Mehrwertdienste und Gewinnspiele
Einnahmen aus Mehrwertdiensten bei Beratungssendungen oder Gewinnspielen spielen vor allem für TV-Spartenprogramme mit geringen Reichweiten und niedrigen Werbeeinnahmen eine wachsende Rolle.
2007 häuften sich Beschwerden von Zuschauern darüber, dass oft keine eindeutigen Lösungen gibt. Unklar blieben oft auch die Mechanismen, die darüber entscheiden, wann welcher Zuschauer telefonisch bei Gewinnspielen ins Studio durchgestellt wird und so die tatsächliche Chance auf eine Geldprämie erhält. Beim Angebot von 9Live etwa liegt
die Wahrscheinlichkeit eines Gewinns beim Verhältnis von eins zu 2.500. TV-Gewinnspiele wurden - in der Regel zum Telefontarif von 50 Cent pro Anruf - 2007 vor allem von 9Live, ProSieben, Sat.1, kabel eins, Tele 5, Super RTL, DSF, VIVA Germany, NICK und Comedy Central eingesetzt. Etwa die Hälfte der Telefongebühren landete bei den TV-Anbietern, der Rest bei Telekommunikationsunternehmen.
Aufgrund der problematischen Entwicklung verschärften
die Landesmedienanstalten Ende Juni 2007 die zwei Jahre zuvor verabschiedeten Anwendungs- und Auslegungsregeln für die Aufsicht über Fernsehgewinnspiele. Durch einen Maßnahmenkatalog, zu dem sich die Veranstalter freiwillig verpflichten, sollen vor allem eine größere Transparenz in Bezug auf die Gewinnchancen hergestellt, eindeutige Lösungen garantiert, ausgezahlte Gewinne dokumentiert und der oft künstlich erzeugte Zeitdruck abgebaut werden. Darüber hinaus wurde die Teilnahme Minderjähriger an dieser Form des so genannten Call-in-TV verboten. Um künftig den Landesmedienanstalten ein breiteres Spektrum an Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten einzuräumen, ist im 10. RÄndStV, der am 1. September 2008 in Kraft treten wird, eine entsprechende Satzungsermächtigung verankert.
Auch für den Bereich der Beratungsformate im Fernsehen führten die Landesmedienanstalten 2007 erste Gespräche mit dem Ziel einer freiwilligen Selbstverpflichtung
der Anbieter. Die GSPWM attestierte Anbietern wie Astro TV (Sterndeuten, Kartenlesen, Pendeln etc.) Qualitätsdefizite bei der Beratung und »zum Teil erhebliche Probleme bei der Transparenz der Abläufe«. Mittlerweile wurden mehrere Fälle bekannt, bei denen offenbar psychisch labile Zuschauer in eine Art Abhängigkeit von Beratungsleistungen durch TV-Wahrsager gerieten. In einem Fall summierten sich die Gebühren einer Frau auf fast 38.000 Euro. Zwar bieten TV-Beratungskanäle die ersten Gespräche, die live ausgestrahlt werden, meist kostenlos an. Für weitere telefonische Beratungsleistungen aber werden in der Regel zwischen ein und zwei Euro pro Minute abgerechnet. Auch beim Mediendienst Primetime und beim Kanal Telemedial (Zulassung in Österreich) fallen für die meisten Angebote in Deutschland etwa zwei Euro Telefonkosten pro Minute an. Marktführer beim deutschen Beratungsfernsehen ist das Programm Astro TV der Berliner Questico AG, die ihre Produktionen 2007 auch über die Kanäle von 9Live, münchen.tv, Hamburg 1, TV Berlin, Saar TV, RNF Life und NRW.TV ausstrahlte. Für Questico arbeiten freiberuflich fast 3.000 Berater, die ihre Entgelte selbst festlegen und davon etwa ein Drittel an das im Jahr 2000 gegründete Unternehmen überweisen.
Die GSPWM fordert eine Regelung, die künftig medizinische Ferndiagnosen und Beratungen ausschließt und bei den Kosten für bestimmte Zeiträume Maximalbeträge fixiert.
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Dating-, Spiele-, Wett- und Standbildkanäle
Neben den Telemedien machen sich zunehmend auch Rundfunkanbieter diese Finanzierungsquelle zunutze. Sie erhöhen ihre Umsätze auf diese Weise z. B. durch Abstimmungen bei Castingshows, über Gewinnspiele oder auch bei speziellen Quizsendungen die oft, jedoch nicht ausschließlich, im Nachtprogramm gesendet werden.
Das Umsatzvolumen in diesem Bereich ging 2007 jedoch deutlich zurück. Nach den von acht Landesmedienanstalten in Auftrag gegebenen Erhebungen zur wirtschaftlichen Lage des Rundfunks in Deutschland 2006 fielen die Call-Media-Umsätze im privaten Rundfunk allein zwischen 2004 und 2006 um 72 Mio. Euro auf 198 Mio. Euro.
Vermutlich aufgrund des deutlichen Umsatzrückganges im Call-Media-Segment hat auch der bis zuletzt einzige komplett auf Call- Media-Umsätzen basierende Sender 9Live sein Geschäftsmodell Anfang 2008 angepasst. Über ein zweistündiges Programmfenster sendet er »neun TV«, das vor allem Telenovelas zeigt und Werbeerlöse generiert.
S. 123
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Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz
Ein Schwerpunkt der Programmaufsicht bildete im Jahr 2007 die Kontrolle der sogenannten Call-In-Formate im Rahmen von Gewinnspielsendungen. Aufgrund der neuen Entwicklungen bei diesen Sendeformaten hat die GSPWM zunächst die Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten für die Aufsicht über Fernsehgewinnspiele (GewinnSpielReg) aus dem Herbst 2005 aktualisiert
. Über Änderungen dieser Regeln wurden mit den Veranstaltern und dem VPRT (Verband Privater Rundfunk und Telemedien) intensive Diskussionen geführt, mit dem Ergebnis, dass die Regeln konkreter gefasst wurden, dem Zuschauer mehr Transparenz bei den Spielen und Gewinnmöglichkeiten ermöglicht wird und Minderjährige besser geschützt werden. Mittlerweile
ist dem Wunsch der Landesmedienanstalten entsprochen worden, eine Satzungsermächtigung für diese Gewinnspielregeln im 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu verankern.
Im Rahmen der Überprüfung von Beratungssendungen stellte die GSPWM 2007 erhebliche Probleme bei der Transparenz der Abläufe und Qualitätsdefizite fest. Darüber hat die GSPWM Gespräche mit den Vertretern verschiedener Beratungssender geführt, die im Jahr 2008 fortgeführt werden und in eine Selbstverpflichtung der privaten Beratungssender münden sollen.
S. 344
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Arbeitsschwerpunkte der BLM
Ein aktueller Fall bei dem von der BLM genehmigten Gewinnspielsender 9Live hat im Frühjahr 2007 erneut zu einer Diskussion über die Transparenz der Spielregeln und den Verbraucherschutz bei diesen Angeboten geführt. In der Folge wurden neue Regeln für Gewinnspiele von der DLM verabschiedet. Die Forderung von Prof. Ring, die Landesmedienanstalten mit wirksamen aufsichtsrechtlichen Befugnissen auszustatten, wurde im 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufgegriffen, der am 1. September 2008 in Kraft treten wird.
S. 368
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Selbstdarstellung LMK
Call-in-Shows nahmen einen nicht unerheblichen Teil der inhaltlichen Prüfungen bei der LMK ein. Diese Gewinnspiele in Hörfunk und Fernsehen, die möglichst viele kostenpflichtigen Telefonanrufe generieren sollen, mussten erneut aufsichtlich beanstandet werden. Diese Problematik war auch Gegenstand einer gemeinsamen Sitzung der Programmausschüsse aus LMK und LfM.
S. 424