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START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » INFOS ZU CALL-TV » Regeln der Landesmedienanstalten zu Call-TV

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Satzungsentwurf der Landesmedienanstalten zu Gewinnspielen
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  Achtung...ACHTUNG !!!
Obergnom
Obergnom


Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 1626
BeitragVerfasst am: Montag, 09.02.2009, 17:53 
Titel:
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« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:

Man kann es auch genau anders herum formulieren: Durch diese Satzung ist es Jugendlichen ab 14 erlaubt, an Gewinnspielen teilzunehmen. Damit ist das berleben von Votings und dusseligen Gewinnspielfragen im Fernsehen gesichert. Bei CI darf man nach wie vor erst ab 18 Jahren anrufen.


Und genau hier beisst sich doch der Hund in den Schwanz bzw. dieser Punkt ist schlicht ein Witz und zeigt die ganze Inkonsequenz dieser "Regeln" !

Wie will man denn verdammt nochmal sicherstellen, dass Klein - Flenn oder Little - Beyoncé nicht bei einem CI - Abzocker anrufen, wenn der Mll unzensiert ( unverschlsselt ! ) tagfllend die TV - Landschaft durchseucht und fr jeden - auch die lieben Kleinen - frei empfangbar ist ?
Natrlich rufen die da an, wenn die netten Leute mit den Scheinen wedeln und in marktschreierischer Manier ihre Sachpreise feilbieten, die es fr ein kinderleichtes "Rtsel" zu gewinnen gibt !

Natrlich wird dann im Falle eines Durchkommens eines Kindes auf moralisch gemacht und gesagt, dass das so nicht geht, aber die 50 Cent ++ sind pfutsch und ich glaube kaum, dass die CI - Veranstalter so fair sind, diese Summen zurckzurechnen, die durch Kinder verursacht werden...
In der Fischerei nennt man das Beifang und wenn er lukrativ ist, geht er in die Bilanzen unter Gewinn ein...

Spoiler: 
Warum funktioniert bei CI - Formaten nicht das, was sich bei Pornografie bewhrt, nmlich die Verschlsselung per Karte bzw. Freischalt - Code ? Das ist der einzige Weg, mit dem sowohl die aufsichtsfhrenden Behrden als auch die Erziehungsberechtigten eine Mglichkeit haben, das Sehverhalten der Minderjhrigen zu beeinflussen bzw. ihnen im konkreten Fall die Mglichkeit zu nehmen, berhaupt in Verlegenheit zu kommen, bei einer CI - Sendung anzurufen !

Aber was hier zhlt ist eben nicht der Schutz der Minderjhrigen, sondern das Geld, von dem viele ausser dem eigentlichen CI - Anbieter partizipieren !


Verlogen das Ganze, es ist zum... Heulen !



Es gibt nur wenige beglckendere Momente, als einem schweigenden Dummkopf zu lauschen...
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  Meister-Petz
Veteran
Veteran

Alter: 41
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 863
Wohnort: Paderborn
BeitragVerfasst am: Dienstag, 10.02.2009, 11:37 
Titel:
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« Achtung...ACHTUNG !!! » hat Folgendes geschrieben:
Warum funktioniert bei CI - Formaten nicht das, was sich bei Pornografie bewhrt, nmlich die Verschlsselung per Karte bzw. Freischalt - Code ?


Naja die Begrndung wre ja, dass nicht das Anschauen einer Call-In-Sendung erst ab 18 erlaubt ist, sondern die Teilnahme per Telefon.

Damit ist eine Verschlsselung wie bei Pornografie nicht notwendig.

Vielmehr ist das Whlen der teuren Nummern fr Minderjhrige nicht erlaubt und da liegt der Hase begraben. Darum hat sich eben der zu kmmern, der das Telefon zur Verfgung stellt (bzw. man msste beim Telefon ansetzen zu sagen, dass man sich fr jede 'Mehrwert'-Nummer zunchst anmelden muss mit Passwort und erst dadurch die Nummer whlen kann).

Wenn sich ein Erwachsener einen Pornokanal bucht und die DBox mit Karte stehen lsst, kann auch jeder Minderjhrige im Haushalt trotz Verschlsselung Pornos schauen (<- die Eltern haben darauf zu achten, dass dies nicht geschicht).
Ist ein Telefon im Haushalt und knnen 01379 und 0900 nummern angerufen werden und das Telefon bleibt unbeobachtet und voll funktionsfhig... dann knnen eben auch Minderjhrige darauf zugreifen.

Schn ist das so nicht, aber so schauts ja nunmal leider aus und so hat es das ein oder andere Gericht ja bereits auch gesehen.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Meister-Petz ist zur Zeit offline 
  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Dienstag, 10.02.2009, 14:18 
Titel:
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« Meister-Petz » hat Folgendes geschrieben:
Naja die Begrndung wre ja, dass nicht das Anschauen einer Call-In-Sendung erst ab 18 erlaubt ist, sondern die Teilnahme per Telefon.

Wenn Call-in unter das Glcksspielgesetz fallen wrde, drften Minderjhrige die Sendungen auch nicht anschauen. Ich zitiere mal aus dem Glcksspielstaatsvertrag:

« GlStV » hat Folgendes geschrieben:
Das Veranstalten und das Vermitteln von ffentlichen Glcksspielen darf den Erfordernissen des Jugendschutzes nicht zuwiderlaufen. Die Teilnahme von Minderjhrigen ist unzulssig. Die Veranstalter und die Vermittler haben sicherzustellen, dass Minderjhrige von der Teilnahme ausgeschlossen sind.

Werbung fr ffentliches Glcksspiel ist im Fernsehen ( 7 und 8 Rundfunkstaatsvertrag), im Internet sowie ber Telekommunikationsanlagen verboten.

Eine Erlaubnis darf insbesondere nicht erteilt werden, wenn (...)
eine interaktive Teilnahme in Rundfunk und Telemedien mit zeitnaher Gewinnbekanntgabe ermglicht wird.


Da Call-in aber ja immer noch kein Glcksspiel ist, brauchen die Veranstalter auch nicht Sorge dafr zu tragen, dass Minderjhrige nicht teilnehmen knnen.

Diese Versagung der Preisauszahlung ist ein Witz, der einige Jugendliche gerade dazu verleiten wird, daran teilzunehmen. Sei es aus Neugier oder der Reiz des Verbotenen. Auf jeden Fall werden fr die Eltern erst mal die Telefongebhren fllig.

Es ist ein Unding!



Das Wort "Wrde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Fr Geld wrde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beitrge spiegelt meine persnliche Meinung sowie meine persnlichen Eindrcke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrcklich erwhnt, handelt es sich nicht um beweiskrftige Tatsachen.
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  El Jiro
Der wahre Nils
Der wahre Nils


Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 423
Wohnort: Kln
BeitragVerfasst am: Dienstag, 10.02.2009, 14:59 
Titel:
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Steht schon fest wann die neue Satzung in kraft tritt?

Sorry, falls es hier schon irgend wo steht und ich das Datum einfach berlesen habe.
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Dienstag, 10.02.2009, 18:05 
Titel:
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Da die Sache von jedem Bundesland einzeln verabschiedet werden muss, sagt 14 der Satzung:

Zitat:
Die Satzung tritt in Kraft, wenn alle Landesmedienanstalten die Satzung in den amtlichen
Verkndungsblttern der Lnder verffentlicht haben.


Irgendwo hab ich vor Kurzem gelesen, dass die Hessen als letztes Bundesland jetzt auch in die Ptte gekommen sind, die Satzung msste also eigentlich in den nchsten Wochen gelten.



Das Wort "Wrde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Fr Geld wrde ich alles machen."
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  MI6
Ratefuchs
Ratefuchs


Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 150
BeitragVerfasst am: Samstag, 14.02.2009, 15:55 
Titel:
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Auch c't TV hat in einer kurzen News auf die neuen Regeln bei Call-In reagiert (2. Meldung) :

HEISE.DE

erpel: lnge des links angepasst
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  istwohlso
Schokokuss
Schokokuss



Beitrge: 389
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 19.02.2009, 16:43 
Titel:
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Das hier ist bestimmt nicht uninteressant...

Anmerkungen des VPRT zum Entwurf der Satzung der Landesmedienanstalten ber Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele (Gewinnspielsatzung)

http://www.vprt.de/index.html/de/positions/article/id/78/?year=%7B-1%7D&or=0&page=1
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  byteridr
Grner geht nicht
Grner geht nicht


Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 3774
Wohnort: Sachsen
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 19.02.2009, 17:34 
Titel:
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Ja natrlich ist klar, dass die Privatsender am liebsten alles Wichtige aus der Neuregelung streichen wollen.
Mal sehen inwieweit sie damit Erfolg haben. (hoffentlich recht wenig)
Bei der Einblendung der Anruferzahlen frage ich mich aber wirklich, ob die Sender dem nachkommen werden und wie viele Menschen dort noch anrufen, wenn sie das machen.



Mein youtube Kanal https://www.youtube.com/channel/UCd6dL8n-EztxnRT-KxF1Spw
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  Jigsaw
Grner geht nicht
Grner geht nicht

Alter: 47
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 2015
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 19.02.2009, 18:03 
Titel:
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« byteridr » hat Folgendes geschrieben:

Mal sehen inwieweit sie damit Erfolg haben. (hoffentlich recht wenig)


Die Einwnde des VPRT sind schon einige Monate her und noch vor nderung der Satzung entstanden. Einige Forderungen wurden ja sogar bercksichtigt.
Also eigentlich nichts neues mehr.



"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese."
Groucho Marx
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 19.02.2009, 18:25 
Titel:
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Diese Stellungnahme hat die nachtrglichen Entschrfungen sicher stark beeinflusst.

Ich hab sie mir zur Hlfte durchgelesen und dann abgebrochen. Weil ich sonst den Bildschirm an die Wand geworfen htte (mindestens) Evil or Very Mad Diese "Stellungnahme" strotzt dermaen von Unwissenheit (oder bewusster Falschinformation) und Dummheit, dass man vermuten muss, sie wurde von einem Oberlemming verfasst und von einem Dolmetscher in lesbares Deutsch bertragen.

Wirklich nur beispielhaft das erste Argument gegen Schutz vor "bersteigerten Mehrfachanrufen":
Zitat:
• Nutzer fllt bei jedem Anruf erneuten Entschluss, Kosten werden jedesmal erneut angesagt

Richtig. Der Nutzer fllt bei jedem Anruf einen erneuten Entschluss zum Anrufen. Ist ja ein dolles Gegenargument. Gerade deswegen soll ja diese Deckelung erfolgen, damit ihm bewusst wird, was er da macht. Und..."die Kosten werden jedesmal erneut angesagt"???? Werden sie das? Hrt man jedesmal, bevor die Kostenpflicht des Anrufs beginnt die Ansage dass der Anruf 50 Cent aus dem dt. Festnetz kostet? Nein. Man hrt diese Ansage nicht.

Das knnte ellenlang so fortgesetzt werden. Es ist unglaublich, was dieser Verband sich da erdreistet hat. Noch unglaublicher ist, dass die LMA diesen "Argumenten" teilweise gefolgt sind. Da haben offensichtlich zwei Blinde zusammen gesessen und beschlossen wie die Farben auszusehen haben.



Das Wort "Wrde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Fr Geld wrde ich alles machen."
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  Mork vom Ork
Grnes Mitglied

Alter: 56
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 19.02.2009, 19:14 
Titel:
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« istwohlso » hat Folgendes geschrieben:
Anmerkungen des VPRT zum Entwurf der Satzung der Landesmedienanstalten ber Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele (Gewinnspielsatzung)

http://www.vprt.de/index.html/de/positions/article/id/78/?year=%7B-1%7D&or=0&page=1

HIER PLATZT MIR EHRLICH GESAGT DER ARSCH, WENN ICH EINE SOLCHE SCHEISSE LESEN MUSS!!!

Wer von den Schwachkpfen dieses Verbandes hat den Unsinn verzapft? Diese Person scheint nicht eine Call-In-Sendung in Ihrem Leben gesehen zu haben, nicht eine!

« VPRT Gegenargument » hat Folgendes geschrieben:
I. Ausschluss bersteigerter Mehrfachteilnahme
Probleme:
• "pro Stunde" ist unklar (Sendestunde/Zeitstunde; brutto/netto)

Es ist egal, ob Sende- oder Zeitstunde, oder ob brutto oder netto!

« VPRT Gegenargument » hat Folgendes geschrieben:
c. Mitteilung des Teilnehmeraufkommens
Bsp. Mitteilung des Teilnehmeraufkommens der letzten 10 Minuten, 10 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 i.V.m 11 Abs. 1 Nr. 4. Dies lsst sich nicht realisieren. Eine Angabe zur Anzahl der Anrufe innerhalb von zehn Minuten wre auerdem nicht geeignet, mehr Transparenz zu schaffen. Im Gegenteil, die Angabe wrde in der Regel irrefhrend sein, weil das Anrufaufkommen sich stndig ndert. Gleichzeitig stellt es einen Eingriff in Betriebs- und Geschftsgeheimnisse der Sender und der Diensteanbieter dar und beeinflusst den Wettbewerb der Sender untereinander. Der Erfolg oder Misserfolg von Neuentwicklungen wre fr den Wettbewerber sofort risikofrei messbar. Damit wrde die Entwicklung neuer Formate mittelbar sanktioniert und behindert.

VPRT-Forderungen:
• Streichung
• allenfalls Einblendung eines Hinweises, dass laufend Anrufe eingehen

Natrlich wre gerade diese Einblendung dazu geeignet, mehr Tranparenz zu schaffen! Denn dann wrden Aussagen wie "es sitzt ja kaum jemand vor dem Fernseher" oder "es schaut kaum jemand um diese Uhrzeit zu" ad absurdum gefhrt werden! Eine bessere Mglichkeit zu zeigen, was fr ein Schwachsinn dem Zuschauer da erzhlt wird, um ihn zum anrufen zu bringen, gibt es gar nicht.

Und hier das Wettbewerbsgeheimnis anzufhren ist ja wohl der grsste Schwachsinn, denn man in dem gesamten Dokument lesen muss. Denn hier geht es in erster Linie um Transparenz dem Zuschauer gegenber und nicht um irgendwelche Wettbewerber. Auerdem wren ja alle Betreiber verpflichtet, dieser Regel nachzukommen. Und mal ehrlich: die meisten kupfern doch eh jedes Spiel beim Marktfhrer 9LIVE ab, ob mit oder ohne diese Tranzparenz!

« VPRT Gegenargument » hat Folgendes geschrieben:
IV. Teilnehmerauswahl sowie Programmzeitbeschrnkung

Inhalt: Teilnehmerauswahl hat innerhalb von 30 Minuten zu erfolgen / Gewinnspielsendungen werden auf 3 Stunden beschrnkt
Betrifft: Gewinnspielsendungen
Vorschriften: 9 Abs. 7 und 8

Probleme:
• Teilnehmerauswahl innerhalb von 30 Minuten sowie Deckelung von Gewinnspielsendungen bei 3 Stunden sind willkrlich und starker Eingriff in Programmhoheit
wenn Transparenz und Chancengleichheit besteht, sind Zeitvorgaben sowie Eingriffe in die redaktionelle Freiheit vllig unverhltnismig

Bitte was sind Sie? Ein starker Eingriff in die Programmhoheit? What the fuck does that mean???
Genau: wenn Transparenz und Chancengleichheit bestehen wrde. Aber wer kann diese dem Zuschauer zu 100 Prozent garantieren??? Etwa die Schwachkpfe der VPRT? Shocked

« VPRT Gegenargument » hat Folgendes geschrieben:
5. Transparenz

Inhalt: bei Anwendung eines technischen Auswahlverfahrens soll Chancengleichheit und Zufallsprinzip gewhrleistet werden
Betroffen: Gewinnspielsendungen/Gewinnspiele
Vorschrift: 5 Abs. 3

Probleme:
• Anwendungsbereich unklar
whrend hier Zufallsprinzip gefordert wird, sieht die Satzung an anderer Stelle bei der Teilnehmerauswahl einen Eingriff nach 30 Minuten vor

VPRT-Forderungen:
• Klarstellung, dass Vorschrift nicht gilt, sobald manuelle Zwischenschritte enthalten sind oder manuelle Entscheidung am Ende erfolgt, da dann keine technische Auswahl vorliegt.
• Allenfalls aufnehmen, dass fr jeden anrufenden Zuschauer zu jeder Zeit des Spiels die Chance besteht, bei den Gewinnspielen ausgewhlt zu werden und zu gewinnen. Ggf. Nachweis gegenber zustndiger Landesmedienanstalt.

Hier geht die VPRT offensichtlich davon aus, das der Zuschlagezeitpunkt derzeit von einem Zufall abhngig sei und nicht manuell bestimmt wird. Das zeigt, wie unwissend die Leute sind, die diese Gegenargumente verfasst haben. Der derzeitige Zufall besteht lediglich darin, welcher Anrufer aus dem Pool der augenblicklichen Anrufe gefischt wird. Nicht mehr und nicht weniger! Denn auch heute schon erfolgt der ZEITPUNKT der Durchstellung einzig und allein auf Entscheidung des diensthabenden Redakteurs!

Nein, ganz ehrlich: wenn sich die aufsichtsfhrenden Landesmedienanstalten durch diese Argumente die Butter vom Brot haben nehmen lassen, dann sollte man die gesamte Entscheidungsriege vor die Tr und auf die Strasse setzen, weil Sie nichts, aber auch gar nichts verstanden haben! Wie Speculatius schon richtig bemerkt hat: hier unterhalten sich Blinde ber Farben.

Da kann ich nur fassungslos mit dem Kopf schtteln!!!



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen knnen, mssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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  E.R.PEL
CITV.NL Moderator

Alter: 41
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 7272
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 19.02.2009, 20:33 
Titel:
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« VPRT Gegenargument » hat Folgendes geschrieben:
VPRT-Forderungen:
• Streichung
• allenfalls Einblendung eines Hinweises, dass laufend Anrufe eingehen

Der permanente Hinweis...dass laufend Anrufe eingehen wre m. M. n. sogar die bessere Variante...als alle 10 Minuten eine Zahl eingeblendet zu bekommen...die fr den einfachen Anrufer fast ohne Relevanz ist... Denn es bestnde ja theoretisch tatschlich die Mglichkeit...dass 9 Minuten lang niemand anrief... Wie gesagt theoretisch... Somit wre die Aussage ("es kann keiner anrufen") des Animateurs nicht mal als eindeutig irrefhrend zu werten... Eindeutig und fr jeden ersichtlich wre sie dann...wenn der Zuschauer durchweg darber informiert wird...ob jemand anruft und nicht wie viele...

Was die Chancengleichheit angeht: So lange es nicht eine Begrenzung der zu ttigenden Anrufversuche gibt...ist dies unmglich realisierbar... Selbst wenn es sie gbe...stehen dem einfachen Anrufer immer noch die "Profis" entgegen...die zumeist mit 3-4 Telefonen gleichzeitig whlen...
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Freitag, 20.02.2009, 03:40 
Titel:
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..ich wei wohl, warum ich, wie oben schon geschrieben, mit dem Lesen zur Hlfte aufgehrt hab. Das Ding ist wirklich der Hammer. Aber noch hierzu:

« Mork vom Ork » hat Folgendes geschrieben:
Bitte was sind Sie? Ein starker Eingriff in die Programmhoheit? What the fuck does that mean???


Ja, das schreiben die, und das meinen die auch so. Programmhoheit. Da verstecken sie sich wieder hinter dem Grundgesetz, dem Grundrecht auf "Freiheit der Berichterstattung". Fr den, der es noch nicht wusste: Call-in wird im Rahmen der im Grundgesetz verankerten Freiheit der Berichterstattung ausgestrahlt. Man muss es also mit den Mastben messen, die man an Kriegsreporter in Afghanistan oder an die Berichterstattung ber Mistnde in der Politik oder Industrie legt. Ich frage mich wann endlich ein investigativer Journalist (und damit meine ich nicht Ulrich Meyer) sich dagegen wehrt, mit diesem Mll in einen Topf geworfen zu werden.

Deswegen meine immer wiederholte Forderung: Call-in muss raus aus dem Rundfunk-Staatsvertrag. Es muss so behandelt werden wie jedes andere Geschftsmodell auch und darf nicht, nur weil es ber das Medium Fernsehen vertrieben wird, Sonderrechte genieen.



Das Wort "Wrde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Fr Geld wrde ich alles machen."
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  GlowingHeart
Grner geht nicht
Grner geht nicht



Beitrge: 7103
BeitragVerfasst am: Samstag, 21.02.2009, 03:15 
Titel:
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Wer regelt/beaufsichtigt hier eigentlich wem?

Die privaten TV/Call-in Veranstalter die LMA's oder die privaten TV/Call-in Veranstalter die LMA's?

Haben sich die LMA's aber schn von den privaten Telefon-Abzockern die Regeln vorkauen lassen.

Der Dumme ist dann wieder mal der "mndigen Verbraucher” (1+2*3=9), der solche zahnlose Papiertiger mit 2% seiner Rundfunkgebhren auch noch zwangsweise finanzieren darf und den Privaten zum Fra (abzocken) vorgeworfen wird.

Hier herrscht eine klare Diktatur seitens der privaten Call-in-Veranstalter, da sie ja gerade die wichtigsten Regeln den LMA's diktierten (vorschreiben) mit Hinblickt auf zu erzielende Profite ohne Gegenleistung, auch das Abzocken Mj kalkuliert in Kauf nehmend.

Und die LMA's machen Mnnchen, geben Pftchen und kassieren dafr die Lizenzchen. Gehts noch korrupter?
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