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Sachlicher längerer Artikel NZZ zu Call in
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  Nebelspalter
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2520
Wohnort: Schweiz
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 18.10.2007, 01:01 
Titel:  Sachlicher längerer Artikel NZZ zu Call in
Thema Beschreibung: Lesenswert !
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Folgender Artikel ist in der NZZ (Neue Zürcher Zeitung) am 2. Oktober erschienen.

Wenn Mehrwertdienste wenig wert sind
TV-Shows zum Mitmachen erfordern klare Regeln gegen Missbrauch

Fernsehshows zum Mitmachen per Telefon liegen im Trend. Allerdings ist es zu Missbräuchen gekommen. Um das zu verhindern, sollten Sender und Produzenten klare Regeln und Kontrollen einführen.

Sogenanntes Participation-TV, das heisst Fernsehen zum Mitmachen, gewinnt für alle Fernsehsender an strategischer Bedeutung. Sie wollen den Zuschauer mittels moderner Kommunikationstechniken in Programme integrieren und dadurch mit ihm eine engere Beziehung eingehen. Dies geschieht angesichts des stetigen Innovationsbedarfs und des wachsenden Konkurrenzdrucks in einer sich schnell verändernden Medienlandschaft. Fernsehsender konkurrieren heute nicht nur untereinander lokal, sondern auch international und mit dem Internet.

Neue Einnahmequellen
Participation-TV erschliesst zudem neue Einnahmen. Dies ist insbesondere für kommerzielle Sender interessant, da sie nicht über eine staatliche Gebührenfinanzierung verfügen. Es entstehen Geschäftsmodelle, welche Fernsehen, Telefon sowie Internet gleichermassen nutzen. Kostenpflichtige Telefondienste, sogenannte Mehrwertdienste, werden dabei gerne als zusätzliches Finanzierungsinstrument genutzt. Der Sender bietet dem Zuschauer die Teilnahme an der Sendung oder eine andere Dienstleistung für einen finanziellen Kleinbetrag an. Der interessierte Zuschauer entrichtet diesen Betrag durch seinen Anruf oder die Sendung einer SMS. Die Abrechnung erfolgt beim Zuschauer über die normale Telefonrechnung.

Die Praxis zeigt allerdings, dass Fernsehsender und -produzenten gerade beim Participation-TV leicht in Verruf geraten können, wenn sie Fairness, Glaubwürdigkeit und Exaktheit nicht zu ihren obersten Prinzipien machen oder diese Prinzipien nicht konsequent umsetzen. Welche Auswirkungen grobe Verfehlungen im Extremfall annehmen können, verdeutlicht der bisher grösste Skandal um Quizshows in England.

Zwei Millionen Pfund Busse
Eine Strafe von zwei Millionen Pfund hat die britische Medienbehörde, das Office of Communication (Ofcom), gegen den Frühstückssender GMTV verhängt. Dies ist der Gipfel einer Reihe empfindlicher Strafen gegen private und öffentliche Sender. Diese hatten entweder aufgrund grober Nachlässigkeiten oder vorsätzlicher Aktionen beim Einsatz von Mehrwertdiensten in Shows gegen geltende Regeln verstossen.

Nach Angaben des Ofcom führte der Fehler bei GMTV zu einem jährlichen «Verlust» von etwa 5 Millionen Pfund auf Seiten der Zuschauer. Wie konnte das geschehen? GMTV hatte den Dienstleister Opera Interactive Technology mit der Umsetzung von Telefon-Wettbewerben beauftragt. Dieser hatte in jeder Sendung bereits die Gewinnerlisten ermittelt, lange bevor die Telefonleitungen geschlossen wurden. Nach Schätzungen hatte etwa die Hälfte aller Anrufer keine Chance auf einen Gewinn. Dennoch wurde deren Anruf mit jeweils fast zwei Pfund verrechnet. Dieser Fehler blieb etwa vier Jahre unbemerkt, bis er im März 2007 durch das BBC-Magazin «Panorama» aufgedeckt wurde. Seit selbst die BBC Fehlverhalten in Quizshows einräumen musste, ist der Einsatz von Telefondiensten in BBC-Shows bis auf weiteres ausgesetzt worden. Premierminister Brown bezeichnete die Angelegenheit als ernst, denn es gehe um das Vertrauen der Menschen in die Fernsehstationen. Nun arbeiten die britischen Sender an der Verbesserung der Standards und Praktiken zur Einhaltung geltender Regeln.

Sorglose Sender
Das Ofcom hatte eine Untersuchung zum Einsatz von Mehrwertdiensten in Fernsehshows in Auftrag gegeben. Der Ergebnisbericht bringt interessante Erkenntnisse ans Tageslicht. So wird bemängelt, dass es trotz offensichtlich stark wachsenden Umsätzen mit Mehrwertdiensten versäumt wurde, klare Regelungen zum Schutz der Zuschauer zu definieren. Bei einigen Sendern seien derartige Quizshows vermutlich nur zur Geldbeschaffung eingerichtet worden. Die Sender und Produzenten hatten dabei oft nur geringe Kenntnisse zur technischen Umsetzung von Wahl- oder Wettverfahren und gaben die Verantwortung sorglos an Drittparteien weiter. Das Bewusstsein dessen, dass auch für einen Kleinbetrag dem Zuschauer ein klar definierter Dienst erbracht werden muss, war nicht hinreichend ausgebildet. Da verwundert es nicht, dass gravierende Mängel in den Verträgen und Leistungsvereinbarungen mit Drittparteien festgestellt wurden.

Die Skandale ums Participation-TV in England sind eine Chance für die hiesigen Fernsehsender, ihre Mehrwertdienste für Shows zu überprüfen. Zumal die hiesigen öffentlichen Fernsehsender schon mit technischen Zwischenfällen beim Einsatz von Telefonwahlen zu kämpfen hatten. Zurzeit stehen auch kommerzielle Sender in der Kritik wegen ihres Einsatzes von teuren Mehrwertdiensten in Quizshows, esoterischen Ratgeber- oder Partnervermittlungs-Shows. Das Publikum reagiert auf Negativerlebnisse sensibel und langfristig mit Ablehnung. Ein nachhaltiges Vorgehen beim Einsatz von Mehrwertdiensten liegt im Interesse aller Beteiligten.

Klare Reglemente
Erforderlich ist dazu ein klar formuliertes Reglement, das einen Wettbewerb oder ein Quiz nachvollziehbar und überprüfbar macht. Ein Reglement sollte unter anderem den Urheber sowie die Regeln zu Teilnahmebedingungen, Qualifikation bzw. Disqualifikation, Wahl- und Ausscheidungsverfahren und Verbraucherschutz nennen. Notwendig sind Regeln zum Schutz von Jugendlichen und sozial Schwachen, Restriktionen zu Kosten pro Anruf und Anzahl der Anrufe pro Telefonnummer über einen definierten Zeitraum, ferner Massnahmen zur Erkennung und Behandlung von Manipulationsversuchen.

Der jeweilige Produzent benötigt dann einen konkreten Plan zur Umsetzung der Regeln inklusive Zuständigkeiten, Massnahmen zur Risikobehandlung und Fehlerbehebung sowie einen Überprüfungsmechanismus. Anforderungsspezifikationen müssen in die Verträge mit Drittparteien einfliessen. Der Produzent sollte zudem darauf achten, dass die technischen Plattformen hinreichend und regelmässig getestet werden. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung neuer Angebotsformen beim Fernsehen wäre es allerdings auch wünschenswert, sinnvolle Möglichkeiten der Interaktion und Nutzerbindung mehr zu fördern. Wer die Zuschauer auf witzige, charmante und faire Art zum Mitmachen animiert, der bindet diese langfristig besser.

Abend, gäähhnn Rolling Eyes



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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