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Sport1: Auffälligkeiten und Beschwerden
ModeratorenCITV_Moderatoren    
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  Nico
Schokokuss
Schokokuss


Geschlecht: Geschlecht:männlich
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Wohnort: Wiesbaden
BeitragVerfasst am: Dienstag, 28.02.2017, 14:30 
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Wenn das Recht im Behördensumpf versinkt

28.000 Euro Bußgelder gegen Sport1 verjährt


Bereits im Jahr 2010 hatte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) Bußgelder in insgesamt sechsstelliger Höhe gegen 9Live und Sport1 verjähren lassen, weil die Verfahren nicht oder zu spät an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden waren.

Ende 2012 wurden erneut Bußgelder gegen Sport1 verhängt, diesmal in Höhe von 28.000 Euro, davon insgesamt 4.000 Euro gegen einen Geschäftsführer, einen Redakteur und zwei Moderatoren von Sport1. Die Beschwerden, die zu diesen Bußgeldern führten, kamen allesamt aus unserem Forum. Gegen die Bußgeldbescheide wurde in allen Fällen Widerspruch eingelegt, sodass die BLM die Verfahren an die Staatsanwaltschaft München abgab.

Im Januar 2014 habe ich mich bei der BLM zum ersten Mal nach dem Stand der gerichtlichen Verfahren erkundigt. Es entstand in den folgenden zwei Jahren ein endloser Schriftverkehr. Mehr als 20 Mitteilungen wurden ausgetauscht, teilweise als E-Mails, aber auch Briefe und Einschreiben an die Staatsanwaltschaft in München. Die BLM weigerte sich beharrlich, etwas über den Stand der Verfahren mitzuteilen. Im Juni 2015 teilte die Staatsanwaltschaft mit, die Verfahren seien eingestellt worden.




Natürlich stellte sich die Frage, warum die Verfahren eingestellt wurden. Die Bußgelder waren durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) verhängt worden. Die Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung waren detailiert belegt und die Verfahren standen auf einer einwandfreien rechtlichen Grundlage. Die BLM weigerte sich weiterhin, Fragen zu beantworten und beharrte auf der alleinigen Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. Im Oktober 2015 kam dann eine etwas dubiose Antwort der Staatsanwaltschaft München, verfasst im besten Behördendeutsch.




Einerseits konnte man die Antwort so interpretieren, dass ich mit meiner Frage nach den Einstellungsgründen an die BLM zurückverwiesen wurde, andererseits war von "Verjährung" die Rede. Möglicherweise bezog sich die Antwort aber auch auf ein ganz anderes Verfahren, denn es ging hier nicht um ein "Vorermittlungsverfahren" wegen einer Anzeige. Ich habe mich dann mit den Erkenntnissen aus den Schreiben der Staatsanwaltschaft ein weiteres Mal an die BLM gewandt. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien antwortete am 11. Januar 2016.




Diesmal kam die Antwort von der Rechtsabteilung der BLM und enthielt den interessanten Satz: "Zum Zeitpunkt der Abgabe an die Staatsanwaltschaft waren die in Rede stehenden Verfahren nicht verjährt." Es war klar, dass hier etwas vertuscht werden sollte. Natürlich kannte man bei der BLM die Einstellungsgründe, aber man sagte sie nicht. Sowohl die BLM, als auch die Staatsanwaltschaft, hatten mich mit der Frage, warum die Verfahren eingestellt wurden, auflaufen lassen. Es sprach einiges dafür, dass die Verfahren wegen Verjährung eingestellt wurden, aber eine eindeutige Antwort gab es dazu nicht. Ich war damit zu diesem Zeitpunkt im Januar 2016 mit meinen Möglichkeiten am Ende.

Die Redaktion der Medienkorrespondenz hat in der Sache seit Anfang letzten Jahres recherchiert. Ein Artikel ist jetzt in der aktuellen Ausgabe erschienen. Der Artikel beschäftigt sich zunächst mit den im September 2016 verhängten Bußgeldern, die inzwischen tatsächlich gezahlt wurden.

« Medienkorrespondenz » hat Folgendes geschrieben:

Sport1, Gewinnspielverstöße
und die Medienaufsicht


Der in München ansässige private Fernsehsender Sport1 und Mitarbeiter des Unternehmens haben die von der Medienaufsicht auferlegten Strafzahlungen wegen eines Gewinnspielverstoßes in der Sendung "Sportquiz" akzeptiert. Zwei Mitarbeiter von Sport1 haben die gegen sie verhängten Bußgelder in Höhe von 1000 bzw. 500 Euro im November vorigen Jahres an die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) gezahlt. Das teilte auf MK-Nachfrage am 13. Februar die BLM mit, die die lizenzgebende Aufsichtsbehörde von Sport1 ist. Außerdem habe der Sender im Dezember 2016 einen Betrag von 10.000 Euro gezahlt, so die Medienanstalt weiter.

Mit diesem Betrag wurde eine Geldsumme abgeschöpft, die von Sport1 in der beanstandeten Gewinnspielsendung, an der sich Zuschauer durch kostenpflichtige Telefonanrufe beteiligen können, zu Unrecht eingenommen worden war. Rechtlich handelt es sich bei dieser Abschöpfung laut dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten um einen sogenannten "Verfall", mit dem ein Betrag festgesetzt wird, der dem Wert des unrechtmäßig eingenommenen Geldes entspricht.

Ausgetauschter Lösungszettel

Im September 2016 hatte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) bei der Sendung "Sportquiz" einen Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung festgestellt. Die Sendung war am 31. Dezember 2015 ausgestrahlt worden. Die ZAK hatte zudem beschlossen, gegen zwei Sendermitarbeiter Bußgelder zu verhängen und Sport1 zu der Kompensationszahlung zu verpflichten. Die BLM als für den Sender zuständige Aufsichtsbehörde war dafür verantwortlich, diese Maßnahmen umzusetzen.

Im September 2016 ließ die ZAK in einer Pressemitteilung hinsichtlich ihrer Entscheidung zu dem Gewinnspielverstoß in der Sendung "Sportquiz" wissen: "Aufgabe der Zuschauer war hier gewesen, auf einem Buchstabengitter sechs deutsche Städte zu finden. Entgegen der Gewinnspielsatzung war jedoch während der Sendung der Lösungszettel ausgetauscht worden. Eine solche nachträgliche Veränderung der Lösung von Gewinnspielen ist ein Verstoß gegen den Grundsatz fairer Gewinnspiele und widerspricht den Teilnehmerinteressen." Auf MK-Nachfrage erklärte die ZAK, der zuständige Redakteur dieser "Sportquiz"-Ausgabe habe entschieden, "den Lösungszettel auszutauschen", was maßgeblich für den Verstoß gewesen sei. Da die Hauptverantwortung für eine Sendung beim Redakteur liege, komme in diesem Fall dem Redakteur mehr Bedeutung zu als dem Moderator und dessen Handlungen. Daher sei die ZAK zu dem Schluss gekommen, dem Redakteur ein höheres Bußgeld (1000 Euro) aufzuerlegen als dem Moderator (500 Euro).

Während Sport1 und die zwei betroffenen Mitarbeiter nun die Strafzahlungen der Medienaufsicht akzeptiert haben, war dies in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Im Jahr 2012 wehrten sich Sport1 und Mitarbeiter des Senders gegen Strafzahlungen, die von der ZAK aufgrund mehrerer Verstöße in der Gewinnspielsendung "Sportquiz" angeordnet worden waren. Wegen Irreführung und Täuschung der Zuschauer in verschiedenen "Sportquiz"-Ausgaben hatte die ZAK im November 2012 beschlossen, dass Sport1 einen Betrag von 24.000 Euro zahlen müsse, wodurch die Einnahmen des Senders abgeschöpft werden sollten, die er mit der unzulässigen Präsentation der Gewinnspiele durch die kostenpflichtigen Zuschaueranrufe unrechtmäßig erzielt hatte. Außerdem verhängte die ZAK seinerzeit gegen einen Geschäftsführer von Sport1 sowie einen Redakteur und zwei Moderatoren der Sendereihe ein Bußgeld von zusammen 4000 Euro (vgl. FK 48/12 und 9/13).

Wegen Verjährung eingestellt

Bereits damals war es Aufgabe der BLM, die von der ZAK beschlossenen Maßnahmen gegenüber Sport1 umzusetzen. Dass sich der Sender und dessen Mitarbeiter gegen die Sanktionen wehrten, indem sie dagegen Einsprüche bei der BLM einlegten, führte im Jahr 2013 schließlich dazu, dass die Verfahren an die Staatsanwaltschaft München und das Amtsgericht München weitergeleitet wurden. Vom Amtsgericht wurden diese Verfahren dann später allesamt - was bisher nicht bekannt war - wegen Verjährung eingestellt. Das bedeutete, weder der Sender noch dessen Mitarbeiter mussten damals die ihnen auferlegten Kompensations- bzw. Bußgeldzahlungen leisten (Gesamtbetrag: 28.000 Euro).

Warum es damals zur Einstellung wegen Verjährung kam, ist unklar. Offen ist auch, ob es unterblieben ist, Maßnahmen zu treffen, die die Verjährungsfrist hätten unterbrechen können. Das Amtsgericht teilte der MK auf Nachfrage zu den Sport1-Verfahren aus dem Jahr 2013 in einer schriftlichen Stellungnahme mit: "Das Amtsgericht München war mit mehreren Verfahren in dieser Angelegenheit befasst. Diese waren nicht öffentlich. Weder erfolgte eine öffentliche Hauptverhandlung noch erging ein Urteil. Vielmehr wurden die Verfahren bei Gericht eingestellt. Alle an den Verfahren Beteiligten wurden ordnungsgemäß davon unterrichtet. Beschwerden gegen die Einstellungen oder die sonstigen Verfahrensschritte wurden in keinem Fall erhoben." Es sei daher, so das Amtsgericht weiter, "nicht möglich, Angaben zum Inhalt der Bußgeldbescheide oder zu den internen Verfahrensabläufen zu machen." Die BLM verwies gegenüber der MK darauf, sie habe alle damaligen Sport1-Verfahren vor Eintritt der Verjährung an die Staatsanwaltschaft bzw. das Amtsgericht abgegeben.

Quelle: Medienkorrespondenz Printausgabe 4/17
 

 
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  F1Animefan2
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BeitragVerfasst am: Samstag, 03.06.2017, 11:12 
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Na also jetzt gehts denen an den Kragen Very Happy

Kein Wunder wenn man zig Monate lang die Leute abzockt.

/cyberhog: bedenkliches Wort ersetzt
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  cyberhog
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 01.09.2019, 14:11 
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Ich habe mich heute auch nochmal an eine Beschwerde gesetzt:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren der BLM,

Wieder einmal gibt es einen Aspekt bezüglich der Call-In-Sendung "Sportquiz" zu beanstanden, die auf Sport1 läuft.

In Sendungen, in denen mehr als ein Spiel durchgeführt wird, braucht man häufig bis zu 15 Minuten, um das Spiel zu wechseln. Es ist auffällig, dass die Redaktion und die Moderation hierbei sehr viele Sendeminuten damit verbringen, um zu diskutieren oder über den Schwierigkeitsgrad des Spiels zu philosophieren.

Es geht mir hierbei nicht um den Aspekt, dass die genannten Diskussionen häufig einen gestellten Eindruck machen, sondern darum, dass die Rufnummer innerhalb dieser Zeitspanne eingeblendet bleibt. In seltenen Fällen kommt es zwar vor, dass die Moderation die Zuschauer darauf hinweist, dass sie "noch nicht anrufen sollen, da noch keine neue Runde gestartet wurde", aber da das Publikum von Call-In-Sendungen zu einem Großteil aus Zappern besteht, bekommt das unter Umständen nur ein Bruchteil aller potentiellen Teilnehmer mit. Es wäre wesentlich transparenter und fairer, wenn man innerhalb dieser Zeitspanne darauf verzichtet, die Rufnummer einzublenden. Auf diese Art und Weise würde effektiv verhindert, dass die Teilnehmer ins Leere telefonieren.

Eine genaue Sendung kann man hierbei nicht nennen, da der beschriebene Vorfall nahezu täglich auftritt.

Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname] [Nachname]




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  cyberhog
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BeitragVerfasst am: Freitag, 06.09.2019, 13:47 
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Dieser Moment, wenn man glaubt, nach fünf Tagen eine richtige Antwort zu erhalten und dann so etwas im Postfach liegt:
Zitat:
Sehr geehrter Herr [Nachname],

Ihre E-Mail vom 1. September 2019 haben wir dankend erhalten. Für die Überprüfung und Bearbeitung bitten wir um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname] [Nachname]

Werden noch Wetten angenommen, wie lange die Bearbeitungszeit diesmal dauert?



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  philmar
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 10.09.2019, 13:56 
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« cyberhog » hat Folgendes geschrieben:
Ich habe mich heute auch nochmal an eine Beschwerde gesetzt


Meine ehrliche Meinung dazu: Ich finde "Beschwerden" an die LMA fast ein bisschen lächerlich, wenn es keine Regelung gibt, gegen die verstoßen wird. Gerade zu dem von dir genannten Sachverhalt gibt es keine Regelung die das verbietet, zumindest habe ich keine gefunden.

Das einzige, was du damit erreichst, ist, dass die Beschwerden von den Medienanstalten noch eher in die Tonne gekippt werden, weil sie sich nur denken "Die schon wieder.".

Grüße.

PS: Wenn ich eine Regelung übersehen haben sollte ziehe ich alles zurück und behaupte das Gegenteil Very Happy
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  cyberhog
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 10.09.2019, 15:49 
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@ philmar

Ich kann nicht bestreiten, dass Du nicht irgendwo Recht hast. Allerdings denke ich mir immer, dass man bei Call-In-Sendungen alle Möglichkeiten ausloten und den Finger so oft es geht in die Wunde legen sollte. Call-In hat jahrelang von der Tatsache gelebt, dass es ein unbekanntes bzw. vollkommen neues Geschäftsmodell war. Dementsprechend mussten sich viele Regeln erst nach und nach installieren. Vor dem Inkrafttreten der neuen Gewinnspielsatzung vor mehr als zehn Jahren durften die Sender um 9Live so ziemlich alles anstellen. Der absolute Höhepunkt war hierbei in meinen Augen die Durchstellpause von Ende Dezember 2007, die sage und schreibe 13 Stunden und 13 Minuten in Anspruch nahm.

Später wurde den Gewinnspielsendern eine Durchstellung nach spätestens 30 Minuten vorgeschrieben. Ja, es wurde ein Servicecenter eingerichtet, in das ebenfalls eine Durchstellung erfolgen konnte. Aber ich behaupte, dass diese Regel nie in Kraft getreten wäre, wenn die Fälle nicht dokumentiert und beanstandet worden wären. Ich habe die von redox angefertigte Tabelle aller Durchstellpausen in meiner Signatur verlinkt. Sie berücksichtigt nur die Durchstellpausen ab zwei Stunden Länge und befindet sich darüber hinaus auf dem Stand vom 28. April 2011. Das heißt, dass beispielsweise das Folx Quiz oder Geldregen.TV dort nicht vertreten sind. Und trotzdem finden sich dort hunderte von Einträgen, die wir hier damals akribisch festgehalten haben.

Natürlich haben Call-In-Sendungen ihren Zenit mittlerweile weit überschritten. Eigentlich war das schon vor zehn Jahren der Fall, als sogar die Pioniere um 9Live mit stetig sinkenden Peaks zu tun hatten. Aus diesem Grund glaube ich nicht, dass man in einer Zeit, in der Call-In (wenn überhaupt) nur noch die hintersten Plätze unserer TV-Landschaft bevölkert, noch großartige Erfolge mit Beschwerden vorweisen kann. Tatsächlich waren die wenigsten meiner Beschwerden seit 2015 ertragreich. (Als ich von 2008 bis 2011 das Kabel 1 Nightquiz protokolliert habe, sah die Sache noch ganz anders aus.) Aber ich weigere mich dennoch, zu glauben, dass es mit Druck nicht mehr gelingen kann, die Narrenfreiheit der Call-In-Sender ein wenig einzuschränken. Aus diesem Grund schreibe ich lieber eine Beschwerde zu viel als zu wenig.



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  cyberhog
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BeitragVerfasst am: Montag, 23.09.2019, 19:00 
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Die BLM hat heute auf meine Beschwerde geantwortet:
Zitat:
Ihre Beschwerde über Sport1 vom 01.09.2019

Sehr geehrter Herr [Nachname],

Sie beschwerten sich am 01.09.2019 bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien über das Angebot Sport1.

Konkret bezog sich Ihre Beschwerde auf die Gewinnspielsendung "SportQuiz" an verschiedenen, nicht näher genannten Tagen: In Sendungen, in denen mehr als ein Spiel durchgeführt wird, brauche man häufig bis zu 15 Minuten, um das Spiel zu wechseln. Es sei auffällig, dass Redaktion und Moderation hierbei sehr viele Sendeminuten damit verbringen würden, um zu diskutieren oder über den Schwierigkeitsgrad des Spiels zu philosophieren. Die Rufnummer bleibt innerhalb dieser Zeitspanne eingeblendet. In seltenen Fällen würde es zwar vorkommen, dass die Moderation die Zuschauer darauf hinweise, dass sie "noch nicht anrufen sollen, da noch keine neue Runde gestartet wurde", aber da das Publikum von Call-In-Sendungen Ihrer Ansicht nach zu einem Großteil aus Zappern besteht, würde das unter Umständen nur ein Bruchtei aller potentiellen Teilnehmer mitbekommen. "Es wäre wesentlich transparenter und fairer, wenn man innerhalb dieser Zeitspanne darauf verzichtet, die Rufnummer einzublenden. Auf diese Art und Weise würde effektiv verhindert, dass die Teilnehmer ins Leere telefonieren."

Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat den Sachverhalt überprüft. Beim "SportQuiz" und bei anderen, früheren Gewinnspielsendungen ist das etablierte Symbol für den Start einer Spielrunde und damit die Eröffnung einer Teilnahmemöglichkeit das Einblenden des sog. "Buzzers". Vor Spielbeginn ist der Buzzer ausgeblendet (s. Screenshot links). Während des Spiels ist der Buzzer eingeblendet (s. Screenshot rechts).


Der Buzzer als Symbol für die Eröffnung der Teilnahmemöglichkeit wird deshalb auch bei den sog. "Such- und Findzeiten" ausgeblendet, während derer keine Durchstellung erfolgt. Er wird außerdem ausgeblendet, wenn ein Anrufer ausgewählt wurde und ins Studio durchgestellt wird.

Wir geben Ihnen Recht, dass das Ausblenden der Telefonnummer(n) die Nutzerinnen und Nutzer einigermaßen verlässlich daran hindern würde, während eines Spielwechsels an dem noch nicht gestarteten, neuen Spiel teilzunehmen. Allerdings verstößt die oben beschriebene Praxis unserer Ansicht nach nicht gegen die Vorgaben der Gewinnspielsatzung oder sonstiger medienrechtlicher Vorgaben.

Dennoch nehmen wir Ihre Beschwerde gerne zum Anlass, den Sachverhalt mit dem Anbieter Sport1 zu diskutieren und auf ein Ausblenden der Telefonnummer während eines Spielwechsels hinzuwirken.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname] [Nachname]
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  cyberhog
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BeitragVerfasst am: Samstag, 30.01.2021, 14:23 
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Zitat:
Ihre Beschwerde über Sport1 vom 22.12.2020

Sehr geehrter Herr [Nachname],

Sie beschwerten sich am 22.12.2020 bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien über das Angebot Sport1.

Konkret bezog sich Ihre Beschwerde auf die Gewinnspielsendung "SportQuiz" vom 21.12.2020 von ca. 23:14 - 01:00 Uhr und die darin getätigte Erläuterung des Jackpotspiels. Für den Jackpot muss eine vierstellige Zahl erraten werden. Die Moderation habe den Gewinner aber aufgefordert, "vier Glückszahlen von 0 bis 9" in der "richtigen Reihenfolge" zu nennen, was Ihrer Ansicht nach irreführend sei, da diese Formulierung darauf schließen lasse, dass es sich um vier verschiedene Ziffern handeln müsse.

Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebene Sendung gesichtet und den Sachverhalt überprüft.

Am oberen Bildschirmrand läuft beim letzten Spiel, das eine Jackpotauslobung enthält, die Einblendung "+++ Für den Jackpot brauchen wir 4 Zahlen von 0 bis 9 in der richtigen Reihenfolge +++" durch. Der Moderator erklärt unmittelbar vor dem Jackpotspiel selbst: "Und wir spielen jetzt zwei Mal um jeweils 21.000 [Euro]. Für den ersten Jackpot benötige ich Ihre vier Glückszahlen. Sie können Zahlen von 9 bis 9 verwenden, also so 1-2-3-4 zum Beispiel, aber die Zahlen sagen Sie mir. Müssen natürlich in der richtigen Reihenfolge sein. Los geht's!" Der Anrufer nennt zunächst die 1534, im Umschlag befindet sich allerdings die 3707. Der Anrufer darf eine zweite Ziffernfolge nennen und entscheidet sich für 4689. Im zweiten Umschlag befindet sich allerdings die 4140.

Sie haben Recht, dass weder in Texteinblendung noch in der Moderation explizit darauf hingewiesen wird, dass einzelne Ziffern auch mehrfach verwendet werden dürfen. Allerdings wurde nach dem Öffnen des ersten Umschlags mit der gesuchten Ziffernfolge 3707 deutlich, dass dies sowohl erlaubt als auch in diesem Fall in der gesuchten Ziffernfolge angewendet wurde. Trotzdem hat sich der Anrufer bei Nennung seiner zweiten Ziffernfolge nicht dafür entschieden, eine Ziffer zwei Mal zu verwenden. Insofern ist unklar, ob er sich bei expliziter Nennung dieser Möglichkeit vorab durch den Moderator beim ersten Mal für eine doppelte Ziffernfolge entschieden hätte.

Da unserer Ansicht nach aber weder durch Texteinblendung noch durch die Moderation suggeriert wird, die doppelte Nennung von Ziffern in der gesuchten Jackpotzahl sei nicht möglich, reicht der Sachverhalt unserer Einschätzung nach nicht aus, einen möglichen Verstoß gegen § 6 der Gewinnspielsatzung zu begründen.

Auch wenn aus den genannten Gründen kein Verstoß festgestellt werden kann, danken wir Ihnen für Ihre Beschwerde, denn jede Beschwerde von Zuschauerinnen und Zuschauern stellt bei der Programmaufsicht eine zusätzliche und wertvolle Informationsquelle dar und wir nehmen Hinweise auf mögliche Verstöße jederzeit gerne entgegen. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname] [Nachname]
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  cyberhog
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 08.06.2021, 02:34 
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Da die Diskussionen beim Sportquiz immer länger werden und wir das Thema letzte Woche diskutiert haben, habe ich mich doch nochmal an eine Beschwerde gesetzt. Ich rechne nicht damit, diesmal eine positive Antwort zu erhalten. Aber wer weiß, vielleicht bringt es auf Dauer ja was, wenn man den Finger ein wenig öfter in bestimmte Wunden legt.
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren der BLM,

Zu diesem Thema hatte ich Sie bereits vor knapp zwei Jahren angeschrieben: Es geht darum, dass sich Moderation und Redaktion beim Sportquiz (Sport1) in jeder Sendung in ertraglosen Diskussionen verlieren und bis zu 15 Minuten brauchen, um ein Spiel zu starten. In diesem Zeitraum kann man nicht am Gewinnspiel teilnehmen, jedoch wird die Telefonnummer nicht ausgeblendet, wodurch man alle Anrufe, die dennoch getätigt werden, trotzdem kostenpflichtig abrechnet.

Damals teilten Sie mir mit, dass Sie meine Beschwerde zum Anlass nehmen wollen, den Sachverhalt mit Sport1 zu diskutieren und in Zeitspannen dieser Art auf ein Ausblenden der Telefonnummer hinzuwirken. Ob Sie das tatsächlich getan haben, kann ich nicht beurteilen. Aber wenn, dann war Ihr Einwirken nicht erfolgreich, denn das Sportquiz macht nicht einfach nur weiter, sondern wird in dieser Hinsicht immer unverschämter.

In der Sendung vom 01. Mai 2021 (11:00 Uhr - 13:30 Uhr) dauerte es sage und schreibe 40 Minuten, bis das zweite Spiel gestartet wurde (11:31 Uhr - 12:11 Uhr). Obwohl man in diesem Zeitraum nicht mitspielen konnte, wurde die Rufnummer wiederholt nicht ausgeblendet. Lediglich während der zwei sogenannten Suchzeiten, die jedoch immer nur sehr kurze Zeitrahmen einnehmen, war die Rufnummer nicht im Bild. Dieser Umstand sorgt nur für weitere Verwirrung bei den Anrufern, da das Ausblenden der Rufnummer während der Suchzeit suggeriert, dass eine Teilnahme ansonsten problemlos möglich sei.

Ich bin nach wie vor dafür, dass das Sportquiz von dieser Methode Abstand nehmen und die Rufnummer ausblenden sollte, wenn ein Spiel noch nicht gestartet wurde. Die damaligen Zeiträume von einer Viertelstunde waren bereits an der Schmerzgrenze, aber die aktuellen Vorkommnisse sind impertinent. Die Diskussionen nehmen mittlerweile mehr Zeit ein als die anschließenden Spiele.

Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname] [Nachname]




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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 16.06.2021, 10:07 
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Am 29.12.2020 habe ich mich bezüglich des intransparent gestalteten Gewinnspiels im Programm von Sport1 ("200.000€ Chance") an die BLM gewandt.

Anlass war, dass sowohl in der Einblendung als auch unter den genannten Teletextseiten und auch auf sport1.de keinerlei Teilnahmebedingungen für dieses konkrete Gewinnspiel zu finden waren. Infolgedessen erfuhren Teilnehmer nicht, dass es sich beim "Gewinn" um keinen sicheren Gewinn handelt, sondern lediglich um ein Jackpotspiel mit geringer Chance. Auch wurden die Teilnehmer mangels der Angabe eines Teilnahmeschlusses nicht über den recht langen Gewinnspielzeitraum informiert. In der Zwischenzeit liefen weitere Gewinnspiele dieser Art im Programm von Sport1.

Heute nach knapp 6 Monaten habe ich eine Antwort der BLM erhalten:

Zitat:
Ihre Beschwerde über Sport1 vom 29.12.2020

Sehr geehrter Herr XXX,

Sie beschwerten sich am 29.12.2020 bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien über das Angebot Sport1.

Konkret bezog sich Ihre Beschwerde auf das Gewinnspiel "200.000 Euro Chance", zu dessen Teilnahme u.a. im Umfeld der Darts-WM Ende Dezember mehrfach aufgerufen wurde. Für dieses Gewinnspiel seien "keinerlei einsehbare Teilnahmebedingungen" veröffentlicht worden, weder im Teletext noch auf der Website von Sport1.

Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebene Sendung gesichtet und den Sachverhalt überprüft. Wir können Ihnen hiermit mitteilen, dass das durch die Landeszentrale eingeleitete medienrechtliche Beanstandungsverfahren durch die Entscheidung der Kommission für Aufsicht und Zulassung (ZAK) und durch den zugestellten Beanstandungsbescheid der Landeszentrale zu einem vorläufigen Abschluss gekommen ist.

Der Vorwurf lautet, dass entgegen den Verpflichtungen aus § 11 Abs. 1 Satz 4 MStV, § 5 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3 Gewinnspielsatzung keine Teilnahmebedingungen auf der Teletextseite und keine spielespezifischen Teilnahmebedingungen im Internetangebot der Anbieterin Sport1 GmbH verfügbar waren.

Da Rechtsmittel seitens Sport1 eingelegt werden können, ist der Bescheid bislang nicht rechtskräftig.

Wir danken Ihnen für Ihre Beschwerde, denn jede Beschwerde von Zuschauerinnen und Zuschauern stellt bei der Programmaufsicht eine zusätzliche und wertvolle Informationsquelle dar, und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

XXX XXX
Bereich Inhalte & Programmaufsicht




Sportquiz-Statistiken: 2021 | 2020-1 und 2020-2 | 2019-1 und 2019-2 | 2018-1 und 2018-2
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  cyberhog
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BeitragVerfasst am: Samstag, 07.08.2021, 16:45 
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Die BLM hat auf meine Beschwerden zum Cash Flash (Kölsch) und Sportquiz (Wartezeiten) geantwortet:
Zitat:
Ihre Beschwerden über Sport1 vom 27.01. und 08.06.2021

Sehr geehrter Herr [Nachname],

Sie beschwerten sich am 27.01. und am 08.06.2021 bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien über das Angebot Sport1.

Ihre Beschwerde vom 27.01.2021 bezog sich auf die Gewinnspielsendung "Cash Flash" vom 25.01.2021. In einem Spiel sei die Frage gestellt worden, ob ein Liter Kölsch 570 Kalorien habe, was sich Ihren Recherchen zufolge als nicht richtig erwiesen habe. Dennoch habe die senderseitig richtige Antwort "Ja" gelautet.

Ihre Beschwerde vom 08.06.2021 bezog sich auf die Gewinnspielsendung "Sportquiz". Es ging darum, dass sich "Moderation und Redaktion ... in jeder Sendung in ertraglosen Diskussionen verlieren und bis zu 15 Minuten brauchen, um ein Spiel zu starten. In diesem Zeitraum kann man nicht am Gewinnspiel teilnehmen, jedoch wird die Telefonnummer nicht ausgeblendet, wodurch man alle Anrufe, die dennoch getätigt werden, trotzdem kostenpflichtig abrechnet." In der Ausgabe vom 01.05.2021 habe es sogar 40 Minuten gedauert, bis das nächste Spiel gestartet worden sei. "Ich bin nach wie vor dafür, dass das Sportquiz von dieser Methode Abstand nehmen und die Rufnummer ausblenden sollte, wenn ein Spiel noch nicht gestartet wurde."

Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebenen Sendungen gesichtet und den Sachverhalt überprüft.

Im Falle der Sendung "Cash Flash" und der gesuchten Lösung zum Spiel "Ja oder Nein" mit der Frage/Aussage "1 Liter Kölsch hat 570 kcal" hat die Landeszentrale ein medienrechtliches Beanstandungsverfahren eingeleitet wegen eines möglichen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 Gewinnspielsatzung (damals gültige Fassung), da die gesuchte Lösung nicht allgemein verständlich und nachvollziehbar war. Mittlerweile kam dieses medienrechtliche Beanstandungsverfahren durch die Entscheidung der Kommission für Aufsicht und Zulassung (ZAK) und durch den Ende Juli zugestellten Bescheid der Landeszentrale zu einem vorläufigen Abschluss.

Im Falle der Sendung "Sportquiz" und den mitunter langen Wartezeiten zwischen zwei Spielen kommen wir zu folgender Einschätzung: In der gegenständlichen Sendung vom 01.05.2021 endet das erste Spiel (Küken) um 11:30 Uhr mit einer richtigen Antwort. Die Telefonnummer und SMS bleiben eingeblendet, das Buzzersymbol ist ausgeblendet. Bis 12:11 Uhr diskutieren Moderator und Redakteur über das kommende Spiel (Lokomotiven). Um 11:37 Uhr und um 12:00 Uhr werden zwei Countdowns für sog. "Suchzeiten" eingeblendet.
Unserer Ansicht nach begründet die bloße Einblendung von Telefonnummern in der zugegebenermaßen sehr langen Zeit zwischen den beiden Spielen keinen Verstoß - insbesondere, wenn durch das Verhalten des Moderators erkennbar wird, dass das Spiel noch gar nicht läuft. Als Symbol für eine konkret bestehende Teilnahmemöglichkeit ist unserer Ansicht nach das Buzzersymbol ausreichend etabliert, das während der gesamten Wartezeit ausgeblendet bleibt und das auch während anderer Spiele immer bei Durchstellung eines Anrufers oder einer Anruferin ausgeblendet und bei Start einer neuen Spielrunde eingeblendet wird.

Auch wenn aus den genannten Gründen im zweiten Fall kein Verstoß festgestellt werden kann, danken wir Ihnen für Ihre Beschwerde, denn jede Beschwerde von Zuschauerinnen und Zuschauern stellt bei der Programmaufsicht eine zusätzliche und wertvolle Informationsquelle dar und wir nehmen Hinweise auf mögliche Verstöße jederzeit gerne entgegen.

Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname] [Nachname]
Bereich Inhalte & Programmaufsicht

Angesichts der Tatsache, dass der Cash Flash nicht lange durchgehalten hat, hätte ich ehrlich gesagt nicht gedacht, dass die BLM sich so dezidiert mit dem Kölsch-Vorfall auseinandersetzen würde. Daumen hoch



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  mailooo
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BeitragVerfasst am: Samstag, 07.08.2021, 21:49 
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« cyberhog » hat Folgendes geschrieben:
Die BLM hat auf meine Beschwerden zum (...) Sportquiz (Wartezeiten) geantwortet:
Zitat:
(...)Um 11:37 Uhr und um 12:00 Uhr werden zwei Countdowns für sog. "Suchzeiten" eingeblendet.(...)


Man kann es nur oft genug betonen (die BLM sieht es ja leider anders): Während genau dieser beiden Suchzeiten wird explizit ein Hinweis eingeblendet, dass man nicht anrufen soll. Warum kann dieser Hinweis nicht dauerhaft eingeblendet werden? Man muss sich nur mal überlegen, welchen Eindruck es auf einen (unerfahrenen) Zuschauer hat, wenn ein "Nicht anrufen"-Hinweis aus dem Bild genommen wird. Sicherlich nicht, dass er weiterhin nicht anrufen soll. Gleichzeitig kann man daraus die Vermutung ableiten, dass es das Sportquiz genau darauf anlegt, dass hier trotzdem Anrufe eingehen.

Hat die BLM theoretisch die Möglichkeit, Anrufzahlen zu erfragen (insbesondere in diesem Fall die, die vor Start der Runde eingehen)? Ich gehe mal davon aus, dass nicht. Nur wenn hier nämlich tatsächlich nie jemand anrufen würde, wäre die Argumentation, dass der Buzzer ausreicht, nachvollziehbar.



Sportquiz-Statistiken: 2021 | 2020-1 und 2020-2 | 2019-1 und 2019-2 | 2018-1 und 2018-2
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  cyberhog
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 01.09.2021, 02:04 
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In der heutigen Sportquiz-Sendung hat Sascha Winkler mehrfach gegen § 6 der Gewinnspielsatzung ("Irreführungsverbot") verstoßen, weshalb ich mich mal wieder an eine Beschwerde gesetzt habe.
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren der BLM,

Es geht wieder einmal um das Sportquiz. Heute gegen 01:19 Uhr hat der Moderator der Sendung eindeutig und nachweislich gegen § 6 der Gewinnspielsatzung ("Irreführungsverbot") verstoßen.

In diesem Paragraphen heißt es unter anderem: "Es darf kein Zeitdruck vorgespiegelt werden. Vorspiegelung von Zeitdruck liegt beispielsweise vor, wenn unzutreffender Weise suggeriert wird, der Durchstellzeitpunkt sei nahe bzw. wenn das nahende Sendeende wahrheitswidrig angekündigt wird."

Der Moderator sagte mehrfach, dass man sich "gleich im einstelligen Minutenbereich" befinden würde. Zu diesem Zeitpunkt dauerte die Sendung allerdings noch 40 Minuten. Der Begriff "gleich" ist keinesfalls Interpretationssache, sondern wird sogar ziemlich genau als Zeitraum von maximal 20 Minuten definiert. Somit wurde "das nahende Sendeende wahrheitswidrig angekündigt", was laut der Gewinnspielsatzung verboten ist.

Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname] [Nachname]




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  cyberhog
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BeitragVerfasst am: Freitag, 29.10.2021, 14:16 
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Die BLM hat auf meine Beschwerde geantwortet:
Zitat:
Ihre Beschwerde über Sport1 vom 01.09.2021

Sehr geehrter Herr [Nachname],

Sie beschwerten sich am 01.09.2021 bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien über das Angebot Sport1.

Konkret bezog sich Ihre Beschwerde auf die Gewinnspielsendung "SportQuiz" vom 01.09.2021, ca. 00:00 - 02:00 Uhr. Gegen 01:19 Uhr habe der Moderator der Sendung gegen §6 der Gewinnspielsatzung verstoßen, indem Zeitdruck aufgebaut worden sei. Der Moderator habe mehrfach gesagt, dass man sich "gleich im einstelligen Minutenbereich" befinden würde. Zu diesem Zeitpunkt dauerte die Sendung allerdings noch 40 Minuten.

Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebene Sendung gesichtet und den Sachverhalt überprüft. Am 01.09.2021 um 01:19 Uhr fand folgender Wortwechsel statt:
Sascha: "Und das möchte ich jetzt auch dazu sagen, was die Zeit so ein bisschen angeht. Wir gehen mit großen Schritten irgendwann aufs Ende dieser Sendung zu, denn ich hab's ja auch gesagt gehabt, wir sind gleich im einstelligen Minutenbereich."
Redakteur: "Solange das Geld da steht, können Sie noch alle mitmachen zuhause. Es müssen die fünf gesuchten Städte sein und zwar bei dir im Studio."
Sascha: "Wir sind gleich im einstelligen Minutenbereich und dann geht's hier schon wieder in die finale Phase der Sendung, letzte halbe Stunde. Ich brauch' aber jemanden, der mir fünf deutsche Städte nennt. Für die gesuchten gibt's das Geld. Von links nach rechts, von oben nach unten. 35.000 [Euro], wenn jemand lösen kann."

Um 01:59 Uhr, also 40 Minuten nach oben zitierter Aussage, wurde der erste und einzige Anrufer dieses Spiels durchgestellt, der mit Mainz, Kassel, Berlin, Bonn und Köln lösen wollte. Gesucht waren: Freren, Kassel, Köln, Bonn und Kaub.

Grundsätzlich wird im "SportQuiz" die letzte halbe Stunde der Sendung als "finale Phase" betitelt. Vom Moderator wurde um 01:19 Uhr mit der zitierten Aussage also darauf hingewiesen, dass man gleich nur noch weniger als 10 Minuten habe, bis die letzten 30 Minuten des Spiels beginnen. Diese verschachtelten Hinweise nicht als Zeitdruck, sondern als Hinweis auf weitere 40 Minuten Spielzeit zu verstehen, dürfte nur sehr geübten "SportQuiz"-Zuschauerinnen und -Zuschauern gelingen.

Wir kommen nach programmlicher und rechtlicher Prüfung allerdings zur Auffassung, dass diese einmalig verrutschte Aussage im Hinblick auf die Bestimmung zum Zeitdruck bei Gewinnspielen zwar problematisch ist, wir gleichwohl von der Einleitung eines medienrechtlichen Beanstandungsverfahrens aber absehen. Allerdings wurde Sport1 in einem Schreiben auf diese problematische Aussage hingewiesen und es wurde deutlich gemacht, dass in zukünftigen Gewinnspielsendungen Zeitangaben wieder deutlicher und weniger nah an der Grenze zur Irreführung gem. §6 Abs. 2 Nr. 1 Gewinnspielsatzung (GSS) getätigt werden sollen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Team Inhalte & Programmaufsicht




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