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Unfassbar: Medienhüter verpennen Bußgeld-Fristen
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  Sportquiz
CITV.NL Moderator

Alter: 42
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 5042
Wohnort: Bayern
BeitragVerfasst am: Dienstag, 24.08.2010, 21:48 
Titel:
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Ich verstehe ja schon mal im ersten Moment gar nicht, wie es denn überhaupt dazu kommen kann, dass da Fristen versäumt werden (können)!

Ich muss doch diese Bescheide nicht erst 1 Tag vor dem absoluten "Ablaufdatum" der Frist versenden, oder? Ich kann das doch auch viel eher erledigen, so dass so zeitliche Hindernisse wie Sommerferien, Weihnachten oder von mir aus auch das 50-jährige Betriebsjubiläum gar nicht erst als Problemfälle auftauchen können! KEIN nicht staatliches Unternehmen/Betrieb könnte sich so was erlauben!

Ich tippe persönlich eher mal, dass diese Sommerferien gerade gut als Ausrede passen, um sich weitere Streitigkeiten mit den Veranstaltern einfach mal zu ersparen...




Was hat das Sportquiz denn bitte mit Sport zu tun?

Die Zeit ist gegen Sie! Geben Sie Gas! Dieses Spiel ist zu schwer, das hat keiner!
Ich bin stolz, aus Bayern zu kommen! Doch Call-in Sendungen lassen mich stark daran zweifeln!
Meine Beiträge entstammen alleine meinen subjektiven Beobachtungen! Wem das nicht gefällt, der soll sich jetzt melden oder für immer schweigen!
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Sportquiz ist zur Zeit offline 
  rick
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht



Beiträge: 2415
BeitragVerfasst am: Dienstag, 24.08.2010, 22:48 
Titel: Die BLM, 9Live und das magische Bußgeld-Fristen-Versäumnis
Thema Beschreibung: Die GEZ-Millionen verschlingende BLM versäumt skandalös, ein paar Fristen ordnungsgemäß einzuhalten.
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Die BLM, 9Live und das magische Bußgeld-Fristen-Versäumnis


Das erinnert mich an den Magier, der sieben Tage lang live auf einer Bühne in einen Eisblock eingesperrt wird.

Ich fragte mich: Wie schafft es der Magier, dort die ganze Zeit anwesend zu sein?
und grübelte, ob da ein Kameratrick eingesetzt wird oder ob da eine Band-Aufzeichnung für die Illusion ausreicht.

Und dann kommt der böse, schwarze Magier, und verrät, dass im Bühnenboden unter dem Eisblock eine Tür zu einem kleinen Raum eingebaut ist, und sich dort ein Helfer-Double befindet, das sich mit dem Magier im Eisblock abwechselt.

Und dann sagte ich mir: Ah, ja, so einfach geht das! Very Happy


And now for something completely different...


Da gibt es also 9Live, den Abzock-Sender Ihres Vertrauens, der wegen mehrfachen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung zu hohen Bußgeldern im sechsstelligen EURO-Bereich verdonnert wurde.

Ich fragte mich: Wie schafft es 9Live, um sich vor hohen Bußgeld-Zahlungen zu drücken?
und grübelte, ob da 9Lives Nicht-Anerkennung der Gewinnspielsatzung zum Ziel führt oder ob da das Einspruch-Einlegen gegen jeden angemahnten Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung für die Nicht-Zahlung von Bußgeldern ausreicht.

Und dann kommt die GEZ-Millionen verschlingende BLM, die zu dämlich ist und es skandalös versäumt, ein paar Fristen ordnungsgemäß einzuhalten.

Und dann sagte ich mir: Ah, ja, ...! Evil or Very Mad


Warum schafft man die Landesmedienanstalten nicht ab?

Wodurch sind die Millonen-Euro-Zahlungen aus der GEZ für die Landesmedienanstalten gerechtfertigt?



________________________________________
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  Twipsy
Legende
Legende

Alter: 51

Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 25.08.2010, 08:18 
Titel:
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Zitat:
Der Medienrat appelliert an den Bayerischen Landtag,..die Aufsichtszuständigkeit nach § 59 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrags für Telemedien von der Regierung von Mittel¬franken auf die Bayerische Landeszentrale für neue Medien zu übertragen.
Der Medienrat bittet die Bayerische Staatsregierung, sich bei der Verhandlung der Rundfunkänderungsstaatsverträge dafür einzusetzen, dass die Ermächtigung der Landesmedienanstalten, übereinstimmende Satzungen oder Richtlinien zur Durchführung des § 8 a RStV (Gewinnspiele) zu erlassen, auf Telemedien, die an die Allgemeinheit gerichtet sind, erstreckt wird.
Mit dem Rundfunk vergleichbare Telemedien genießen den Schutz der Rundfunkfreiheit. Es erscheint daher konsequent, sie der Aufsicht der staatsfernen Landeszentrale zu unterstellen. Fakt ist, dass zwischenzeitlich 11 von 16 Ländern die Aufsicht über dem Rundfunk vergleichbare Telemedien auf die Landesmedienanstalten übertragen haben. Lediglich in den Ländern Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen sind heute noch staatliche Stellen für diese Aufsicht zuständig. Die Übertragung der Aufsichtszuständigkeit auf die Landesmedienanstalten in allen Ländern ist auch Voraussetzung dafür, dass die Landesmedienanstalten im Rundfunkstaatsvertrag ermächtigt werden, durch übereinstimmende Satzungen die Gewinnspielregeln für dem Rundfunk vergleichbare Telemedien analog zum Rundfunk zu konkretisieren.

29.7.2010

Aha, weil das so toll klappt mit der Aufsicht, will man nun auch die Telemedien überwachen. Evil or Very Mad Wird schon alles seine Richtigkeit haben...WAND



"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe)
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  Nobbse
Mehrfachgewinner
Mehrfachgewinner



Beiträge: 126
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 25.08.2010, 19:32 
Titel:
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Da sich bestimmt irgendjemand von den genannten Anstalten hierher begibt, erlaube ich mir einen Tipp für die Imagepflege, falls man sich nicht weiter dem Verdacht der Vetternwirtschaft aussetzen will:

Für mich einigermassen überzeugend wäre diese Vorgehensweise:

1) sofortiges Einstellen der Gespräche mit den Veranstaltern

2) Ankündigung, ab sofort JEDE Sendung auf die Einhaltung der aktuellen Regeln zu prüfen
und die sich daraus ableitenden Bussgelder akribisch einzufordern

3) mehrfaches unangekündigtes sporadisches Auftreten vor Ort -
schon um sich auf den neuen Stand der technischen Möglichkeiten zu bringen

4) Klarstellung mit der deutlichen Aussage,
dass der Sender den Betrieb einzustellen hat, wenn er sich nicht in der Lage fühlt,
die Satzung so einzuhalten, dass keine weiteren Bussgeldforderungen entstehen.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Nobbse ist zur Zeit offline 
  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.08.2010, 10:58 
Titel:
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Bei Satundkabel und DWDL wird nachgetreten (Hervorhebung von mir):
« DWDL » hat Folgendes geschrieben:
Manchmal wäre es vielleicht besser, zu Kreuze zu kriechen, die Schuld auf sich zu nehmen und Konsequenzen zu ziehen. Die BLM redet sich den durch Schlamperei entstandenen Schaden bei den Bußgeld-Verfahren hingegen lieber schön.

Vor einigen Tagen deckte die "Funkkorrespondenz" auf, dass insbesondere die Bayerische Landesmedienanstalt BLM bei Bußgeldverfahren gegen 9Live und Sport 1 wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung gleich in mehreren Fällen durch Schlampereien Fristen versäumt hat, wodurch die Sender ohne Bußgeld davon kamen.

In fünf Verfahren gegen 9Live schaltete die BLM die Staatsanwaltschaft zwei Tage zu spät ein und begründete das mit einem "bedauerlichen Büroversehen" während der Ferienzeit. Bei zwei Verfahren gegen Sport 1 war die Begründung noch abenteuerlicher: Der Sender habe die Begründung seiner Einsprüche zu spät oder gar nicht geschickt. "Im Warten auf die Einspruchsbegründung ist der Fall verjährt", hieß es dazu lapidar. Nachzuhaken habe man - man ahnt es - versäumt. Die Frist beträgt übrigens sechs Monate ab dem ersten Anschreiben.

In neuerlichen Statements räumte ein BLM-Sprecher gegenüber der dpa ein, dass so etwas nicht passieren dürfe und es dafür keine Entschuldigung gebe, um gleich danach in die Verteidigungshaltung zurückzufallen - und das mit einer peinlichen Ausflucht: Dass dem Steuerzahler durch die Schlamperei mindestens 115.000 Euro durch die Lappen gegangen seien, stimme gar nicht, weil sie ja womöglich auch dann nicht hätten zahlen müssen, wenn man die Fristen nicht versäumt hätte. Schließlich habe die BLM auch schon zwei Gerichtsverfahren verloren, was zeige, dass die Sender nicht in jedem Fall tatsächlich zahlen müssten.

Inzwischen hat sich auch die Landtagsfraktion der Grünen des Themas angenommen. Deren medienpolitische Sprecherin Ulrike Gote erklärte: "Diese Art der ‚Büroversehen’ ist nicht hinnehmbar." Wenn die BLM ihre Kontrollfunktion nicht ernst nehme, sei die Gewinnspielsatzung hinfällig und die Sender würden keiner wirksamen Kontrolle unterliegen. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass die BLM durch ihr tatsächliches Handeln wie eine Lobbyorganisation für Privatsender agiert, statt die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen." Die Fraktion bat nun BLM-Präsident Ring in einem Brief um Aufklärung der Vorkommnisse.

Mit anderen Worten: Die Bußgelder sind nicht so wichtig, weil sie vielleicht sowieso nicht bezahlt werden müssen. Dann können wir uns die Satzung auch direkt schenken, denn vielleicht müssen die CI-Sender nie zahlen. Eine interessante Logik des BLM-Sprechers.

Die BLM/LMAen sind eine Lobbyorganisation für die Privatsender. Wie soll man sich sonst die jahrelange Zurückhaltung bei einer wirksamen Regelmentierung von CI erklären? Endlich kam die GewSpSat mit all ihren Schwächen bzgl. genauer Formulierungen, danach wurde die Satzung weder konsequent angewendet noch inhaltlich überarbeitet und schließlich gab es die Geschichte mit den abgelaufenen Fristen. Dazu kommt noch, dass die ZAK/BLM niemals 9Live gedroht hatten, ihnen wegen der andauernden Verletzung der Satzung die Lizenz zu entziehen. Stattdessen gab es "konstruktive Gespräche". Rolling Eyes



Wir sind alle Individuen
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  Nobbse
Mehrfachgewinner
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Beiträge: 126
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.08.2010, 11:33 
Titel:
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« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:


Zitat:
"Es ist nicht nachvollziehbar, dass die BLM durch ihr tatsächliches Handeln wie eine Lobbyorganisation für Privatsender agiert, statt die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen." Die Fraktion bat nun BLM-Präsident Ring in einem Brief um Aufklärung der Vorkommnisse.

Die BLM/LMAen sind eine Lobbyorganisation für die Privatsender. Wie soll man sich sonst die jahrelange Zurückhaltung bei einer wirksamen Regelmentierung von CI erklären?


Die LMAs haben sich eben im politischen Auftrag gefühlt, und haben früher immer auf den Verbraucherschutz verwiesen (der trägt die Aufgabe ja im Namen) - nur warum haben sie die ihnen aus ihrer Sicht fälschlicherweise zugeschanzte Rolle nie deutlicher von sich gewiesen? Warum haben Sie die Politik nicht auf Lücken aufmerksam gemacht?
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  ZahnstocherBus€xpress
Ratefuchs
Ratefuchs



Beiträge: 193
BeitragVerfasst am: Montag, 06.09.2010, 15:26 
Titel:  
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Der erste Funkkorrespondenz-Artikel ist nicht mehr abrufbar, aber dafür jetzt dieser hier:
(vom 03.09.2010)
« FUNKKORRESPONDENZ (03.09.10) » hat Folgendes geschrieben:
Ministerium untersucht Bußgeldpanne bei BLM

Die Einstellung von Bußgeldverfahren bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) infolge von Versäumnissen in der Behörde wird nun innerhalb der bayerischen Staatsregierung näher geprüft. Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das die Rechtsaufsicht über die BLM ausübt, hat die Medienanstalt aufgefordert, zu den Vorkommnissen Stellung zu nehmen. Das erklärte Ministeriumssprecherin Susanne Raab auf FK-Nachfrage. Aufgrund der Medienberichterstattung und der Reaktionen aus der bayerischen Politik auf die Pannen bei der BLM in München hat das Ministerium die Prüfung eingeleitet. Es werde nun untersucht, ob ein Verstoß vorliege, bei dem die Rechtsaufsichtsbehörde einschreiten müsse, sagte die Sprecherin weiter. Der BLM sei keine Frist gesetzt worden, bis wann sie sich gegenüber dem Ministerium äußern müsse. Die Stellungnahme sei kurzfristig angefordert worden, so dass voraussichtlich innerhalb der kommenden zwei Wochen mit einer Antwort der Medienanstalt zu rechnen sei.

Bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien mussten sieben Bußgeldverfahren infolge von Pannen innerhalb der Anstalt wegen Verjährung eingestellt werden, wie durch FK-Recherchen bekannt wurde (vgl. FK 33-34/10). In den entsprechenden Fällen hatte die BLM Fristen nicht eingehalten, so dass zwei Fernsehveranstalter – der Glücksspielsender 9Live und der Spartenkanal Sport 1 – Bußgelder nicht mehr bezahlen müssen. Es ging dabei um einen Bußgeldbetrag von insgesamt 135 000 Euro. Davon betrafen fünf Verfahren mit einer Gesamtsumme von 115 000 Euro 9Live; Strafzahlungen in Höhe von 20 000 Euro entfielen auf Sport 1.

Gegen die beiden TV-Anbieter waren die Bußgelder verhängt worden, weil sie sich nicht an die Vorschriften der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten gehalten hatten. In den von 9Live und Sport 1 ausgestrahlten Gewinnspielsendungen hatte die Medienaufsicht entsprechende Verstöße festgestellt. Die BLM hatte erklärt, die 9Live-Verfahren hätten eingestellt werden müssen, weil "durch ein äußerst bedauerliches Büroversehen während der Urlaubszeit die fünf Fälle in der BLM liegengeblieben sind und es so versäumt wurde, die Bescheide der Staatsanwaltschaft fristgerecht zuzustellen". Wenn ein Sender Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegt, ist das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Auch in den zwei Sport-1-Fällen hatte die BLM Fristen nicht eingehalten, weshalb diese beiden Verfahren in der Folge ebenfalls wegen Verjährung eingestellt werden mussten. Als Konsequenz aus dem 9Live-Vorfall – die Fälle verjährten im April dieses Jahres – führte die BLM nach eigenen Angaben "umgehend eine doppelte Terminkontrolle" ein.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag in München forderte nach dem Bekanntwerden der Pannen die Medienanstalt auf, ihren Kontrollauftrag ernster zu nehmen. "Die BLM musste in etlichen Fällen aufgrund versäumter Fristen Bußgeldverfahren gegen zwei Gewinnspielsender einstellen. Diese Art der ‘Büroversehen’ ist nicht hinnehmbar", erklärte am 26. August Ulrike Gote, die medienpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag. Wenn die BLM ihre Kontrollfunktion nicht ernst nehme, sei die Gewinnspielsatzung hinfällig und die Sender würden keiner wirksamen Kontrolle unterliegen, so Gote weiter. Die Politikerin ist auch Mitglied im BLM-Medienrat, dem zentralen Entscheidungsorgan der Aufsichtsbehörde.

Wie eine Lobbyorganisation

Nach Ansicht von Gote ist es "nicht nachvollziehbar, dass die BLM durch ihr tatsächliches Handeln wie eine Lobbyorganisation für Privatsender agiert, statt die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Hier kommt wieder das strukturelle Problem zu Tage, dass die BLM einerseits die Interessen der Privatsender vertritt und gleichzeitig diese kontrollieren soll." Die Landtagsfraktion der Grünen hat überdies in einem Brief BLM-Präsident Wolf-Dieter Ring darum gebeten, die Vorkommnisse aufzuklären. Scharfe Kritik an der BLM kam aus der bayerischen SPD. Gegenüber der Münchner Tageszeitung "tz" nannte der SPD-Fraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher die BLM eine "Amigo-Truppe", die gezielt wegsehe, statt ihrer Aufsicht nachzukommen. "Wenn die Privatsender nicht den Atem der Kontrolleure spüren, machen sie, was sie wollen", so Rinderspacher.

Die BLM hat Fehler innerhalb der zuständigen Rechtsabteilung eingeräumt. In diesem Bereich der Medienanstalt habe es "zu wenig Sorgfalt" in Bezug auf die anstehenden Fristen gegeben, erklärte BLM-Sprecher Wolfgang Flieger gegenüber dem Magazin "Markt und Medien" des Deutschlandfunks. Der Vorgang sei nicht zu entschuldigen, so etwas dürfe nicht passieren. Auf der einen Seite müsse man aber auch sagen, so Flieger weiter, dass in der BLM parallel drei Dutzend Bußgeldverfahren bearbeitet würden, die in verschiedenen Stadien seien: "Dieses ganze Verfahren ist sehr komplex und relativ kompliziert." Die BLM geht nun davon aus, dass nach der Einführung des "Vier-Augen-Prinzips" solche Fristversäumnisse in Zukunft nicht mehr passieren.

03.09.10 - vn/FK

EDIT: Der erste Artikel ist mittels Google-Cache noch abrufbar.
Nur der Vollständigkeit halber und fürs Archiv:

Spoiler: 
« FUNKKORRESPONDENZ (20.08.10) » hat Folgendes geschrieben:
"Bedauerliches Büroversehen"

Schlampereien bei der Medienaufsicht: BLM und MABB verschlafen Bußgeldeinzug
Von: Volker Nünning

Fast jeden Monat hagelt es Bußgelder: 10 000 Euro, 20 000 Euro, auch schon mal 25 000 Euro. Seit dem vergangenen Jahr verhängt die deutsche Medienaufsicht regelmäßig Bußgelder gegen kommerzielle Fernsehveranstalter, weil sie die Vorschriften der Gewinnspielsatzung nicht einhalten. Insbesondere der Glücksspielsender 9Live ist im Visier der Medienwächter. Die Satzung gilt seit Ende Februar 2009. Zuständig für die Kontrolle und die Sanktionierung ist die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK), die aus den Direktoren der 14 Behörden besteht, die darüber wachen, dass der private Rundfunk im Rahmen der rechtlichen Vorschriften agiert.

Beim Sender 9Live beispielsweise beanstanden die Aufsichtsbehörden immer wieder, dass verbotenerweise ein enormer Zeitdruck aufgebaut wird und die Mitspieler über Auswahlverfahren und Einwahlchancen innerhalb der Gewinnspielsendungen im Unklaren gelassen werden oder irritierende Informationen erhalten. In Pressemitteilungen informiert die ZAK darüber, wenn sie wieder neue Strafzahlungen ausgesprochen hat. Damit soll der Öffentlichkeit auch gezeigt werden: Die Medienaufsicht – die zuvor jahrelang gegen die dubiosen Praktiken in den Gewinnspielsendungen nicht konsequent vorgegangen und dafür kritisiert worden war – verfolgt nun rigoros Verstöße.

Fünf Fälle sind einfach verjährt

Neben dem Glücksspielkanal 9Live, der von der Pro Sieben Sat 1 Media AG betrieben wird, trifft es aber auch die anderen TV-Programme des börsennotierten Medienkonzerns: Sat 1, Pro Sieben und Kabel 1 strahlen zumeist im Nachtprogramm ebenfalls Gewinnspielsendungen aus – produziert werden sie von 9Live. Auch Super RTL, der Sender Das Vierte sowie das Deutsche Sportfernsehen (DSF), das seit April dieses Jahres unter dem Namen Sport 1 firmiert, haben bereits Bußgelder auferlegt bekommen. Bis Anfang dieses Monats – am 3. August fand in Kassel die jüngste Sitzung der Kommission statt – verhängte die ZAK wegen Verstößen gegen die Bestimmungen der Gewinnspielsatzung Bußgelder in Höhe von insgesamt 645 000 Euro. Betroffen sind insgesamt sieben Sender. Spitzenreiter bei den Strafzahlungen ist – wie nicht anders zu erwarten – 9Live, mit einem Gesamtbußgeld von 358 000 Euro für nicht weniger als 28 Verstöße. Auf dem zweiten Platz rangiert Sat 1 mit einer Bußgeldsumme von 110 000 Euro, gefolgt von Sport 1 (80 000 Euro), Pro Sieben (30 000 Euro), Super RTL (30 000 Euro), Kabel 1 (25 000 Euro) und Das Vierte (12 000 Euro).

In der Mai-Ausgabe der Zeitschrift "Test", die von der Stiftung Warentest herausgegeben wird, hatte ZAK-Sprecher Axel Dürr in einem Kurzinterview zum Thema Gewinnspielaufsicht darauf verwiesen, dass die Medienanstalten hier ständig Bußgelder verhängen würden. Dürr weiter: "Allein 9Live musste seit Mitte 2009 rund 270 000 Euro zahlen. Die sind allerdings klar am häufigsten dran, andere folgen mit großem Abstand, etwa Super RTL, DSF oder RTL 2." Gegen RTL 2 hat die ZAK aber bis heute kein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen die Gewinnspielsatzung ausgesprochen.

Dass 9Live Bußgelder bezahlt hat – wie in der Interview-Antwort angedeutet –, ist ebenfalls nicht richtig. Der Sender hat bisher nicht eine Strafzahlung beglichen. 9Live setzt sich seit dem vergangenen Jahr juristisch gegen die von den Medienanstalten verabschiedete Gewinnspielsatzung zur Wehr, die den TV-Veranstaltern bei Gewinnspielen zahlreiche Transparenzvorgaben macht (vgl. FK 7/09). Nachdem im Oktober 2009 der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nach Klage von 9Live die Satzung in wesentlichen Teilen für zulässig erklärt hatte, hat der Sender in dieser Sache bereits vor einiger Zeit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen (vgl. FK 46/09 und 7/10). Dort ist das Normenkontrollverfahren seit Februar dieses Jahres anhängig. Ein Termin für die mündliche Verhandlung ist bislang noch nicht angesetzt worden (Az.: 6 CM 2.10).

Versäumnisse in der Urlaubszeit

Vor diesem Hintergrund wundert es nicht, dass 9Live gegen alle Gewinnspiel-Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt hat. Dann ist die Medienaufsicht gezwungen, im weiteren Verfahren die Begründung für die Bußgelder derart zu untermauern, dass auch Staatsanwaltschaften oder Amtsgerichte – dort landen die Verfahren letztlich – die Bescheide für gültig erklären. In Sachen 9Live-Bußgelder sind derzeit bei der Staatsanwaltschaft München und beim Amtsgericht München zahlreiche Fälle anhängig. Doch der Glücksspielsender muss gar nicht immer den vollen Rechtsweg ausschöpfen, um zu versuchen, eine Zahlung der Bußgelder abzuwenden – hier bekommt 9Live sozusagen Hilfe von der BLM selbst. Insgesamt fünf der 28 Verfahren hat die Medienanstalt bisher wegen Verjährung einstellen müssen. In den fünf Fällen geht es um einen Bußgeldbetrag von insgesamt 115 000 Euro. Diese Geldsumme muss 9Live nun auf keinen Fall mehr bezahlen. Auf den ersten Blick klingt die Begründung für die Beendigung der Verfahren harmlos, doch die Einstellung wegen Verjährung hat nach FK-Recherchen die zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) in München selbst zu verantworten, und zwar aufgrund von Schlampereien innerhalb der Behörde.

Die Medienanstalt hat die Lizenz an 9Live vergeben und muss daher die von der ZAK beschlossenen Bußgelder von dem Sender einfordern. Dazu hat die Aufsichtsbehörde entsprechende Bescheide (plus Begründung) auszufertigen und 9Live zuzustellen. Der Sender wiederum hat die Möglichkeit, Einspruch einzulegen – was auch in sämtlichen 28 Fällen geschehen ist. Weist die BLM die Einsprüche zurück, muss die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden, die dann als Herrin des weiteren Verfahrens den jeweiligen Fall prüft. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, kann die BLM gegen eine solche Entscheidung nichts mehr unternehmen. Wenn Anklage erhoben werden soll, leitet die Staatsanwaltschaft den Vorgang ans Amtsgericht weiter, das jeden Bußgeldfall neu prüft. Das Gericht könnte dabei auch zu der Auffassung gelangen, dass das Bußgeld niedriger oder höher anzusetzen ist. Auch ein Freispruch ist denkbar. Ein Urteil des Amtsgerichts kann von der Staatsanwaltschaft oder dem Sender bei der nächsthöheren Gerichtsinstanz angefochten werden.

9Live-Anwalt hat leichtes Spiel

Was die fünf verjährten Fälle anbelangt, hatte 9Live gegen die Bußgeldbescheide bei der BLM Einsprüche eingelegt, die jedoch alle von der BLM abgewiesen wurden. Für die Medienanstalt galten somit weiterhin bestimmte Verfahrensfristen. Und hier hat die BLM, der seit 1990 Wolf-Dieter Ring als Präsident vorsteht, nun völlig die Zeit verloren: "Die Verjährung kam dadurch zustande, dass durch ein äußerst bedauerliches Büroversehen während der Urlaubszeit die fünf Fälle in der BLM liegengeblieben sind und es so versäumt wurde, die Bescheide der Staatsanwaltschaft fristgerecht zuzustellen", teilte die bayerische Landesmedienanstalt der FK in einer schriftlichen Stellungnahme mit.

Bei der BLM in München scheinen Schlafmützen zu arbeiten. Zuständig für die Abwicklung der Bußgeldverfahren innerhalb der Aufsichtsbehörde ist die Rechtsabteilung, die immerhin über insgesamt zwölf Mitarbeiter verfügt. Konkret waren die fünf von der ZAK gegen 9Live ausgesprochenen Bußgelder am Ende der diesjährigen Osterferien in Bayern, nämlich am 11. April dieses Jahres, verjährt. Doch die BLM bemerkte das Malheur gar nicht. Die Behörde verschickte nach eigenen Angaben dann am 13. April noch die Bescheide an die Staatsanwaltschaft. Doch nun hatte im weiteren Verfahren der Rechtsanwalt von 9Live leichtes Spiel. Er habe – wie die BLM weiter mitteilte – "nach Akteneinsicht die Verjährung geltend gemacht". Und das bedeutet Endgültigkeit. Schluss. Aus. Vorbei.

Als Konsequenz aus dem Vorfall hat die BLM – die im vorigen Jahr monatelang von der sogenannten Kreditaffäre erschüttert wurde, die Oppositionspolitiker aus dem bayerischen Landtag auch veranlasste, den Rücktritt von Präsident Ring zu fordern (vgl. FK 22-23/09) – eine Änderung ihrer Verfahrensabläufe beschlossen: Es sei "umgehend eine doppelte Terminkontrolle eingeführt" worden. Ob die Behörde wegen der Panne möglicherweise gegen einen oder mehrere Mitarbeiter der Rechtsabteilung dienstrechtliche Maßnahmen eingeleitet hat, dazu wollte sich die Medienanstalt indes nicht äußern: "Dienstrechtliche Maßnahmen sind ein interner Vorgang."

Das Nichthandeln von Medienbehörden

Man könnte nun darauf verweisen, dass es sich bei der Nachlässigkeit in Sachen 9Live um einen bedauerlichen Einzelfall der BLM handelt. Doch es ist kein Einzelfall. Zwei weitere Gewinnspiel-Bußgeldverfahren sind bei der BLM inzwischen ebenfalls verjährt. Sie betreffen den Sender Sport 1. Auch hier hat die Münchner Medienanstalt geschlampt und nicht richtig nachgefasst. So heißt es in der BLM-Stellungnahme gegenüber der FK verharmlosend, dass in einem Fall die "Einspruchsbegründung von Sport 1 so spät kam, dass [...] die Verjährung eingetreten war". Im Klartext bedeutet dies nichts anderes, als dass die BLM den Einspruch von Sport 1 nicht innerhalb der entsprechenden Frist zurückgewiesen hat, was sie de facto hätte tun müssen, da der Einspruch bis zum Fristende nicht um eine Begründung erweitert worden war. Mit einem begründungslosen Einspruch kann eine Medienbehörde eigentlich nicht anders verfahren, als ihn abzulehnen. Denn ohne Begründung werden nun einmal keine neuen Sachverhalte präsentiert.

Da das Verfahren nach dem allgemeinen Einspruch von Sport 1 bei der BLM einfach liegenblieb, ohne ihn zurückzuweisen, verjährte auch dieser Fall schließlich. Das wiederum fiel erst auf, als der Sender seine Begründung für den Einspruch verspätet nachlieferte. Und auch der zweite Sport-1-Fall verjährte, weil die BLM abermals geschlafen hatte. Die auf zusätzliche Nachfrage übersandte Begründung der Medienanstalt hat schon fast kabarettreife Züge: "Im zweiten Fall kam keine Einspruchsbegründung. Im Warten auf die Einspruchsbegründung ist der Fall verjährt." Die Bußgeldsummen in Höhe von 20 000 Euro für beide Verfahren muss Sport 1 nun dank der ‘Beihilfe‘ der BLM nicht mehr bezahlen. Insgesamt hat die Medienanstalt durch ihr Nichthandeln den Sendern 9Live und Sport 1 eine Bußgeldsumme von insgesamt 135 000 Euro erlassen.

Wer nun denkt, dass solche Mängel im Verwaltungshandeln nur auf die BLM begrenzt sind, der irrt. Auch bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), an deren Spitze seit 1992 Direktor Hans Hege steht, musste zuletzt ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Gewinnspielsatzung eingestellt werden, weil die Behörde eine bestimmte Frist verstreichen ließ. Auch hier lautete der offizielle, die eigentliche Sachlage verschleiernde Einstellungsgrund: Verjährung.

Und dann kam die Weihnachtszeit dazwischen

Erst auf konkrete Nachfrage teilte die in Berlin ansässige MABB mit, wie es zu dieser Verjährung gekommen war. Das Verfahren mit einer Bußgeldsumme in Höhe von 10 000 Euro richtete sich gegen den von der MABB zugelassenen Sender Pro Sieben, gegen den die Strafgeldzahlung in Zusammenhang mit zwei von 9Live hergestellten Ausgaben der Gewinnspielsendung "Quizbreak" (ausgestrahlt am 8. und 9. Juni 2009) verhängt worden war. Die MABB teilte der FK hierzu schriftlich mit: "In diesem Fall kam die Weihnachtszeit dazwischen und wir hatten den Fristablauf übersehen, so dass der Bußgeldbescheid zu spät zugestellt wurde. Das ist sehr ärgerlich und bedauerlich. Seitdem beugen wir dem durch eine verbesserte Fristenüberwachung vor."

Bei der MABB ist noch ein zweites Bußgeldverfahren gegen Pro Sieben wegen Verstoßes gegen die Gewinnspielsatzung anhängig (Strafgeldhöhe: 20 000 Euro) – und es ist noch nicht verjährt. Hier hat der Sender nach Angaben der Medienanstalt Einspruch eingelegt, diesen bislang aber noch nicht begründet. Wenn sich die Arbeitsweise der BLM auch in diesem Fall noch auf die MABB übertragen sollte – es gibt ja so viel, was noch dazwischen kommen könnte –, dann könnte auch hier die Verjährung kurz bevorstehen.

Derartige Versäumnisse wie bei der BLM und der MABB werfen ein schiefes Licht auf die Kontrollaktivtäten der Landesmedienanstalten. Wobei einzuräumen ist, dass es auch Anstalten gibt, die bei der Gewinnspielaufsicht stringent die ZAK-Beschlüsse umsetzen. Intern wird hier neben der Düsseldorfer Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) auch die Landesanstalt für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) genannt. Die in Ludwigshafen angesiedelte LMK führt die Beanstandungs- und Bußgeldverfahren gegen Sat 1. Der Sender wehrt sich allerdings mit rechtlichen Mitteln dagegen. Es geht um neun Fälle. Die Verfahren sind derzeit noch nicht beendet – Ausgang offen.

Die Mängel bei der Gewinnspielaufsicht

Insgesamt ist freilich auffällig, dass gerade bei der Gewinnspielaufsicht nun derartige Mängel ans Tageslicht kommen, also genau auf dem Feld, auf dem sich die Landesmedienanstalten und insbesondere die BLM bereits in der Vergangenheit schwergetan haben, konsequent einzugreifen. Zwar verfügen die Medienanstalten erst seit September 2008 mit dem Inkrafttreten des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags über eine eindeutige rechtliche Grundlage zur Ahndung von Verstößen bei Gewinnspielsendungen. Seitdem erst ist es der ZAK möglich, einen Verstoß zusätzlich als Ordnungswidrigkeit auszulegen, die dann mit einem Bußgeld von bis zu 500 000 Euro geahndet werden kann. Zuvor hatten die Medienanstalten "Gewinnspielregeln" verabschiedet, deren Bestimmungen 9Live & Co. jedoch praktisch ignorierten und nicht einhielten. Allerdings hätten die Medienanstalten auch schon damals, wenn sie es denn wirklich gewollt hätten, durchaus den Druck auf die entsprechenden Sender verstärken können, um sie zur Einhaltung der Regeln zu drängen.

Thomas Fuchs, Direktor der Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein (MA-HSH), ist der Beauftragte der ZAK für Programm und Werbung. Er verweist auf Fortschritte bei der Gewinnspielaufsicht durch die neue Satzung: "Die stetige und beharrliche Aufsichtspraxis der Landesmedienanstalten in den letzten anderthalb Jahren zeigt hier zunehmend positive Wirkungen." Man darf gespannt sein, wie lange es noch dauern wird, bis die Medienanstalten ihr Ziel erreicht haben, dass die Gewinnspiele im Privatfernsehen gemäß den rechtlichen Vorgaben ablaufen und somit nicht mehr beanstandet werden müssen. Es stellte sich in diesem Zusammenhang beispielsweise durchaus die Frage, warum 9Live nach diversen Bußgeldverfahren nicht auch einmal öffentlich mit Lizenzentzug gedroht wurde. Möglicherweise sind hier standortpolitische Gründe gewichtiger. 9Live hat wie die gesamte Pro-Sieben-Sat-1-Gruppe seinen Sitz in Bayern.

Dass Thomas Fuchs vor allem die positiven Effekte sieht, hängt wohl auch damit zusammen, dass derzeit zwischen der ZAK und 9Live Gespräche laufen. Der Sender habe ihm, wie Fuchs gegenüber der FK erläuterte, eine Liste von Maßnahmen zugesandt, "in der programmliche Veränderungen bei den Gewinnspielen aufgeführt sind, die in Folge der Beanstandungen durch die Landesmedienanstalten bereits vorgenommen wurden oder demnächst vorgenommen werden sollen. Die Maßnahmen betreffen diverse Details der Gestaltung von Gewinnspielen, wie zum Beispiel die Spielmodi bei ‘Hot-Button‘-Spielen, Countdowns oder mehr Transparenz bei Leitungsspielen." Möglicherweise ist es der Glücksspielsender – der sich zu den Gesprächen mit der ZAK nicht näher äußern wollte – inzwischen selbst leid, sich permanent mit Beanstandungs- und Bußgeldverfahren rechtlich auseinandersetzen zu müssen.

Nur drei Sender haben tatsächlich Bußgelder bezahlt

Die ZAK berät voraussichtlich in ihrer September-Sitzung zum ersten Mal über die Änderungen, die 9Live bei seinen Gewinnspielsendungen plant. Dabei gehe es dann auch um die "möglichen Auswirkungen auf laufende sowie bevorstehende Beanstandungsverfahren", erklärte Fuchs weiter. Fakt ist derzeit nur, dass 9Live von der bisher verhängten Bußgeldsumme in Höhe von 358 000 Euro mindestens 115 000 Euro nicht mehr bezahlen muss. Wie hoch der Betrag letztlich ausfällt, den 9Live nicht mehr zahlen muss, lässt sich derzeit nicht abschätzen, da die weiteren Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen sind.

Bislang haben nur drei Fernsehsender tatsächlich Bußgelder bezahlt. Dabei handelt es sich um Kabel 1, Super RTL und Das Vierte. Kabel 1, ebenfalls von der BLM lizenziert, hat ein Bußgeld in Höhe von 10 000 Euro bezahlt. Gegen eine zweite Strafzahlung (15 000 Euro) hat sich der Sender juristisch zur Wehr gesetzt. Der Fall liegt derzeit beim Amtsgericht, das laut BLM erwägt, das Verfahren einzustellen. Käme es dazu und würde das Urteil rechtswirksam, müsste Kabel 1 diese 15 000 Euro Bußgeld nicht mehr bezahlen. Das Vierte, von der LfM in Düsseldorf lizenziert, hat die komplette Bußgeldsumme von insgesamt 12 000 Euro bei der Medienanstalt bezahlt. Der Sender strahlt inzwischen – seit einem Programmrelaunch im September 2009 – keine Gewinnspielsendungen mehr aus. Super RTL hat an die LfM ein erstes Bußgeld in Höhe von 5000 Euro überwiesen. Die LfM geht davon aus, dass in Kürze eine zweite Bußgeldzahlung (ebenfalls 5000 Euro) eingehen wird, da der Sender gegen den entsprechenden Bescheid keinen Einspruch eingelegt hat.

Anfang August hat die ZAK gegen Super RTL noch einmal zwei Bußgelder in Höhe von zusammen 20 000 Euro verhängt. Dabei ging es – wie auch in den beiden vorherigen Fällen – um Verstöße in der im Nachtprogramm ausgestrahlten Gewinnspielsendung "Masterquiz". Die Bußgeldbescheide über 12 500 und 7500 Euro wird die LfM nach eigenen Angaben in Kürze an den Sender verschicken. Super RTL hat "Masterquiz" im April dieses Jahres eingestellt. Auf Super RTL und auch Das Vierte dürften insofern wohl keine weiteren Bußgeldzahlungen mehr zukommen. Was hingegen Sender angeht, die von der BLM oder der MABB ihre Lizenz erhalten haben, wird die Nachhaltigkeit der Medienaufsicht stark von doppelter Terminkontrolle und verbesserter Fristenüberwachung abhängen.

20.08.10/FK

Im nachfolgenden Beitrag bezieht Callpassive sich auf den Artikel vom 03.09.2010.



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Zuletzt bearbeitet von ZahnstocherBus€xpress am Montag, 06.09.2010, 22:02, insgesamt 4-mal bearbeitet
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« Funkkorrespondenz » hat Folgendes geschrieben:
Es werde nun untersucht, ob ein Verstoß vorliege, bei dem die Rechtsaufsichtsbehörde einschreiten müsse, sagte die Sprecherin weiter.

Dann untersucht mal schön. Ich tippe, das wird enden wie in der Amigo-Affäre der BLM. Erst mal den Lärm abwarten, dann ein paar Entschuldigungen absondern und am Schluß bleibt alles, wie es war.

« Funkkorrespondenz » hat Folgendes geschrieben:
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ... forderte ... die Medienanstalt auf, ihren Kontrollauftrag ernster zu nehmen.

Wie? Noch ernster Question
Von wem wird noch mal die BLM (wie alle anderen LMAen auch) wirksam kontrolliert? Von niemandem.
So lange sich das nicht ändert, kann man ziemlich viel fordern. Vor allem dann, wenn der Filz innerhalb der BLM dermaßen offensichtlich ist.

« Funkkorrespondenz » hat Folgendes geschrieben:
Lobbyorganisation ... strukturelle Problem ... Interessen ... gezielt wegsehe ...

Problem erkannt, aber nicht gebannt. Das geht nur, wenn man mal gründlich aufräumen würde. Aber ich fürchte, das wird nicht geschehen.

« Funkkorrespondenz » hat Folgendes geschrieben:
Auf der einen Seite müsse man aber auch sagen, so Flieger weiter, dass in der BLM parallel drei Dutzend Bußgeldverfahren bearbeitet würden, die in verschiedenen Stadien seien: "Dieses ganze Verfahren ist sehr komplex und relativ kompliziert."

Komplex und kompliziert? Und das auch noch gleichzeitig? Ja, dann ...

Ich stelle mir gerade einen Techniker aus Rosenheim von einem AKW vor, das kurz vorm Explodieren ist. Der Techniker wird von, sagen wir mal, Ulrich Mayer, interviewt. Techniker: "Das Ding wird in einer einstelligen Minutenzahl wenigen Augenblicken" hochgehen. Die Technik in so 'nem AKW ist doch recht komplex und kompliziert. Ich kann da jetzt nix machen."
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Ergänzend dazu noch 2 Quellen die in dem letzten Funkkorrespondenz-Artikel erwähnt werden:

Münchner Tageszeitung - "tz-online.de":
« tz-online.de (27.08.10) » hat Folgendes geschrieben:
Bußgeldskandal um TV-Sender 9Live

München - Weil Münchner Kontreulleure Fristen verschlafen haben, sind 135.000 Euro futsch. Was bei 9Live beanstandet wurde und wie geschlampt wurde.

Seit eineinhalb Jahren dürfen Fernseh-Kontrolleure auch Strafen gegen Sender verhängen, wenn diese gegen Regeln für Gewinnspiele verstoßen. In dieser kurzen Zeit hat es das Quiz-Programm 9Live mit Sitz in Unterföhring zu 28 Bußgeldern gebracht – in Höhe von 358 000 Euro. Rekord! Gezahlt hat 9Live bislang nicht einen einzigen Cent, aber das ist noch nicht der Skandal …

Der Sender muss nämlich einen Großteil gar nicht mehr zahlen: Bayerns TV-Kontrolleure haben in fünf Fällen Fristen verpennt, deswegen kann sich 9Live jetzt 115 000 Euro sparen! Der Betrag wäre der Staatskasse und so dem Steuerzahler zugute gekommen. "Bußgeld-Skandal", protestiert die SPD im Landtag, und die Grünen poltern:

"Schlamperei". Die Opposition fordert Aufklärung von Ober-Kontrolleur Wolf-Dieter Ring! Die Rechtsaufsicht des Wissenschaftsministeriums sei eingeschaltet, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der tz, und drohe mit Konsequenzen. Das Branchenblatt Funkkorres­pondenz hat die Affäre ins Rollen gebracht. Gegenüber der tz erklärte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) in München ihr Versagen so: Am 23. Februar hat die zuständige Kommission das Bußgeld von 115 000 Euro verhängt. Weil der Quiz-Sender die Zahlung verweigerte, musste die BLM die Fälle fristgerecht an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, damit die das Geld über das Amtsgericht eintreibt. Der zuständige Jurist der 12-köpfigen Rechtsabteilung bearbeitete nach BLM-Darstellung die Papiere tatsächlich und legte sie dem Chef-Juristen zur Prüfung ins Fach. Die Fälle hätten bis Sonntag, 11. April, bei der Staatsanwaltschaft sein müssen – dem letzten Tag der Osterferien. Dass der Abteilungsleiter bis Montag, 12. April, urlaubte und die Papiere geduldig warteten, fiel niemandem auf …

Die Kontrolleure versuchten noch zu retten, was nicht mehr zu retten war, und übergaben den Ermittlern die Fälle am Dienstag, 13. April. Bei 9Live konnte man das Glück kaum fassen, als deren Advokat nach Akteneinsicht die Verjährung erkannte. Und der Steuerzahler schaut in die Röhre! Der TV-Gebührenzahler auch: Der finanziert die BLM nämlich mit zwei Prozent ­seiner TV-Abgaben – heuer macht das 22,5 Millionen ­Euro!

Doch die 9Live-Fälle markieren noch nicht das Ende der Affäre. In zwei weiteren Fällen profitierten die Verantwortlichen des in Ismaning sitzenden Senders Sport 1, der bis April DSF hieß. Auch da legte das Sportprogramm Einspruch ein, die Begründung wollte man nachreichen. Die Tage vergingen, die Frist auch, das Bußgeld wurde hinfällig. Die Panne fiel bei der BLM erst auf, als das Sport 1-Schreiben irgendwann eintrudelte. Schaden: 20 000 Euro – macht insgesamt 135 000 Euro.

Die Kontrolleure geben sich peinlich berührt. "Man geht davon aus, dass auch die anderen sich an die Fristen halten", sagt BLM-Sprecher Wolfgang Flieger der tz. "Aber das darf nicht passieren. Da gibt es nichts zu entschuldigen." Jetzt würden Termine doppelt überwacht.

Wenig Jubel gab es auch bei der übergeordneten Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) in Stuttgart, die das Bußgeld festgelegt hatte. Schließlich torpedieren die laxen bayerischen Kollegen den Auftrag, Mauscheleien bei Gewinnspielen von der Mattscheibe zu verbannen. Bei den 9Live-Fällen aus der ersten Hälfte von 2009 seien Sendungen mit klingenden Namen wie Alles auf Rot, Brunch oder Der unfassbare Gewinn abgestraft worden, sagte Sprecher Axel Dürr der tz. Es sei um bekannte Maschen gegangen, die gegen die Gewinnspielsatzung verstoßen:

- "Allzu viel Zeit haben wir nicht mehr. Lange geht die Sendung nicht mehr", habe es im Programm geheißen. Schnell sollten die Leute noch anrufen – doch das Programm gehe immer weiter …

- "Wählen sie sich ein, gleich kommt eine schnelle Runde." Dann gehe das Programm weiter …

- Außerdem sei beanstandet worden, dass der Sender die Einblendung verpasste, dass die Auflösung auch im Internet veröffentlicht werde. Damit will die Gewinnspielsatzung verhindern, dass der Sender bei der Lösung der Rätsel trickse.

Die Opposition im Landtag wundert die Schlamperei nicht. SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher nennt die BLM eine "Amigo-Truppe", die gezielt wegsehe, statt ihrer Aufsicht nachzukommen. "Wenn die Privatsender nicht den Atem der Kontrolleure spüren, machen sie, was sie wollen", sagte er der tz. Und die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Ulrike Gote, ärgert sich, dass die BLM Lobby-Arbeit für die Privaten mache, statt die Verbraucher zu schützen. Einzig gelassen bleibt der Delinquent selbst. 9Live hält die Regelungen nämlich insgesamt für ungültig und lässt sie vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüfen. Natürlich halte man sich trotzdem daran: "Die Geschäftsführung von 9Live hat sichergestellt, dass die Vorgaben eingehalten werden", lässt der Sender verlauten. Darum habe man ja auch Widerspruch gegen die Bußgelder eingelegt.

David Costanzo
27.08.10

Deutschlandfunk - Magazin "Markt und Medien" - "dradio.de":
« dradio.de (29.08.10) » hat Folgendes geschrieben:
BLM in der Kritik

Wie Recherchen des Branchendienstes "Funkkorrespondenz" zu Tage brachten, hat die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien mehrere Bußgelder für Privatsender verhängt - die Frist zum Einzug aber versäumt. Fünf Fälle betrafen dabei den Mitmachsender 9Live, zwei das frühere Deutsche Sportfernsehen, das jetzt Sport 1 heißt. BLM-Sprecher Wolfgang Flieger räumte die Fehler ein.

"Das konnte dadurch passieren, dass letztlich bei uns im zuständigen Bereich zu wenig Sorgfalt eingesetzt wurde im Bezug auf die anstehenden Fristen. Das ist ein Vorgang, der nicht zu entschuldigen ist. So was darf nicht passieren. Auf der einen Seite muss man natürlich auch sagen, ohne das jetzt entschuldigen zu wollen wie gesagt, dass wir parallel drei Dutzend Fälle haben, die in verschiedenen Stadien einfach sind und dieses ganze Verfahren ist sehr komplex und relativ kompliziert. Aber natürlich darf so was nicht passieren und ich gehe davon aus, dass so was auch nicht mehr passieren wird."

Als wichtigste Maßnahme, um weitere Pannen dieser Art zu verhindern, nannte Wolfgang Flieger die Änderung,

"dass wir jetzt das Vier-Augen-Prinzip eingeführt haben. Das heißt nicht nur der Jurist, der die ganzen Sachen bearbeitet, achtet auf die Termine, sondern es gibt ne zweite Person, die parallel ebenso auf die Termine achtet und mit diesem Vier-Augen-Prinzip dürften solche Fälle nicht mehr passieren."

29.08.2010




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BeitragVerfasst am: Dienstag, 07.09.2010, 12:43 
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Danke €xpress für die vielen Links!
Hier sehen wir bereits die Umsetzung des Drei Affen Vier-Augen-Prinzips: Ein Mitarbeiter erhält den Bescheid, ein anderer kümmert sich um die Überwachung der Fristen, und ein weiterer meldet weiter, wenn sie droht zu verstreichen. Also alles in Butter! Money 5




"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe)
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 07.09.2010, 14:50 
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Vermutlich wird jetzt bei den Medienanstalten fieberhaft recherchiert - und zwar auf welche Weise Herr Volker Nünning vom Leib-und Magenblatt "Funkkorrespondenz" zu seinen Erkenntnissen kam und was man in Zukunft zu tun hat, um solch einen unkontrollierten, da nicht selbst ausgelösten Informationsfluss zu vermeiden...

Was mich wundert: die Anstalten sind doch so oft mit 9live&Co. im Gespräch; warum haben sie nicht von deren Methoden gelernt und erstmal alles abgestritten und die "Funkkorrespondenz" auf geschäftsschädigende üble Nachrede verklagt? Laughing
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 21.09.2010, 16:37 
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Passt nicht so ganz in den Fred, aber egal.

Die BLM hat ein paar Zahlen veröffentlicht, wie Satundkabel meldet.
« Sat+Kabel vom 20.10.2010 » hat Folgendes geschrieben:
Medienhüter in Bayern verdient gut - 305.000 Euro pro Jahr

Nicht nur der Intendant des Bayerischen Rundfunks (BR) verdient außerordentlich gut: Auch der oberste bayerische Medienhüter Wolf-Dieter Ring kann sich über seine Bezüge nicht beschweren.

Der Verwaltungsrat der Landesmedienanstalt (BLM) schloss sich am Montag der in der Öffentlichkeit geführten Diskussion um die transparente Darstellung der Gehälter auf Leitungsebene beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Landesmedienanstalten auf und veröffentlichte die Gehälter des Präsidenten und des Geschäftsführers. Diese sollen auch bei künftigen Jahresabschlüssen offen gelegt werden. Im Jahr 2009 setzten sich die Gehälter wie folgt zusammen:

Präsident
Gehalt: 197.682 Euro plus Tantieme in Höhe von 108.000 Euro
Gesamtbezüge: 305.682 Euro

Geschäftsführer
Gehalt: 146.316 Euro plus Tantieme in Höhe von 21.800 Euro
Gesamtbezüge: 168.116 Euro

Das künftige Ruhegehalt des Präsidenten beträgt gut 100.000 Euro im Jahr. Das Ruhegehalt des Geschäftsführers liegt bei 78.925 Euro, wenn er 40 Dienstjahre erreicht.

Die BLM begründete die Gehälter mit einem Ertragsanteil von 42 Prozent am privaten Rundfunksektor in Deutschland und damit die "mit Abstand höchste Wertschöpfung". Mit rund 7.500 Beschäftigten seien auch die meisten Arbeitsplätze geschaffen worden, hieß es. 161 genehmigte Programme entspricht ein Drittel der in Deutschland zugelassenen privaten Rundfunkkanäle. Die Landesmedienanstalten sind für die Kontrolle und Lizenzierung der kommerziellen Anbieter verantwortlich - im Gegensatz zu den öffentlich-rechtlichen ARD und ZDF - diese kontrollieren sich über eigene Gremien selbst.
[...]

Das Gehalt stimmt also und dadurch haben sie ihren Laden auch fest im Griff. Gut - Fristen sind nicht ihre Spezialität. Aber sie werden ja nicht von den Bußgeldern von 9Live bezahlt.

Obwohl ... das wäre doch mal 'ne Idee. Wink



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