Aber in einem -zumindest gewissem eingeschränkten Rahmen- MÜSSEN sie doch einschreiten, wenn zB einseitig nach Regeln verstossen werden, die sie selber mit aufgestellt haben! Auch wenn ich meinen naiven Glauben an den "Rechtsstaat" fast aufgegeben habe!
"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"!
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: judea1lopöl
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Sonntag, 27.07.2008, 17:36 Titel:
« judea1lopöl » hat Folgendes geschrieben:
Auch wenn ich meinen naiven Glauben an den "Rechtsstaat" fast aufgegeben habe!
Dein Glaube an den Rechtsstaat muss auch durch die Call-in Spiele in keiner Weise erschüttert werden. Ironischerweise ist die "Freiheit", die man ihnen gewährt sogar ein sehr wichtiger Grundsatz dieses Rechtsstaates. Die Väter unseres Grundgesetzes wollten nämlich das, was durch das Gleichschaltungsgesetz im Dritten Reich passiert war, nämlich die Zensur der Presse und des Rundfunks, verhindern und haben das an hervorragender Stelle im Grundgesetz verankert:
« Artikel 5 Abs. 1 GG » hat Folgendes geschrieben:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
So. Ist ja eigentlich auch ganz richtig, und auch wichtig. Da steht "werden gewährleistet". Das heißt, dass es jemanden geben muss, der darauf aufpasst. Und da das wiederum nicht die Politiker sein sollten (was ja auch Sinn macht), hat man dazu die Landesmedienanstalten aus der Taufe gehoben. Landesmedienanstalten, weil die Rundfunkhoheit Ländersache ist. Nun kommen natürlich zwei Dinge zusammen: Einmal die Profilneurose einiger Landesfürsten, gerade "ihre Hauptstadt" oder "ihr Land" zum Medienstandort Nr. 1 ausbauen zu wollen. Und die fehlende Aufsicht über die Landesmedienanstalten.
Jede Behörde in Deutschland hat eine Oberbehörde, ganz oben steht dann das Ministerium. Das ist bei den LMA nicht gegeben. Die "unterstehen" zwar auch einem Ministerium, das darf aber nur sehr eingeschränkt in die Arbeit der LMA eingreifen. Deswegen können sie, salopp gesagt, tun, was sie wollen. Wenn dann noch ein medienfreundliches Klima hinzu kommt, dann steht der Zuschauer am Ende als der Dumme da.
Beim allerbesten Willen konnte 1949 noch niemand auch nur ahnen, wie sich die Medienlandschaft in den nächsten 60 Jahren verändern würde. Dass es da Sender gibt, die gewinnbringend Gewinnspiele veranstalten. Oder Firmen, die überhaupt nichts mit Journalismus und Meinungsbildung am Hut haben, sondern nur an das Füllen der eigenen Kassen denken. Wenn die sich dann Sendezeit kaufen, fallen sie unter Art. 5 GG. Dass diese Sender dann auch noch so mit meinungsbildenden Konzernen verflochten sind, dass sich da kaum ein Politiker - geschweige denn eine LMA - rantraut, war auch jenseits der damaligen Vorstellungskraft.
Deswegen wäre für mich ein Hauptpunkt des neuen Rundfunkstaatsvertrages, dass Call-in, und sämtliche kommerziellen Angebote im Rundfunk und im TV, aus dem besonderen Schutz des Art. 5 GG herausgenommen wird. Das hat mit Freiheit der Berichterstattung nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Hier wird ein Medium, und dessen grundgesetzlich verankerter Schutz, schlicht und einfach missbraucht.
Wenn es irgendwann vielleicht einmal ein höchstinstanzliches Urteil geben wird (man darf ja mal träumen), das die in die Schranken verweist, dann möchte ich nicht das Geheule und Gejammere der etablierten Journalisten hören, die dann (zu Recht) ihre Freiheit eingeschränkt sehen.
Deswegen: Vorher handeln.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Deine Worte lassen ja noch hoffen...!
Es ist wohl richtig, dass CI nicht mehr unter den Grundrechtsschutz des Art. 5 GG fallen darf!
Aber wer soll das bewerkstelligen, auf welchem Wege und WANN denn endlich? Ist die einzige Chance ein höchstrichterliches Urteil? Müsste man gar Verfassungsbeschwerde vielleicht einlegen oder vor den Europäischen Gerichtshof gehen?
Die Zustände in diesem Gewerbe werden doch immer unhaltbarer!
"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"!
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: judea1lopöl
Alter: 76 Geschlecht: Beiträge: 4057 Wohnort: jetzt Berlin
Verfasst am: Sonntag, 27.07.2008, 20:31 Titel:
« judea1lopöl » hat Folgendes geschrieben:
(...) Müsste man gar Verfassungsbeschwerde vielleicht einlegen oder vor den Europäischen Gerichtshof gehen? (...)
Ans BVerfG kann man sich erst wenden, wenn man sich erstmal durch den ganzen Instanzenzug gekämpft hat (also vom AG bzw LG angefangen..). Und nach dem BVerfG käme DANN erst der EuGH in Betracht...
"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)
"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)
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Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: eckberk
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