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LG MÜNCHEN: ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  eckberk
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 76
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 25.06.2008, 18:26 
Titel:  LG MÜNCHEN: ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER
Thema Beschreibung: Kontrolle nicht nur von Forums-Mitgliedern...
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Erstaunliche Entscheidung des LG MÜNCHEN I (7. Zivilkammer),
nachzulesen bei: FAZ online, 25. Juni 2008
Kurze Zusammenfassung:
"Kinder im Internet
Eltern haften für ihre Kinder"


-Eltern haften für ihre Kinder auch im Internet.

-Landgericht München I hat Eltern, deren 16 Jahre alte Tochter urheberrechtlich geschützte Fotografien in Internetportale eingestellt hatte, zu Schadensersatz verurteilt.

-LG München: ein Computer, der mit dem Internet verbunden ist, ist ein im juristischen Sinne "gefährlicher Gegenstand", der zu einer erhöhten Aufsichtspflicht der Eltern führt.

-Die Eltern hätten die Tochter belehren müssen, dass die Nutzung eines Computers mit einem Internetanschluss erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken birgt.

-Die Eltern hatten sich darauf berufen, dass ihre Tochter in der Schule einen IT-Kurs absolviert hat und im Umgang mit dem Computer versierter ist als sie selbst. (kann ich von meiner 14jährigen Tochter auch sagen)

-Das hat die Richter nicht interessiert: trotzdem müssen Eltern ihre Kinder nicht nur über die Gefahren der Internetnutzung aufklären, sondern auch laufend überwachen. (so die Richter)

Urteil noch nicht rechtskräftig
Klick

DA FRAGE ICH MICH:
(1) Wie weltfremd sind die Richter eigentlich, dass sie glauben, Eltern könnten eine 16jährige Tochter "laufend überwachen"???

(Anm: ich kann selbst meine 14jährige Tochter nicht "laufend überwachen", wenn sie zu Hause (oder im Computer-Raum in der Schule) ins Internet geht)

(2) Würden die Richter auch sagen: die Eltern müssen "laufend" das Telefonverhalten ihrer (16jährigen Kinder) überwachen?? ZB wenn die bei Gewinnspiel-Sendern anrufen??? Oder müssen die Gewinnspiel-Sender sicherstellen (zB durch Einloggen der Personalausweis-Nummer), dass niemand anruft, der unter 18 ist ????



"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)

.
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  redox
CITV.NL Moderator

Alter: 49
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 5138
Wohnort: Kiel
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 25.06.2008, 18:38 
Titel:
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Schwierige Sache...

Auch wenn ich in letzter Zeit die Entschlüsse diverser Richter nicht nachvollziehen kann - ich könnte mich mit dieser Entscheidung sogar anfreunden.

Die Eltern sollten ihre Kinder zumindest darüber belehren, dass man das Internet nicht als große Spielwiese missbrauchen darf... dass man z.B. nicht andere beleidigen oder bloßstellen darf... dass man nicht illegal urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen darf... usw.

Es ist so verlockend (und so einfach geworden), derartige Dinge zu tun...
Da reicht es als Eltern nicht aus zu sagen : "Na ja... ich hab ja keine Ahnung... aber mein Kind weiß schon was es tut".

Ein bisschen mit der Zeit gehen müssen die Eltern auch !



Es war schon immer etwas teurer, etwas dümmer zu sein...
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren redox ist zur Zeit offline 
  judea1lopöl
Veteran
Veteran


Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 927
Wohnort: dortmund
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 25.06.2008, 19:13 
Titel:
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Es ist eine Frage der Auslegung was unter "laufender Überwachung" zu verstehen ist. Die Rsp sieht vieles anders als die Literatur, dann gibt es nich herrschende Meinung in beidem oder Mindermeinung usw bla bla bla. So wie es oben im letzten Kommentar erklärt wurde, kann man es gut ausdrücken. Im Fachjuristisch würde das etwas anders klingen Aber das tut ja nichts zur Sache.
Und das mit der WELTFREMDHEIT ist so eine Sache: Es gab und gibt immer noch Richter, die äußerst theoretisch auch weltfremd sind. Habe ich selber in meiner Ausbildung früher leider erfahren müssen. Andereseits gibt es auch- Gottseidank- viele Praktiker unter ihnen.
Jedenjalls kann "LAUFENDE ÜBERWACHUNG" nicht heissen, dass die Eltern quasi neben den Kids am PC sitzen müssen. Aber sie müssen die Kinder natürlich auch über die ganze Materie aufklären. Auch wenn das für viele ungewohnt ist, denn zur Zeit, als wir, jetzt Eltern von Kindern oder Jugendlichen, jung waren, gab es bekanntlich noch kein Inet, zumindest für das gros der Gesellschaft. Eltern müssen da aber trotzdem, wie schon hier im thread erwähnt, mit der Zeit gehen und sich eben in diese Thematik hineinarbeiten und nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichigung allgemeiner Sorgfaltspflichten ihre Kinder anleiten und beaufsichtigen. Mehr kann von ihnen idR nicht erwartet werden!
Für Nichtjuristen klingt das Urteil aber in der Tat so, als ob man ständig sein 16 -jähriges kind ÜBERWACHEN müsse!



"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"!
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren judea1lopöl ist zur Zeit offline 
  redled
Grünes Mitglied

Alter: 51
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2131
Wohnort: Aequitas Veritas
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 26.06.2008, 01:04 
Titel:
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dass man nicht illegal urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen darf.

Das ist der eigentliche Knackpunkt. Ein juristisch extrem komplizierter Bereich.
Das Internet ist riesig!!! Die Datenmengen unüberschaubar. Eine Goldgrube
für Anwälte! Ich bezweifle, daß ein Großteil der Eltern nur ansatzweise versteht,
was urheberrechtlich als geschützt einzuordnen ist. Von der 16jährigen Tochter
ganz zu schweigen, obwohl deren Kenntnisse(Umgang) noch um ein vielfaches
höher liegen werden.
Es geht doch darum, eine rechtliche Handhabe im Falle eines Missbrauches zu haben.
Das ist durchaus verständlich. So könnten nämlich Gauner, Berufsraubkopierer und
Geschäftemacher etc. ihre Kinder vorschieben und hätten somit eine rechtliche Grauzone gefunden.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren redled ist zur Zeit offline 
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