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telemedicus legt Beschwerde ein
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  Jigsaw
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 47
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2015
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 16.01.2008, 17:42 
Titel:  telemedicus legt Beschwerde ein
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Zwei Autoren des Blogs telemedicus haben bei der BLM eine Programmbeschwerde gegen Kabel1 (Filmquiz), DSF (Sportquiz) und Viva (MoneyExpress) eingelegt. Sie berufen sich auf die Entscheidung des EUGh, das Call-In nun als Werbung bzw. Teleshopping festlegt und Sanktionen somit auch möglich macht.


telemedicus
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Mittwoch, 16.01.2008, 17:57 
Titel:
 ­­­­

Hallo!

Heißt das etwa, dass der EuGH endlich entschieden hat??? Wird ja langsam Zeit, dass dieser Gewinn-Murks reduziert wird.
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  Sportquiz
CITV.NL Moderator

Alter: 42
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 5042
Wohnort: Bayern
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 16.01.2008, 18:00 
Titel:
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Danke für die wichtige Meldung!

Das sind doch echt mal positive Anzeichen, dass auch noch andere Leute versuchen, diesen täglichen Schrott zu stoppen! Da bin ich ja jetzt schon gespannt, was daraus wohl wird...

Komisch finde ich allerdings, dass man nur gegen 3 Sender vorgeht und nicht gegen alle!




Was hat das Sportquiz denn bitte mit Sport zu tun?

Die Zeit ist gegen Sie! Geben Sie Gas! Dieses Spiel ist zu schwer, das hat keiner!
Ich bin stolz, aus Bayern zu kommen! Doch Call-in Sendungen lassen mich stark daran zweifeln!
Meine Beiträge entstammen alleine meinen subjektiven Beobachtungen! Wem das nicht gefällt, der soll sich jetzt melden oder für immer schweigen!
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Mittwoch, 16.01.2008, 18:24 
Titel:
 ­­­­

Hallo!

telemedicus hätte auch gegen Tele 5 und Das Vierte vorgehen müssen. Denn: neben den jeweils 3-stündigen Call-In-Shows haben sie ja auch täglich mindestens 3 Stunden Dauerwerbesendung im Angebot.
Hier müssten aber die Beschwerden tlw. an andere LMA gerichtet werden.

SAT.1, Kabel 1 und Pro 7 müssten nur entsprechend verändern. Da diese Sender ansonsten keine Dauerwerbesendungen anbieten (außer K 1 am Morgen für ca. 1 Stunde), dürfte sich hier jedenfalls sich erstmal nichts ändern (außer halt eben die Markierung).

Da stellt sich die Frage, wie es bei 9 Live aussieht...

Sinnvoll ist jetzt, wenn man die Entscheidung (das Urteil mit Begründung, soweit es rechtlich möglich ist) ins Netz stellt, damit jeder nachvollziehen kann, was jetzt Sache ist.
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  Adrian


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 16.01.2008, 19:15 
Titel:  
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Zitat:
Komisch finde ich allerdings, dass man nur gegen 3 Sender vorgeht und nicht gegen alle!

Das hat mehrere Gründe. Wie trash-tv schon richtig sagt, sind bei einigen anderen Sendern auch andere Landesmedienanstalten zuständig. Da wollten die Kollegen Simon und Christiane wohl kein zweites Schlachtfeld eröffnen. Es geht erstmal darum, mit einer zuständigen Behörde die Rechtslage zu klären.

9Live ist im Übrigen nochmal ein Sonderfall, weil dort derzeit fast ausschließlich Call-in-Shows laufen. Dadurch hat 9Live auch rechtlich einen Sonderstatus und ist nicht ganz so eindeutig nach den Kriterien des Europäischen Gerichtshof einzuordnen. Es könnte sich zum Beispiel um "Eigenwerbekanäle" handeln, wie sie der Rundfunkstaatsvertrag vorsieht. Oder um "Teleshopping-Kanäle", die in der neuen Fernsehrichtlinie vorgesehen sind. Insofern ist 9Live einfach nochmal eine andere Baustelle.

Sollte die Bayrische Landesmedienanstalt aber unserer Rechtsauffassung folgen, ist davon auszugehen, dass sie auch gegen 9Live tätig wird. Ob das der Fall sein wird bleibt natürlich abzuwarten. Wir werden bei Telemedicus auf jeden Fall über den Fortgang berichten. Smile



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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 17.01.2008, 12:51 
Titel:
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@ Adrian (oder jemanden, der sich damit auskennt)

Das Urteil des EuGH vom 18.10.2007 beschäftigt sich ja in erster Linie mit der Frage, ob Gewinnspiele wie Teleshopping zu behandeln sind bzw. welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Dieses Thema wurde hier bereits kurz angesprochen.

Im Streitfall zwischen der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) und dem ORF lese ich dann aber hier (unter "Urteil", Punkt 46) oder auch hier:

« EuGH » hat Folgendes geschrieben:
Der Gerichtshof sieht sich aufgrund der wenigen Informationen, über die er verfügt, nicht in der Lage, zu beurteilen, ob dies im Fall einer Sendung bzw. eines Teils der Sendung, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, zutrifft. Diese Beurteilung ist Sache des vorlegenden Gerichts.

Heisst das dann, dass der EuGH für ein endgültiges Urteil auf das zuständige nationale Gericht (in dem Fall Österreich) verweist? Würde dies dann bedeuten, dass es keine allgemeingültige europäische Rechtssprechung gibt, sondern von den nationalen Gesetzen abhängt?


Man muss schließlich immer daran danken, welche Auswirkungen ein entsprechendes Urteil des EuGH haben würde. Es würde nicht nur Österreich oder Deutschland betreffen, sondern möglicherweise alle EU-Länder, in denen CI im Fernsehen läuft.

In dem Fall würde es für das "innovative Geschäftsmodell" ziemlich düster aussehen. Razz



Wir sind alle Individuen
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  Adrian


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 17.01.2008, 14:54 
Titel:
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Zitat:
Heisst das dann, dass der EuGH für ein endgültiges Urteil auf das zuständige nationale Gericht (in dem Fall Österreich) verweist? Würde dies dann bedeuten, dass es keine allgemeingültige europäische Rechtssprechung gibt, sondern von den nationalen Gesetzen abhängt?

Die Entscheidung des EuGH wurde im Rahmen eines sog. Vorabentscheidungsverfahren getroffen. Muss sich ein nationales Gericht mit einem Gesetz auseinandersetzen, das auf EU-Recht beruht und ergeben sich im Rahmen dieses Verfahrens Auslegungsfragen (also zum Beispiel was unter "Teleshopping" nach EU-Recht eigentlich zu verstehen ist) kann das nationale Gericht diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorlegen. In manchen Fällen ist es sogar dazu verpflichtet.

Der Sinn des Ganzen ist, dass in allen Mitgliedsstaaten der EU die Gesetze, die auf EU-Vorgaben beruhen, gleich ausgelegt werden sollen. Kann ja nicht sein, dass Call-in-Shows in manchen Ländern als "Werbung" gelten und in anderen nicht, obwohl alle die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen durch die EU vorgegeben bekommen haben. Der EuGH entscheidet also nur über diese eine Frage, die ihm vorgelegt wurde, nicht über das gesamte Verfahren.

In diesem Fall hatte der Österreichische Gerichtshof dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die vorliegende Call-in-Sendung als "Teleshopping" oder "Werbung" im Sinne der EG-Fernsehrichtlinie einzustufen ist. Der EuGH hat daraufhin abstrakt die Voraussetzungen formuliert, die für das eine oder das andere erfüllt sein müssen - mit dem Ergebnis, dass beides der Fall sein kann, je nach konkreter Ausgestaltung der Sendung.

Dass der EuGH im konkreten Fall keine abschließende Entscheidung getroffen hat, ist ganz normal. Denn das Vorabentscheidungsverfahren ist nur ein Zwischenverfahren, kein eigentliches Streitverfahren. Dem EuGH lagen also auch gar nicht alle Informationen vor, die er gebraucht hätte, um die konkrete Sendung nun nach seinen abstrakten Maßstäben einzuordnen. Aber das ist auch die Aufgabe der nationalen Gerichte. Das letztendliche Urteil fällt im Vorabentscheidungsverfahren sowieso nicht der EuGH.



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  GlowingHeart
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Beiträge: 7103
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 17.01.2008, 15:30 
Titel:
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Ich hoffe, die beiden Beschwerdeführer haben Erfolg.

Es kann doch nicht sein, das man die Zuschauer bewusst belügt nur um sie in langen, bewusst gesteuerten Durchstellpausen ständig zum anrufen zu nötigen um aus diesen so generierten Anrufgebühren auf Bandansagen ohne Gegenleistung ihren Profit zu ziehen.

"Du wolle Bandansage kaufe? "Nur" 50 Cent. Bekommen tust du aber nichts dafür."

Den Zuschauer verarscht man damit, das man bei nur einer Leitung einige Anrufer durchstellt, die die gezeigten Quizspiele für Kleingeld lösen dürfen und dann macht man die Leitungen dicht, erhöht sie stetig und behauptet, weil trotz nun mehrerer Leitungen diese nun angeblich niemand "trifft", das Rätsel zu schwer sei und man also bewusst die Zeit so künstlich in die Länge zieht und natürlich immer weiter zum anrufen animiert obwohl schon intern festgelegt wurde, das man nur noch zum Sendeende einen Anrufer durchstellt, was der Zuschauer aber nicht weis aber wir es aus Erfahrung wissen, wie diese Abzocke tagtäglich so abläuft. Die Suggestion vom Zufall, WANN ein Anrufer mal wieder durchgestellt wird, gehört mit zu diesem miesen "Abzock-Geschäftsmodell" und einfach nur unbegreiflich, das man diese bewusste Abzocke für privater TV-Anstalten einfach so zulässt.


PS: *** Dieser Beitrag wird erst geprüft, bevor er online geht. ***
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