Wer jetzt noch behauptet, die Schmierensender würden keine Glücksspiele veranstalten, sieht wohl nur Bibel-TV oder hat zu häufig Energieausgleich geleistet.
Eine hiervon zu unterscheidende Frage ist aber, ob unerlaubtes Glücksspiel betrieben wird. Hier ist bekanntlich die Höhe des Einsatzes (=Telefonkosten) maßgeblich
Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
@ Nebelspalter: Guter Link mit den wesentlichen rechtlichen Überlegungen.
Eine Anmerkung doch noch zum "Gratis-Zugang", wie er im Moment bei Swissquiz praktiziert und aktuell vor dem zürcher Obergericht diskutiert wird: Kann man von einem gleichwertigen Gratiszugang sprechen, wenn die Hürde (Einwählen per WAP oder übers Internet) künstlich erhöht wird, indem man zuerst einen 10stelligen Zugangscode herunterladen muss? Mass Response zitiert bei dieser Gelegenheit ein Bundesgerichtsurteil, wonach es unerheblich sei, ob ein alternativer Zugang komplizierter ist. Leider hat das BG diesen Gedanken nicht fertig formuliert: Es sollte heissen: ob ein alternativer Zugang "per se" komplizierter ist. Denn entscheidend ist bei diesen Spielen der Zeitfaktor (wird ja auch von den Moderatoren immer wieder betont, man solle mehrfach und möglichst schnell wieder anrufen). Wird nun beim "Gratis-Zugang" eine solche Komplikation eingebaut, sinkt die Gewinnchance des Anrufers, der den alternativen Zugang wählen will, rein durch den Zeitfaktor (subjektiv und objektiv) auf einen Bruchteil. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum der Zuschauer zuerst einen Code runterladen soll, ausser, man will den "gleichwertigen Gratis-Zugang" gezielt so unattraktiv machen, dass die meisten auf die schweineteure 0901er Nummer ausweichen.
Sollte das Statthalteramt Zürich, das gegen einen (unverständlichen!) Entscheid einer Bezirksrichterin rekurriert, vor Obergericht oder später vor Bundesgericht durchdringen, dann würde Swissquiz das schweizerische Lotteriegesetz verletzen und wäre eine verbotene Lotterie.
Der fehlende "Gratis-Zugang" hat vor ein paar Jahren auch schon einer Call-in-Sendung in der Schweiz das Genick gebrochen.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Daniel Müller
Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum der Zuschauer zuerst einen Code runterladen soll, ausser, man will den "gleichwertigen Gratis-Zugang" gezielt so unattraktiv machen, dass die meisten auf die schweineteure 0901er Nummer ausweichen.
Ja, das ist einer der wesentlichen Punkte, wären da noch;
- Nicht vorhandener Jugendschutz ?
- Obligationenrechtliche Bestimmungen, Treue Recht und Glauben im Geschäftsverkehr ?
- Geldeinsätze = Glücksspiel, da nicht mit Geschicklichkeit verbunden ob man ins Studio kommt oder nicht ! (Siehe Erwägungen Spielbankenkomission zu Pokerspielen-, bzw. Turnieren und Glückspielautomaten)
« Daniel Müller » hat Folgendes geschrieben:
Sollte das Statthalteramt Zürich, das gegen einen (unverständlichen!) Entscheid einer Bezirksrichterin rekurriert, vor Obergericht oder später vor Bundesgericht durchdringen, dann würde Swissquiz das schweizerische Lotteriegesetz verletzen und wäre eine verbotene Lotterie.
Hat sich diese Bezirksrichterin überhaupt mit der Materie befasst-; Ich behaupte Nein.
Ich bin da recht zuversichtlich was den Rekurs betrifft. Zu der ganzen Geschichte sollte auch das Bakom endlich mal Richtig Stellung beziehen.
Bakomaussagen wie; "Das Programm (Callinfenster von 9 Stunden) auf Sender Xy widerspricht in grossen Strecken völlig dem Leistungsauftrag und kann nicht unterstützt werden" wird wohl in Zukunft auch nicht mehr genügen um hier einen Riegel zu schieben.
Und mit Verlaub; Die Beschwerdestelle für die Privaten Fernsehprogramme in der Schweiz ist ein Witz, vergleichbar mit den deutschen LMA ! Ich will mich da nicht mehr näher äussern..
We will see in the end.....
Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
Mork vom Ork Grünes Mitglied Alter: 56 Geschlecht: Beiträge: 10925 Wohnort: Berlin
Verfasst am: Montag, 30.06.2008, 17:50 Titel:
Ich habe den Beitrag des SF1 Fernsehens nochmal bei einem Videoportal hochgeladen. Link findet man im ersten Beitrag dieses Threads oder aber hier.
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Mork vom Ork
Dubiose Quizshows wie Swissquiz sind ein Millionengeschäft – auch für Swisscom, Orange und Sunrise. Denn wer in der Hoffnung auf einen Gewinn die 0900er-Nummer wählt, wird mit der Telefonrechnung böse überrascht. «Kassensturz» sagt, ob Telefongesellschaften die Beträge eintreiben dürfen.
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Mork vom Ork
Dubiose Quizshows wie Swissquiz sind ein Millionengeschäft – auch für Swisscom, Orange und Sunrise. Denn wer in der Hoffnung auf einen Gewinn die 0900er-Nummer wählt, wird mit der Telefonrechnung böse überrascht. «Kassensturz» sagt, ob Telefongesellschaften die Beträge eintreiben dürfen.
Ja, da sind die Hartnäckig !
Grosses Kino ! Teil 2 Heute abend auf SF1
Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
Wer verdient denn eigentlich alles an dem B, der Call-in-Abzocke??
Wer kassiert denn im Hintergrund noch ab, und hat deshalb auch kein Interesse das Call-in verboten wird?
Vor dem Anruf ist nach dem Anruf
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: BARON MÜNCHHAUSEN
Tja, wenigstens ist die Schweiz mal ein bisschen aktiv im Gegensatz zu Deutschland. Hierzulande passiert ja so gut wie gar nichts, was wirklich traurig ist.
Liegt wahrscheinlich daran das die Deutschen noch nicht die Leitungen im richtigen Moment erwischt haben.
Der beste Köder um nach Menschen zu fischen ist Geld.
mfgShadow
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Shadow
-> "Offizielles" Video von MvO folgt dann evtl. die Tage noch...
Was hat das Sportquiz denn bitte mit Sport zu tun?
Die Zeit ist gegen Sie! Geben Sie Gas! Dieses Spiel ist zu schwer, das hat keiner! Ich bin stolz, aus Bayern zu kommen! Doch Call-in Sendungen lassen mich stark daran zweifeln!
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Sportquiz
Ja das ist ja Interessant. Da ziehen 2 Telekommunikationskonzerne freiwillig den Kürzeren, weil Sie selbst nicht sicher sind ("oder es Wissen?"), ob es sich um Betr. handelt.
Dieser Fall ist Hochprisant!! Der Produzent ist Mass Response und das Produkt/Dienstleistung wird genau nach Schema F wie in Deutschland & Österreich gezeigt.
Und man muss sich das mal überlegen - einige der Beteiligten(Orange, swisscom) kuschen schon ganz verstört.
Ich hoffe ich habe den 2. Beitrag von Kassensturz richtig verstanden.
Der grüne Apfel.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: GoldenDelicious
Vielen Dank für den schnellen Mitschnitt an Sportquiz !
Und Hut ab vor Dani Müller und seinem Kassensturzteam, erneut sehen wir in den Abgrund der Realität !
- Allein an 3+ überweist Mass Response mehrere Hunderttausend Franken pro Monat.....
- Telefonkunden werden genötigt eine Rechnung zu bezahlen, die Obligationenrechtlich auf mehr als wackligen Füssen steht, schaltet sich zusätzlich eine Konsumschutzorganistation ein, wird gar AUF DIE DURCHSETZUNG DER RECHNUNG VERZICHTET !
Interessant auch wieder zu sehen, wie eigentlich Intelligente Menschen auf die Abzockmasche hereinfallen ! Genau das ist das täglich Brot der Callinabzocker !
Umstrittene TV-Quizshows: Zahlen ist freiwillig
Dubiose Quizshows auf Privatsendern sind ein Millionengeschäft – auch für Swisscom, Orange und Sunrise. Denn wer in der Hoffnung auf einen Gewinn die 0900er-Nummer wählt, wird mit der Telefonrechnung böse überrascht. Dabei dürften im Streitfall die Telefongesellschaften das Geld gar nicht eintreiben, sagt die «Kassensturz»-Rechtsexpertin.
Quizsendungen auf privaten Sendern animieren das Fernsehpublikum zum Anrufen und Mitmachen. Das sei der direkte Weg zum schnellen Geld, versprechen die private TV-Sender. Kassensturz deckte letzte Woche auf, dass die Shows schummeln: Lösungswörter würden noch während des Spiels ausgetauscht.
Zwölf Prozent des Umsatzes
Außerdem entscheide die Regie, wann überhaupt ein Anrufer ins Studio durchgestellt würde. Das bestätigte eine ehemalige Mitarbeiterin gegenüber «Kassensturz». Mass Response Service, der die TV-Shows produziert bestreitet alle Vorwürfe von «Kassensturz».
Insider bestätigen: Der TV-Show-Organisator Mass Response Service in Wien bezahlt allein dem Sender 3+ jeden Monat mehrere 100’000 Franken. Das alles finanzieren die Zuschauer von Swissquiz. Auch Swisscom, Orange und Sunrise verdienen mit. Denn jeder Anrufversuch auf der 0900 Nummer kostet. 12 Prozent des Umsatzes bleiben bei den Telefongesellschaften.
Für 1400 Franken mitgespielt
Auch die Schweizer Fernsehlegende Dorothea Furrer machte schlechte Erfahrungen mit Swissquiz und ihrem Telefonanbieter, der Swisscom. Acht Seiten umfasst ihre Telefonrechnung. Hundertfach steht die Nummer von Swissquiz drauf, zusammengerechnet für mehr als 1400 Franken. Doch Dorothea Furrer bestreitet, selber je angerufen zu haben.
Sie wehrt sich. Die Swisscom beharrt lange auf ihrer Forderung. Erst nachdem sich «Kassensturz» eingeschaltet hat, verzichtet Swisscom auf das Geld aus der 0900er-Nummer. «Wie durch ein Wunder», sagt die ehemalige Fernsehansagerin.
Forderungen nicht einklagbar
Überhaupt kein Wunder, sagt «Kassensturz»-Rechtsexpertin Doris Slongo. Denn die Telefongesellschaften hätten Mühe, die Forderung vor Gericht durchzusetzen. «Wer nicht will, muss nicht bezahlen. Unser Obligationenrecht sagt, dass Forderungen aus Spiel oder aus Wetten nicht einklagbar sind. Das heisst, man kann sie nicht eintreiben gegen den Willen des Schuldners», erklärt Doris Slongo.
Swisscom sagt, sie hätte aus Kulanz auf die Forderung verzichtet. Es müsse zuerst ein Gericht entscheiden, ob solche Forderungen wirklich nicht einklagbar wären. «Kassensturz» weiss von mehreren ähnlichen Fälle: Wer seine Forderung aufgrund des OR-Artikels bestreitet, wird von der Telefongesellschaft in Ruhe gelassen.
Kassensturz, 01.07.2008
Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
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