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START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » CALL-TV UND DIE LANDESMEDIENANSTALTEN » Diskussion um die Landesmedienanstalten

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Regeln der LMA bezüglich Werbung bei Gewinnspielen
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

Alter: 56
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 16.11.2006, 00:34 
Titel:  Regeln der LMA bezüglich Werbung bei Gewinnspielen
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Hier mal ein interessanter Auszug aus den Werbe Richtlinien der Landesmedienanstalten:

18. Preisauslobungen
Bei der Auslobung von Geld- und Sachpreisen in Verbindung mit Gewinnspielen und Quizveranstaltungen, die redaktionell gestaltet sind, ist eine zweimalige Nennung der Firma bzw. zur Verdeutlichung des Produkts auch eine zweimalige kurze optische Darstellung des Preises in Form von Bewegtbildern zulässig.


Als andere gilt allgemeinhin als Schleichwerbung und ist somit Verboten !!!



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
 Dieses Thema ist gesperrt. Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Mork vom Ork ist zur Zeit offline 
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