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Auszüge aus dem Geschäftsbericht der BLM 2005
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  DerFriese
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 3179
BeitragVerfasst am: Montag, 09.10.2006, 15:03 
Titel:  Auszüge aus dem Geschäftsbericht der BLM 2005
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« Geschäftsbericht der BLM 2005 » hat Folgendes geschrieben:
Qualitative Beobachtung
2005 beobachtete die Landeszentrale im Rahmen der allgemeinen Beobachtung 25 lokale Programme mit einer Gesamtdauer von 148 Stunden und 30 Minuten (Spartenmagazine, neue Programmformate), die in qualitativen Kurzberichten zusammengefasst wurden.
Neben der Überprüfung von Jugendschutz, Werbung und der Einhaltung von Programmrichtlinien wurden verstärkt Gewinnspiele beobachtet.
Insgesamt wurden dabei 450 Stunden und 15 Minuten Call-In-Sendungen überprüft.
(vgl. S.62)


die blm beobachtet also 450 stunden und exakt 15 minuten call in....
nun ja...ich habe mir einmal folgende mühe gemacht

neun live - 5110h im jahr
dsf - 2184h im jahr
tele 5 - 780h im jahr


macht zusammen 8074h call-in der großen sender...ausser acht gelassen die regionalprogramme ala rhein-main tv..etc....
die blm untersucht also prozentual gesehen 5,57% der call-in-shows... Shocked

Zitat:
Gewinnspiele
In den vergangenen Jahren entwickelte sich die Veranstaltung von Gewinnspielen zu einer bedeutenden zusätzlichen Einnahmequelle für private Fernsehangebote. Der Sender 9Live bewies, dass das so genannte Transaktionsfernsehen, bei dem die Zuschauer via Telefon live in das Bildschirmgeschehen eingreifen können, tatsächlich durch die Erlöse aus Kommunikationsdiensten finanzierbar ist. Auch andere Sender nutzten zumeist allerdings nur in bedeutend geringerem Umfang diese Möglichkeit, Umsätze zu generieren.


jo...so neutral kann man abzockefernsehen auch beschreiben, hätte nicht gedacht, dass man das so positiv ausdrücken kann....

Zitat:
Allerdings wendeten sich zahlreiche Bürger an verschiedene Aufsichtsinstitutionen u. a. auch mit Strafanzeigen.
Die dabei geäußerten Vermutungen konnten in Gerichts- oder Ermittlungsverfahren jedoch nicht erhärtet werden, so dass sich die anbietenden Fernsehsender damit auf vergleichsweise abgesichertem Terrain bewegen.


ach...einige zuschauer stellen also eine strafanzeige...
gegen eine tv-format...das ist schon eine hausnummer...
da ist wohl eine beschwerde das kleinere problem...
nee...das ist natürlich quatsch...
im amigoland werden strafanzeigen gegen call-n-sender in die ablage p gelegt und dort geht sie dann ihren weiteren gang...
man hat sich doch vorher im stuhlkreis getroffen und sich gegenseitig an den piephahn gefasst....

Zitat:
Bei der Landeszentrale gingen im Jahr 2005 128 Beschwerden ein, die sich neben allgemeinen Beschwerdevorbringen vor allem gegen bestimmte Spielgestaltungen, bestimmte Arten der Moderation oder der Auflösung der gestellten Fragen richteten. Aufgrund dieser Beschwerden aber auch als Folge der Programmbeobachtung der Landeszentrale wurden zahlreiche Programmgestaltungen untersucht,mit den Programmanbietern intensiv erörtert und auch in einigen Fällen Beanstandungen ausgesprochen.


es gingen also 128 beschwerden ein und trotzdem beobachtet man nur 5,57% des formats...und einige beanstandungen...respekt... Shocked

Zitat:
Um einheitliche und klare Kriterien für die Bewertung von Gewinnspielen zu schaffen, haben die Landesmedienanstalten »Anwendungs- und Auslegungsregeln
für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele« verabschiedet.


oh..ich freue mich...einheitliche und klare kriterien verabschiedet...
nur schade, dass sie nicht das papier wert sind, auf denen sie stehen, weil sich keine sau...respektive sender oder moderator, daran hält

Zitat:
Diese unter maßgeblicher Mitarbeit der Landeszentrale entwickelten Regeln greifen die aktuellen Entwicklungen im Bereich der o. g. Formate und Sendungen auf und formulieren grundsätzliche Anforderungen an die Ausgestaltung der angebotenen Gewinnspiele und ihre Durchführung.
Danach müssen die Spielregeln künftig besser erklärt, Aussagen zur Gewinnsumme präzisiert und die Auflösungen der Gewinnspiele zeitnah und transparent präsentiert werden.
Minderjährige sollen vor den kostenpflichtigen Anrufen geschützt werden. Zudem darf die Aufforderung zum Mitmachen keinen besonderen Anreiz zum wiederholten Anrufen
enthalten.
Diese Regeln wurden im Vorfeld mit den privaten Anbietern und Veranstaltern und den betroffenen Verbänden erörtert, um eine entsprechende Akzeptanz auf Seiten der Betroffenen zu erreichen.


jo...eine kleine einführung in die sinnlose gewinnspielregelkunde...
und was ich auch nicht wusste ist, dass die betroffenen sender gemeinsam mit der blm diese regeln erörtert haben, damit eine entsprechende akzeptanz vorhanden ist....
klar, regeln, die ich selbst definiere, kann ich auch leichter akzeptieren...

Zitat:
Die so formulierten Anforderungen wurden von den beteiligten
Anbietern auch weitestgehend angenommen und als einzuhaltende Vorgabe akzeptiert. Die Regeln dienen so dem Schutz des Zuschauers, indem sie die Transparenz der Gewinnspielgestaltung und damit die Verlässlichkeit der Fernseh-Gewinnspiele fördern.
Auf diese Weise sollen diese Regeln auch das hinter den Gewinnspielen stehende Finanzierungsmodell langfristig sichern helfen.


ja...und hier hilft die blm mit missionarischem eifer, dass mit hilfe der gewinnspielregeln langfristig das geld in der kasse klingelt und call-in-sendungen ordentlich profit abwerfen...
was dort weiterhin in bezug auf fairness und transparenz steht entbehrt jeglicher grundlage und verursacht bei mir starke oberschenkelschmerzen...zurückzuführen auf vorangegangene mächtige schenkelklopfer...

Zitat:

Die sehr detaillierten Regeln sehen unter anderem vor, dass eine telefonische Teilnahme an einem Fernseh- Gewinnspiel nicht mehr als 49 Cent für einen Anruf aus dem deutschen
Festnetz kosten darf. Am Bildschirm soll permanent eine Darstellung der Kosten pro Anruf erscheinen. Es müssen regelmäßig Hinweise auf den Ausschluss Minderjähriger am Spielbetrieb erscheinen. Die Bestimmungen regeln ferner, dass einzelne Zuschauer nur anhand abstraktgenereller Regelungen vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden dürfen oder sofern sie sich durch unlautere Mittel einen Spielvorteil verschaffen. Sowohl in der Moderation als auch in Einblendungen ist deutlich auf den Unterschied zwischen sicheren
Gewinnsummen und einer Gewinnchance hinzuweisen. Eine irreführende Vermischung beider Begriffe ist unzulässig. In der Moderation ist in regelmäßigen Abständen, auf die Kosten,
die fehlende Teilnahmeberechtigung von Minderjährigen, auf Spielmodus, Einwahlchance, Telefonierverhalten und die Veröffentlichung der Mitmachregeln hinzuweisen. Alternativ
ist auch ein Laufband oder eine andere graphische Einblendung möglich.
Auch müssen irreführende Äußerungen des Moderators unterbleiben, die falsche Vorstellungen der Zuschauer über den Schwierigkeitsgrad der Aufgaben, über die Mitmachregeln und die Einwahlchance erzeugen. Unzulässig ist ferner der Aufbau von nicht
vorhandenem Zeitdruck. Transparenz ist auch hinsichtlich der Auflösung der Rätsel geboten. Diese muss unmittelbar nach Ende des Spieles erfolgen; die Auflösungen müssen für den durchschnittlichen Zuschauer nachvollziehbar sein. Die bloße Angabe einer Lösungszahl genügt hierfür in der Regel nicht.


und hier werden die reglen nocheinmal ausführlich dargestellt...
meiner meinung nach werden in JEDER sendung an JEDEM tag massiv gegen diese regeln verstossen...

der ganze spass zum nachlesen hier

gruß
der friese
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  GlowingHeart
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht



Beiträge: 7103
BeitragVerfasst am: Montag, 09.10.2006, 22:44 
Titel: Re: Auszüge aus dem Geschäftsbericht der BLM 2005
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« DerFriese » hat Folgendes geschrieben:
die blm untersucht also prozentual gesehen 5,57% der call-in-shows... Shocked

Wow, das ist ja ne Steigerung von 100% gegenüber 2004 Wink
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren GlowingHeart ist zur Zeit offline 
Verschoben am: Samstag, 16.02.2008, 12:05 Uhr von borkenkäfer
Verschoben von Userdiskussionen und Meinungen nach Diskussion um die Landesmedienanstalten
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