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Klageschrift von Primavera gegen FKTV
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  Twipsy
Legende
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Alter: 51

Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 18.08.2010, 15:11 
Titel:  Klageschrift von Primavera gegen FKTV
Thema Beschreibung: Hauptsacheklage vor dem LG München I
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Ich habe zu dem Thema einen eigenen Thread erstellt.
Callpassive


Der Fernsehkritiker erhielt heute die Klageschrift aus München in der Hauptsache. Die Klägerin, Primavera, bietet Produzenten und Moderatoren als Zeugen auf. Das könnte interessant werden!
Hier der Blogtext mitsamt verlinkter Klageschrift. Arzt



"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe)
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 18.08.2010, 15:48 
Titel:
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Ich hab mir die Klageschrift mal komplett durchgelesen.

1. Die Moderatorinnen als Zeugen für das Nichtaustauschen der Umschläge zu benennen ist in meinen Augen kompletter Blödsinn. Sie geben ja zu, dass die Umschläge "zur Überprüfung" durchaus "entfernt" werden können, wenn diese nicht im Bild sind. Wie, bitteschön, soll dann eine Moderatorin während einer laufenden Livesendung merken, ob ausgetauscht wurde oder nicht?

2. "Der Veranstalter kann nicht ausschließen und nicht feststellen, ob ein und derselbe Anrufer unter verschiedenen Namen anruft.".
Natürlich können sie es nicht ausschließen, und das Argument, dass jemand nicht unbedingt über den Sender gehen lassen möchte, dass er "schon wieder" gewinnt, ist nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist, dass der Veranstalter es nicht feststellen kann. Er muss zwangsläufig spätestens bei der Anmeldung des Gewinns seinen richtigen Namen nennen, es werden sicherlich über längere Zeit Daten gespeichert, aus denen die Rufnummern der Anrufer hervorgehen. Allein schon aus Gründen der Abrechnung und zur Überwachung von Anrufern mit verbotenen "Powerdialern" wird das notwendig sein.

Meine persönliche Meinung: Die Klage wird in einigen Punkten Erfolg haben, aber nicht in allen, wenn durch Vorlage eines kompletten Sendungsmitschnitts belegt werden kann, dass das Video nicht manipuliert wurde.

Der Grat zwischen der "freien Meinungsäußerung" und einer justiziablen Behauptung ist sehr, sehr schmal. Es muss gelingen, dem Gericht vor Augen zu führen, dass der Gesamteindruck eines nicht korrekten Ablaufs sich einem neutralen Zuschauer aufdrängt. Dann wäre ein Großteil mit eben dem Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Mittwoch, 18.08.2010, 18:39 
Titel:
 ­­­­

Kein Kommentar!

(Auszug aus der Klageschrift; das komplette Dokument gibt es hier http://dl.fernsehkritik.tv/Hauptsache.pdf)

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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 18.08.2010, 18:42 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Es muss gelingen, dem Gericht vor Augen zu führen, dass der Gesamteindruck eines nicht korrekten Ablaufs sich einem neutralen Zuschauer aufdrängt.

Jepp - so sieht's aus. Denn letztendlich geht es ja nicht nur um die Sendungen aus dem Video. Es geht um alle Merkwürdigkeiten in diesen Sendungen, die es nun mal in dieser Häufigkeit nur in den CI-Sendungen gibt, die von dieser Firma produziert werden.

Und dann war da noch die Seite 16 aus der Klageschrift:

"Die daraus gezogene Schlussfolgerung ... ist falsch verstößt gegen allgemeine logische Denkansätze."

Das erinnert mich doch sehr an "denklogische Rückschlüsse".
Aber da schreibe ich besser nix zu. Irritiert Wink



Wir sind alle Individuen
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  12Kinder
Legende
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Alter: 46
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1114
Wohnort: Oldenburg
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 18.08.2010, 19:03 
Titel:
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« seytania » hat Folgendes geschrieben:
Auszug aus der Klageschrift

Also wenn der Richter darauf nicht mit "Wollen Sie uns hier verar****??" reagiert weiß ich auch nicht. Gut dass München weit weg ist, würde ich da als Zuschauer in so eine Verhandlung gehen, ich müsste ja dauernd laut lachen...
Mal schauen, ob unser Rechtsstaat hier recht genau prüft. Wir müssen gewinnen!



R.I.P. 9live: 01.09.2001 - 31.05.2011
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  Twipsy
Legende
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Alter: 51

Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 18.08.2010, 19:08 
Titel:
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Der Richter am OLG hat zumindest nicht laut gelacht. Jedenfalls nur manchmal. Rolling Eyes



"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
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  Leitungsschwindel
CITV.NL Moderator

Alter: 64
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Beiträge: 1490
Wohnort: Schweiz
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 18.08.2010, 22:09 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
I...Wie, bitteschön, soll dann eine Moderatorin während einer laufenden Livesendung merken, ob ausgetauscht wurde oder nicht?...


Da drängt sich mir noch eine ganz andere Frage auf. Würde ein/e Moderator/in denn zugeben, dass Umschläge ausgetauscht worden sind, falls denn ein Austausch stattgefunden haben sollte? Ich habe - gelinde gesagt - erhebliche Zweifel daran.

Besonders kreativ finde ich die Erklärung, dass Lösungsumschläge zur Überprüfung von Mitarbeitern weggenommen worden sein können und an anderen Stellen wieder abgelegt werden. Gefühlte Glaubwürdigkeit dieser phantasievollen Erklärung: LOL ROLLING

Zitat:
Umschläge sind also nicht "verschwunden", sondern waren nur nicht mehr dort abgelegt wo sie ursprünglich hingelegt worden sind. Ihre Inhalte wurden nicht verändert und sie wurden auch nicht ausgetauscht.

Da würde ich doch nur zu gerne Beweise für diese Behauptung sehen ...



SWISSQUIZ - R.I.H (rot in hell)

Swissquiz am 11.12.09, TdS A. Dürkopp: "...wenns der Schrottbutton Sie rausschnappt, ...!" Auslachen von rechts

Swissquiz am 02.12.09, Anruferin: "Ihr seid eine verdammte Saubande!"
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  Nebelspalter
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2520
Wohnort: Schweiz
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 18.08.2010, 23:19 
Titel:
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Beiten Burkhardt schmeisst sich da ja mächtig ins Zeug mit allerlei schönen Formulierungen
und Erklärungen..., Stundenansatz = Peanuts vs. Einnahmenzähler Peaks pro Sekunde.....

Mehr Sorgen macht mir die Tatsache das wie schriftlich dargelegt das gesprochene Wort von Zeugen vs. aufgezeichnete Videos steht...
Selbst wenn das Gericht bei Sichtung und Vorlage von mehreren Sendungen ein Muster zu erkennen vermag, sollte es denn ein solches geben (....), ist nicht sicher wie stark dies überhaupt gewichtet werden kann.

BB stützt sich ja darauf, das die Eindrücke der Beklagten angeblich rein subjektiver Natur sind..., dafür stehen mit Sicherheit die aufgelisteten Zeugen...

« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Es muss gelingen, dem Gericht vor Augen zu führen, dass der Gesamteindruck eines nicht korrekten Ablaufs sich einem neutralen Zuschauer aufdrängt. Dann wäre ein Großteil mit eben dem Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt.


Oder anders ausgedrückt; Wenn das Gericht selber zu glauben vermag das rein subjektiv die Äusserungen der Beklagten in den kausalen zusammenhängen auch ohne den letzten Beweis nachvollziehbar sind, gilt dann dafür die freie Meinungsäusserung, auch wenn diese Meinung trotzdem falsch sein könnte ? Nicht wirklich, oder ?

Angesichts meiner eigenen Beobachtungen kann ich ob diesem ganzen Drama nur müde lächeln....



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 18.08.2010, 23:54 
Titel:
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Das Recht ist eben manchmal schwer zu verstehen, aber noch gelten folgende Grundsätze:

Derjenige, der einen anderen einer strafbaren Handlung bezichtigt, muss diese auch beweisen können, bei Klage auch vor Gericht. Und da gilt in Deutschland die freie Beweiswürdigung. Hier kommt es allein darauf an, ob der Richter persönlich von der Wahrheit der Behauptungen überzeugt ist. Er muss (so der BGH) "sich mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit zufrieden geben, der letzte theoretische Zweifel nicht ausschließt, ihnen aber praktisch Schweigen gebietet".

Wobei natürlich eine Zeugenaussage auch ein Beweis ist, und natürlich höher angesiedelt als irgend welche Vermutungen oder Behauptungen.

Sobald ich jemandem unterstelle, vor Gericht die Unwahrheit zu sagen (oder sagen zu wollen), unterstelle ich eine strafbare Handlung. Das nämlich wäre eine Falschaussage, auch dann, wenn sie uneidlich sein sollte. Deswegen gilt eine solche Aussage auch als Beweis. Wäre - rein theoretisch gesprochen - eine eventuelle Falschaussage nachweisbar? Kaum, denn wer weiß schon, was die einzelnen Handelnden von dem mitbekommen, was während einer Livesendung geschieht.

« Nebelspalter » hat Folgendes geschrieben:
Wenn das Gericht selber zu glauben vermag das rein subjektiv die Äusserungen der Beklagten in den kausalen zusammenhängen auch ohne den letzten Beweis nachvollziehbar sind, gilt dann dafür die freie Meinungsäusserung, auch wenn diese Meinung trotzdem falsch sein könnte ?

Ein Gericht ist zunächst einmal nicht subjektiv sondern objektiv. Wenn dann bei objektiver Betrachtung Zweifel an einem ordnungsgemäßen Ablauf nachvollziehbar wären, dann darf darüber im Rahmen der freien Meinungsäußerung berichtet werden. Allerdings natürlich nicht mit der Unterstellung "Das ist jetzt B.E.T.R.U.G" sondern eben halt auch "objektiv", also z. B. durch eine neutrale Schilderung der zweifelhaften Vorkommnisse, so, wie sie auch in dem Video erfolgte. Man müsste eventuell sogar dem "Beschuldigten" die Möglichkeit einer Gegendarstellung bzw. einer Darstellung der Vorkommnisse aus seiner Sicht einräumen.



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  Nobbse
Mehrfachgewinner
Mehrfachgewinner



Beiträge: 126
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 19.08.2010, 07:32 
Titel:
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Ein Gesamteindruck kann nicht nur durch ein einzelnes Video einer Sendung geschehen. Ein Gesamteindruck entsteht auch dadurch, welche Vorkommnisse auch sonst so bei der Produktion dieses Sende-Genres entstehen. Es gibt genügend Beispiele, in denen die massive Beeinflussung der Spielbedingungen ganz offensichtlich wurde. Ich habe leider nicht den Überblick, welche Einzelfälle nun bei genau DIESER Fa. passiert sind, aber ich meine prinzipiell so signifikante Vorkommnisse wie 31. Juni, mehrfaches akustisches Umverstehen der vom Zuschauer genannten Lösung, Zurückwerfen roter Kugeln bei Ansicht, auf-den-Boden-geworfene-Flipchartlösung-die-auf-dem-Boden-gelöst-werden-muss, ... etc ... Hier sollte man dem Gericht eine "Best-of-Call-In-Zusammenstellung" geben, auf dass sie sich davon überzeugen können, dass man bei langfristiger Beobachtung dieses Sendungstyps immer wieder auf Phänomene stösst, die man noch nicht einmal bei einem Kindergeburtstag erwarten würde...

Auch die Tatsache, dass die Veranstalter in Regelmässigkeit Bußgelder zahlen müssen, weil sich zuweilen sogar die LMAs ob der Nichteinhaltung ihrer eigentlich soften Regeln angepisst fühlen, sollte nicht unerwähnt bleiben.
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Gesplittet am: Donnerstag, 19.08.2010, 08:06 Uhr von Callpassive
Gesplittet vom Beitrag Dieses Forum und seine aktuellen Rechtsstreitigkeiten aus dem Forum Das Forum und seine Rechtsstreitigkeiten
  Callpassive
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Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 19.08.2010, 11:25 
Titel:
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« Leitungsschwindel » hat Folgendes geschrieben:
Würde ein/e Moderator/in denn zugeben, dass Umschläge ausgetauscht worden sind, falls denn ein Austausch stattgefunden haben sollte?

Och - notfalls unterschreiben sie noch einmal eine Eidesstattliche Erklärungen, dass alles seine Richtigkeit hat. Darin haben sie ja Übung und wir müssen uns keine Sorgen machen. Big Grin

Ich habe mal zusammengesucht, wer laut der Klageschrift was bezeugen möchte:

- Lösungsumschläge werden nicht vertauscht und es werden keine Scheinanrufe eingesetzt:
4 Producer

- Lösungsumschläge werden nicht vertauscht: Miriam Wimmer, Sabrina Meier

- Es werden keine Scheinanrufe eingesetzt: Anneke Dürrkopp, Patriza Giovaniello, Alexandra Maurer, Nathalie Lenner, Raya Lukic

Soweit ich das einschätzen kann, sind das alles Leute, die für Mass Response Primavera gearbeitet haben bzw. immer noch dort angestellt sind. Es gibt also keine (neutrale) externe Person, die etwas bezeugen könnte. Da fällt mir doch spontan der Notar ein, der so gerne die Gewinne und deren Auszahlung notariell bestätigt, wie man z.B hier lesen kann. Was ist denn mit dem? Hat der etwa tatsächlich nur die Gewinne überprüft - stichprobenartig natürlich - und sonst nix? Wie heißt der eigentlich? Wink



In der Zusammenfassung auf S. 22 wird mehrfach darauf hingewiesen, dass Primavera zu den Namen und Stimmen der Anrufer keine Angaben machen kann. Wie ist es dann möglich, dass (ich nenne es mal) ähnlich klingende Stimmen immer wieder Falschantworten abgeben? Wieso gibt es im deutschsprachigen Raum keine andere CI-Sendung, in der es so viele falsche Antworten auf einfache und mehrfach gespielte Rätsel gibt? Wieso werden die Falschantworten in der Klageschrift nicht begründet? Warum taucht das Wort "Falschantwort" (o.ä.) nicht ein einziges Mal in der Klageschrift auf?

Ich kann nur hoffen, dass auch diese Themen im Gericht zur Sprache kommen und dass der Richter dazu eine Stellungnahme von Primavera verlangt.

Bei Satundkabel gibt es übrigens auch eine Meldung zu dem Thema.



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  Sportquiz
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Wohnort: Bayern
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 19.08.2010, 13:39 
Titel:
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« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:
In der Zusammenfassung auf S. 22 wird mehrfach darauf hingewiesen, dass Primavera zu den Namen und Stimmen der Anrufer keine Angaben machen kann. Wie ist es dann möglich, dass (ich nenne es mal) ähnlich klingende Stimmen immer wieder Falschantworten abgeben? Wieso gibt es im deutschsprachigen Raum keine andere CI-Sendung, in der es so viele falsche Antworten auf einfache und mehrfach gespielte Rätsel gibt? Wieso werden die Falschantworten in der Klageschrift nicht begründet? Warum taucht das Wort "Falschantwort" (o.ä.) nicht ein einziges Mal in der Klageschrift auf?

- Und warum kommen genau bei diesen Sendungen (und nur bei diesen) von dieser Firma immer die GLEICHEN noch so irren Falschantworten (bei immer den gleichen Tipps!) in einer Präzision, dass es einem Angst und Bange werden könnte?

- Warum findet man diese vorgeschlagenen Lösungsideen oftmals nicht mal bei Google? Und wenn man dann mal was dazu findet, dann sind es Verweise in dieses Forum?

- Und warum erinnern diese Falschantworten an ein in Deutschland und der Schweiz schon abgeschlossenes Kapitel der CI-Geschichte?

- Warum gab/gibt es solche Antworten/Stimmen nicht bei 9Live/Sport1/...?




Was hat das Sportquiz denn bitte mit Sport zu tun?

Die Zeit ist gegen Sie! Geben Sie Gas! Dieses Spiel ist zu schwer, das hat keiner!
Ich bin stolz, aus Bayern zu kommen! Doch Call-in Sendungen lassen mich stark daran zweifeln!
Meine Beiträge entstammen alleine meinen subjektiven Beobachtungen! Wem das nicht gefällt, der soll sich jetzt melden oder für immer schweigen!
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  Speculatius
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 19.08.2010, 15:08 
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« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:
Soweit ich das einschätzen kann, sind das alles Leute, die für Mass Response Primavera gearbeitet haben bzw. immer noch dort angestellt sind. Es gibt also keine (neutrale) externe Person, die etwas bezeugen könnte.

Moment, dazu muss man unbedingt sagen, dass eine Aussage vor Gericht - ob eidlich oder uneidlich - von diesem von vornherein als richtig und neutral abgegeben angesehen wird.

Deswegen ist eben auch die Falschaussage strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe geahndet.

Die Frage ist eben nur, ob Moderatoren/-innen einen Austausch oder "Falschanrufe" überhaupt bemerken würden. Und...noch hat niemand vor Gericht ausgesagt. Deswegen sollten wir uns auch nicht in Spekulationen ergehen.



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  Twipsy
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 19.08.2010, 15:32 
Titel:
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Nun ja, es gab ja die eidesstattlichen Erklärungen der Moderatorinnen im einstweiligen Verfahren. Wobei die natürlich wasserdicht formuliert sind; eine Aussage vor Gericht mit Nachfragemöglichkeit ist natürlich was anderes. Außerdem hat das LG diese Versicherungen nicht sehr hoch bewertet. Das findet ihr hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fernsehkritik-TV



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