CITV.NL

FORUM NAVIGATION
 NAVIGATION
 »  Portal
 »  Forum
 FAQ & REGELN
 »  FAQs
 »  Regeln
 »  Nettiquette
 SONSTIGES
 »  Unser Rechtsstreit
 »  Call-In Highlights
 »  Chatroom
 IMPRESSUM
 »  Impressum

SUCHEN & FINDEN

Erweiterte Suche

START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » INFOS ZU CALL-TV » Regeln der Landesmedienanstalten zu Call-TV

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Donnerstag, 28.03.2024, 16:32 Uhr
Alle Zeiten sind UTC + 1
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite 2 von 3 [30 Beiträge] Das Thema als ungelesen markieren
Gehe zu Seite: Zurück 1, 2, 3 Weiter
Gewinnspielregeln im neuen RStV
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  slang
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 43

Beiträge: 2282
BeitragVerfasst am: Montag, 12.05.2008, 16:46 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen

Tja, dass mit dem europäischen Gerichtshof oder vielleicht einfach der EU an sich, ist ja so eine Sache. Mal abgesehen davon, dass rein theoretisch jedes Bundesland einen eigenen RStV basteln kann und somit für CI- Sendungen es unterschiedliche Regeln geben könnte, so stelle ich es mir einfach unmöglich vor, dass man in Deutschland diese Geschäftskonzept auf Bundesebene, geschweige denn wirksam auf EU- Ebene regulieren kann. Schon alleine die Durchlaufzeit von Gesetzen die per EU beschlossen werden und auch auf die Mitgliedsstaaten übertragen werden sollen und teilweise müssen, liegt bei einigen Jahren so fern denn die Politik dies überhaupt will...

Die einzigen Behörden, die etwas unternehmen könnten, sind in Deutschland eigentlich nur die Landesmedienanstalten oder in konkreten Fällen vielleicht noch die Verbraucherschutzzentralen. Und dieser Satz macht mir Angst... Shocked




Vielen Dank fürs Lesen.
Lars


w3News.de

Mobile Datenflatrates.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren slang ist zur Zeit offline 
  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Montag, 12.05.2008, 16:59 
Titel: Noch ein Vorschlag
 ­­­­

Hallo!

Heute habe ich mir mal wieder das "Hollywood-Quiz" zugemutet. Dieses Quiz an einem Feiertag spottet jeder Beschreibung (von DSF und 9 Live ganz zu schweigen).

Mein Vorschlag wäre:

An bundeseinheitlichen Feiertagen (wie Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Neujahr usw.) sollte verboten werden, solche Spielchen während des Tagesprogramms auszustrahlen. Wenn solche Spielchen, dann erst nach 23.00 Uhr (und bis 05.00 Uhr des nächsten Tages).

Vorbildcharakter hat hier eindeutig Tele 5, die an Feiertagen (auch wenn sie nicht bundeseinheitlich sind) auf solche Spielchen verzichten.

Eine Ausnahme von dieser Regel stellt 9 Live dar.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren
  slang
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 43

Beiträge: 2282
BeitragVerfasst am: Montag, 12.05.2008, 17:36 
Titel: Re: Noch ein Vorschlag
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen

« trash-tv » hat Folgendes geschrieben:
Vorbildcharakter hat hier eindeutig Tele 5, die an Feiertagen (auch wenn sie nicht bundeseinheitlich sind) auf solche Spielchen verzichten.

Oder einfach nicht dürfen, da ja die jeweilige LMA in der Sendelizenz ausschließen kann, dass man solche Formate am Feiertag sendet. Also ist Dein Vorschlag nur dann realisierbar, wenn man dies in der Sendelizenz schreibt. Und gerade bei Spartenkanäle à la D:SF ist die Vorgabe CI- Formate am Feiertag nicht zu senden strebenswert. Allerdings fände ich ein vorgeschriebenen Anteil bei solchen Sendern besser, da es meiner Meinung nach nicht sein kann, dass ein Sportsender schon fast nur CI sendet, statt Sport.




Vielen Dank fürs Lesen.
Lars


w3News.de

Mobile Datenflatrates.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren slang ist zur Zeit offline 
  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Mittwoch, 14.05.2008, 17:30 
Titel:
 ­­­­

Hallo!

Weiterer Vorschlag:

Die Dauer von Durchstellpausen muss begrenzt werden. Es darf einfach nicht sein, dass bei Fragen auf "Kindergarten-Niveau" der Zuschauer stundenlang hingehalten wird, bis dann einer mal durchkommt.

Meiner Meinung nach sollte eine Durchstellpause nie länger als 30 Minuten sein. Der Unsinn mit den rd. 13 Stunden vom 26./27. Dezember 2007 darf sich nicht wiederholen.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren
  slang
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 43

Beiträge: 2282
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 14.05.2008, 17:44 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen

Ich glaube es wäre vollkommen egal wie lange eine DURCHSTELLPAUSE sein darf, wenn man es vorschreiben würde. Auch dann würden die üblichen Phrasen kommen, die ja nun mal fast oder immer sinnentleert sind. Bei einer Begrenzung auf 30 Minuten zum Beispiel würden die CI- Sender sogar noch mehr Zeitdruck ausüben können:

"Sie haben noch 30 Minuten für dieses schwierige Spiel. Das kann keiner schaffen. Sie müssen sich beeilen, gleich haben Sie keine Chance mehr! 5...4...3...2....1...0" Pech gehabt!

Vorgeschrieben sollte ein AB-Modus mit einer begrenzter Zeit, die auch angezeigt wird, per Countdown und wo JEDER Anruf durchkommt! Das wäre ansatzweise fair und relativ transparent...



Vielen Dank fürs Lesen.
Lars


w3News.de

Mobile Datenflatrates.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren slang ist zur Zeit offline 
  DerFriese
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 3179
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 15.05.2008, 09:00 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

ich weiß nicht, wie oft wir schon lösungen, foderungen oder gar verbesserungen hier im forum hatten....
alles geschriebene klingt ja nach wie vor gut, keine frage...
was mich aber am meisten stört ist eine fehlende kontrollierende instanz bei den sendern selbst, zum beispiel ein notar.....

der würde sich in die technischen details einarbeiten können, der segnet die umschläge ab, der schaut nach, ob der begriff passend zur moderation ist und so weiter....
es muss meines erachtens gar nicht so viel in diesem staatsvertrag drinstehen, was dann später gar nicht eingehalten wird....effektiver wäre es eben, gleich einen vereidigten zu nehmen, der die sache aus dem sender heraus transparent und fair gestaltet.....

gruß
der friese



Neulich, im Wetterbericht:
"...gegen Abend wird es zunehmend dunkler...."
Shocked
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren DerFriese ist zur Zeit offline 
  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Montag, 01.09.2008, 16:35 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

Nur zur Erinnerung: Ab heute ist der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (10. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge) gültig.

Den kompletten Rundfunkänderungsstaatsvertrag kann man sich hier als PDF herunterladen. Oder da gibt's ihn aufgeschlüsselt nach den einzelnen Artikel im Browser zu sehen.

Die Änderungen wurden in diesem Forum zwar schon einmal erwähnt (erster Beitrag in diesem Thread), aber ich zitiere hier noch mal die wichtigsten Passagen zu CI:
« 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag » hat Folgendes geschrieben:
§ 8a Gewinnspiele

(1) Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele sind zulässig. Sie unterliegen dem Gebot der Transparenz und des Teilnehmerschutzes. Sie dürfen nicht irreführen und den Interessen der Teilnehmer nicht schaden. Insbesondere ist im Programm über die Kosten der Teilnahme, die Teilnahmeberechtigung, die Spielgestaltung sowie über die Auflösung der gestellten Aufgabe zu informieren. Die Belange des Jugendschutzes sind zu wahren. Für die Teilnahme darf nur ein Entgelt bis zu 0,50 Euro verlangt werden; § 13 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.

(2) Der Veranstalter hat der für die Aufsicht zuständigen Stelle auf Verlangen alle Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen, die zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele erforderlich sind.

Ab heute dürfen Gewinnspiele also "nicht irreführen". Dadurch dürfte sich für Sh9 & Co einiges ändern - nämlich genau nix. Evil or Very Mad

Aber jetzt können wir bei jeder Programmbeschwerde auf § 8a, Satz 1 verweisen, damit die LMAen das machen, was sie immer gegen CI gemacht haben: Nix!



Wir sind alle Individuen
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Callpassive ist zur Zeit offline 
  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

Alter: 56
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Freitag, 06.08.2010, 03:52 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen

Ich weiss nicht, ob es schon irgendwo erwähnt wurde, aber auf den Seiten von www.programmbeschwerde.de weist man wohl auch schon seit geraumer Zeit auf diese Gewinnspiele mit einer eigenen Rubrik hin:

Guckst Du hier

Unterteilt wird das Ganze dort in die Rubriken: JUGENDSCHUTZ, INFORMATIONSPFLICHT, SCHUTZ VOR ÜBERMÄSSIGER TEILNAHME, IRREFÜHRUNGSVERBOT, SPIELGESTALTUNG und MANIPULATIONSVERBOT.



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Mork vom Ork ist zur Zeit offline 
  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Freitag, 06.08.2010, 11:18 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

Soweit ich mich erinnere, ist das schon länger so. Allerdings haben sie das Layout verändert. Der Webmaster hätte dabei endlich mal die Gelegenheit gehabt, den Text beim Irreführungsverbot zu korrigieren:
« HP Programmkritik » hat Folgendes geschrieben:
Irreführende und falsche Aussagen jeglicher Art, insbesondere über die Spieldauer, den Schwierigkeitsgrad und die Lösungslogik der Aufgabe sowie über Spiel- und Mitmachregeln und die Einwahlchancen sind unzulässig. Auch die Vorsiegelung von Zeitdruck ist verboten.

Nun ja - das steht ja erst ein Jahr dort. Und wie wir wissen, sind die LMAen/ZAK noch nie durch besondere Hektik in ihrem Job aufgefallen. Laughing



Wir sind alle Individuen
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Callpassive ist zur Zeit offline 
  Nebelspalter
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2520
Wohnort: Schweiz
BeitragVerfasst am: Freitag, 06.08.2010, 13:59 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:

Nun ja - das steht ja erst ein Jahr dort. Und wie wir wissen, sind die LMAen/ZAK noch nie durch besondere Hektik in ihrem Job aufgefallen.


Ausser es gibt mal wieder Sekt und Lachsbrötchen weil einer die Langeweile satt hatte und seinen letzten feiert...., dann stürmt alles wie die wilden Hühner in die Kantine..... Cool 2



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Nebelspalter ist zur Zeit offline 
  TK-241
Kleiner grüner Gnom
Kleiner grüner Gnom

Alter: 45
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 12
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Montag, 09.08.2010, 08:48 
Titel: §5 Transparenz und §9
Thema Beschreibung: Isch glaub isch werd bekloppt
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

Für einen frisch aus seinem Pilz geschlüpften Gnom stellen sich mir viele Fragen. Eine sehr interessante Lektüre ist natürlich die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten.

dort heisst es:

§5 Transparenz

(3) Bei Anwendung eines technischen Auswahlverfahrens hat der Anbieter sicherzustellen, dass für
jede Nutzerin und jeden Nutzer während der gesamten Dauer des Gewinnspieles / der
Gewinnspielsendung die gleiche Chance sowie die grundsätzliche Möglichkeit besteht, ausgewählt zu werden, und dass sowohl der Zeitpunkt als auch die Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer dem Zufallsprinzip unterworfen sind

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann verstösst die momentane Vorgehnsweise aller Call-In- Shows genau gegen diesen Paragraphen und die Sender kündigen ihren Verstoss ja noch noch gross und breit vorher an?!?

Weiter unten im §9 heisst es dann

(7) Wird im Rahmen einer Gewinnspielsendung eine Auswahl unter den Nutzerinnen und Nutzern
vorgenommen, so hat die Auswahl einer Nutzerin oder eines Nutzers innerhalb eines Zeitraums von
höchstens 30 Minuten zu erfolgen.

Ist ja das was wir alle kennen. Nach längerem Grübeln verstehe ich folgendes darunter:

Zeitpunkt und Nutzer muss zufällig sein, aber es muss innerhalb von 30min geschehn.

EDIT: Wenn damit nur das mit dem Registrieren und dem Zurückrufen gemeint ist wird aber in den Mitmachregeln darauf hingewiesen das die "Deriktanrufer" eine höhere Chance haben welches dann ja auch gegen §5 verstossen würde.

Wie seht ihr das?
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren TK-241 ist zur Zeit offline 
  12Kinder
Legende
Legende

Alter: 46
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1114
Wohnort: Oldenburg
BeitragVerfasst am: Montag, 09.08.2010, 10:15 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

Gegen die 30-Min-Regel hat 9live erfolgreich geklagt. Sie haben sich selbst eine 180-Min-Regel auferlegt, aber auch diese ist "freiwillig".
Zufällig ist die Auswahl des Anrufers insofern, dass der Redakteur nicht einen bestimmten Call wählt, sondern es wird irgendeiner genommen, der nach Freigabe anruft.
Das passt also alles, sagen die zumindest die Kontrollbehörden...



R.I.P. 9live: 01.09.2001 - 31.05.2011
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren 12Kinder ist zur Zeit offline 
  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Montag, 09.08.2010, 16:25 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

« TK-241 » hat Folgendes geschrieben:
Für einen frisch aus seinem Pilz geschlüpften Gnom stellen sich mir viele Fragen.

Dann lass mal hören. Wir wollen ja, dass die kleinen Gnome wachsen und gedeihen. Wink

Die Frage nach dem Zeitpunkt für eine Durchstellung wurde schon mal hier oder auch ab da angesprochen. Prinzipiell sehe ich es auch so, dass der oben zitierte Abschnitt eine Zufälligkeit vorschreibt, die aber laut den eigenen Mitmachregeln von Sh9 nicht gegeben ist. Allerdings ist dieser Abschnitt, wie viele andere Abschnitte aus der Satzung auch, interpretationswürdig. Wie es aussieht, scheint diese Art der Forumlierung für beide Seiten zufriedenstellend zu sein. Die deutschen CI-Sender können also, was den Zeitpunkt für die Durchstellung angeht, weitermachen wie immer.

Eins ist jedenfalls sicher: Wenn der Zeitpunkt für eine Durchstellung tatsächlich auf dem Zufallsprinzip beruhen müsste, dann wäre das das Ende von CI. Denn dann wäre es für die CI-Veranstalter unmöglich zu planen, wann welche Geldbeträge ausgespielt werden oder wann eine Durchstellpause zu Ende geht.

So fair und transparent sind sie dann doch nicht. Auslachen von rechts



Wir sind alle Individuen
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Callpassive ist zur Zeit offline 
  pleitegeier
Hot-Button-Killer
Hot-Button-Killer

Alter: 33
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 637
BeitragVerfasst am: Montag, 09.08.2010, 16:33 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

Zitat:
Eins ist jedenfalls sicher: Wenn der Zeitpunkt für eine Durchstellung tatsächlich auf dem Zufallsprinzip beruhen müsste, dann wäre das das Ende von CI. Denn dann wäre es für die CI-Veranstalter unmöglich zu planen, wann welche Geldbeträge ausgespielt werden oder wann eine Durchstellpause zu Ende geht.

Natürlich kann man. Mit einer "Gelduhr" oder indem man einfach den Mittelwert zur Hilfe nimmt (HB ist auf 30 Minuten maximaler Zeit eingestellt, im Schnitt schlägt er nach 15 Minuten zu, also geht im Schnitt soundsoviel Geld in der Runde raus). Die Peaks werden ja wohl nicht derart extrem schwanken, dass man so kein profitables Call-TV produzieren kann, oder?
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren pleitegeier ist zur Zeit offline 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen Seite 2 von 3 [30 Beiträge] Gehe zu Seite: Zurück 1, 2, 3 Weiter
Das Thema als ungelesen markieren

START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » INFOS ZU CALL-TV » Regeln der Landesmedienanstalten zu Call-TV
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.




   BENUTZER INFOS

Login

Noch keinen Account?
Du kannst Dich kostenlos registrieren.


Geschützt durch CBACK CrackerTracker
124984 abgewehrte Angriffe.

Protected by phpBB Security © phpBB-TweakS
phpBB Security hat 34,541 Exploit Versuche erkannt.
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
[ Zeit: 0.2435s ][ Queries: 32 (0.0446s) ][ Debug Ein ]