krönung des ganzen!
Man kann insofern nicht verallgemeinern, von STA zu STA mag das variieren, von Bundesland zu Bundesland, von dessen politischer Grundhaltung und und.
Es wäre natürlich ein Skandal sondersgleichen und verwundern würde es mich auch nicht mehr!!
Allerdings ist es auch so ein Skandal (zumindest einer durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführter), denn die Einstellung KANN m.E. nicht statthaft sein, ihre Begründung ist einfach in vielerlei Hinsicht unrichtig, wie von dem von mir zitierten User eindrucksvoll gepostet wurde.
Die Unredlichkeit des Handelns der involvierten Personen MUSS einfach in Auge nur so stechen!
Aber kein Wunder, sticht es schon nicht den erstmal vorrangigen Behörden ( LMA) ins Auge, wie denn dann der obersten Justizia?
Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, dass ein Richterspruch mit ähnlicher Begründung stattgefunden hätte, zumindest etwas differenzierter und kompetenter wäre er ausgefallen, oder irre ich mich?
DER GLAUBE AN DIE SCHÖNE JUSTIZIA GEHT ALLERDINGS BEI SOLCHEN AKTIONEN LANGSAM ABER SICHER VOLLSTÄNDIG VERLOREN!
Sh9 lacht sich ins Fäustchen und es ist ein Skandal (wieder mal) da, den aber keine FAZ, Süddeutsche oder ein anerkanntes Öffentlich-Rechtliches Politmagazin etc.pp wirklich wahrnehmen wird. Von grossen populistischen (reaktionären) Schundblättern mal ganz abgesehen.
Von den meisten desinformierten Zuschauern und Kunden 9 Lives gar nicht zu reden.
Wenn mans nicht schwarz auf weiss geschrieben sähe, würde man glauben, die zuständige STA hat sich hier einen riesengrossen weit vorgezogenen APRILSCHERZ gemacht!!
Ihr Verhalten müsste tatsächlich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gerügt werden, wobei die Chancen für diese bzw für ihren Erfolg wohl eher äusserst bescheiden sein dürften.
Nichtsdesotrotz ist hier wieder einmal das Recht dem Unrecht gewichen, von Recht und Gerechtigkeit mal gar nicht zu sprechen.
Fast schon eine Tragödie, was in diesem Land alles möglich ist und besonders noch möglich sein wird in dieser Hinsicht!
"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"!
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: judea1lopöl
« Achtung...ACHTUNG !!! » hat Folgendes geschrieben:
Klar, es mag auch noch ein anderes "Library Information Portal" geben, aber ist dieses so frei für jeden zugänglich, wie das die Regeln der LMAen vorgeben, auf die sich die Staatsanwaltschaft ebenfalls bezieht ???
Ja, da blieben schon noch Fragen...
Das LIP ist eine Firmenlösung. Also eigentlich nicht für den gemeinen Bürger bestimmt.
Jedoch sind die enthaltenen Lexika und Wörterbücher auch für jeden Bürger frei erhältlich.
Und dabei hat man sogar zwei Möglichkeiten:
1. Man kann in eine Bibliothek gehen und entsprechende Wörter in eben den angegebenen Büchern nachschlagen.
oder
2. Man kann genau diese Bücher einzeln käuflich erwerben.
9Live hat mit dem LIP den Vorteil, dass mit Hilfe einer Such- und Filtermaske jegliches Buch dieser Liste durchforstet werden kann. Ein Bürger, der diese Möglichkeit nicht hat, muss per Hand in den Büchern suchen oder die freien Online-Versionen nutzen, die aber eingeschränkt sind (bzw. sind einige der Bücher nicht online abrufbar).
Ich sehe da also keine rechtlichen Probleme.
"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese." Groucho Marx
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Jigsaw
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Sonntag, 18.01.2009, 17:16 Titel:
Das ist das passiert, was ich schon öfter geschrieben hab: Wenn der Staatsawalt sich an 9Live wendet und um Auskunft ersucht, dann werden die ihm mitteilen, dass die gesuchten Begriffe im LIP zu finden sind. Und sie verweisen auf die Gewinnspielregeln.
Der Staatsanwalt muss jetzt nur die Gewinnspielregeln und das, was 9Live ihm mitgeteilt hat, in Einklang bringen. Und das kann er! Wenn die Landesmedienanstalten es nicht gebacken kriegen, eine genaue Definition dessen, was sie denn nun als "allgemein zugänglich" ansehen, in Worte zu fassen, dann kann man das dem Staatsanwalt nicht vorwerfen.
Der Fehler liegt hier bei den Landesmedienanstalten. Die CI-Veranstalter erzählen denen, dass sie mit "allgemein zugänglich" eben den Brockhaus oder den Duden meinen. Wenn die LMA denen das abnehmen, dann ist das ein übles Versäumnis. Die beiden Nachschlagewerke beim Namen genannt, und schon kann die Staatsanwaltschaft weiter arbeiten. Aber so....
Ja, Pech gehabt, wirklich. Ist dumm, aber ist so. Ist ähnlich wie mit der Abgeltungsteuer. Da hat der Gesetzgeber auch vergessen, bestimmte Dinge rauszunehmen mit der Folge, dass bei Gesellschafter-Geschäftsführern demnächst der Steuersatz von 45 auf 25 % (plus Nebenabgaben) schrumpft... Genau so fein gemacht.
Oder ist das alles so gewollt?
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
...oder die freien Online-Versionen nutzen, die aber eingeschränkt sind (bzw. sind einige der Bücher nicht online abrufbar).
Ich sehe da also keine rechtlichen Probleme.
Und genau hier sehe ich das ( rechtliche ) Problem, wenn sich einerseits die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Verfahrenseinstellung auf die LMA - Regeln beruft und auf der anderen Seite 9Live auf das LIB !
Ich habe jedenfalls die von eckberk beanstandeten Berufe auf diesem Portal nicht gefunden und ohne arrogant wirken zu wollen, würde ich mich selbst nicht dümmer einschätzen als die grosse Masse derer, die bei 9Live anrufen und eventuell auch in der frei zugänglichen Quelle - auf die sich STA & 9Live berufen - mal danach stöbern möchten !
Aber gut, rechtlich mag es nach Meinung der Staatsanwaltschaft irgendwie kein Problem geben, aber moralisch schon.
Hatten wir doch auch schon mal gehört...
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Achtung...ACHTUNG !!!
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Sonntag, 18.01.2009, 19:10 Titel:
« Achtung...ACHTUNG !!! » hat Folgendes geschrieben:
Ich habe jedenfalls die von eckberk beanstandeten Berufe auf diesem Portal nicht gefunden(...)
Wenn Du die von Dir verlinkte Seite bei Brockhaus anklickst, siehst Du nur ein Angebot das Du in den Warenkorb legen kannst. Die Abfragen, die Du auf dieser Seite machen kannst, sind nur die "normalen", die man auch auf der allgemeinen Brockhaus-Abfragseite stellen kann. Deswegen wirst Du auch keine Ergebnisse finden.
Und...natürlich ist das moralisch nicht in Ordnung. Aber die Moral und die Justiz sind zweierlei Sachen. Ich wiederhole mich: IMHO hat der Staatsanwalt alles richtig gemacht, der Fehler liegt eindeutig bei den schwammigen Gewinnspielregeln der LMA.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
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