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Satzungsentwurf der Landesmedienanstalten zu Gewinnspielen
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  Twipsy
Legende
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Alter: 51

Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Montag, 17.11.2008, 17:22 
Titel:
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Gut, man hat sicher für die Veranstalter schmerzliche Punkte weggelassen. Aber einiges ist auch dringeblieben:
Zitat:
§5(2) Für den Fall, dass der Anbieter eines Gewinnspiels / einer Gewinnspielsendung eine Auswahl
unter den Nutzerinnen und Nutzern im Hinblick auf die Unterbreitung eines Lösungsvorschlags
vornimmt, hat der Anbieter den Einsatz des eingesetzten Auswahlverfahrens, den
Auswahlmechanismus selbst und/oder seiner Parameter zu protokollieren. Für jeden Zeitpunkt des
laufenden Spiels ist die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer zu protokollieren und zu belegen.
§9(6) Ein Gewinnspiel ist nach seinem Ablauf aufzulösen. Die Auflösung ist auf der Website des
Veranstalters und – soweit vorhanden – im Fernsehtext zu veröffentlichen und dort für die Dauer von
mindestens drei Tagen nach Ablauf des Spiels vorzuhalten. Die Auflösung hat vollständig und
allgemein verständlich unter Erläuterung der Lösungslogik zu erfolgen.
§10(2) Bei Gewinnspielsendungen ist zudem das eingesetzte Auswahlverfahren einschließlich etwaiger
Spielvarianten deutlich wahrnehmbar und allgemein verständlich zu Beginn und während des
Spielverlaufs zu erläutern. Hierbei ist insbesondere genau darzulegen, wie die konkrete Auswahl der
Nutzerinnen und -Nutzer erfolgt. Der Hinweis auf einen von Dritten betriebenen Auswahlmechanismus
ist unzureichend. §12(1) Anbieter von Gewinnspielen / Gewinnspielsendungen haben der zuständigen Aufsichtsbehörde
jeweils auf Verlangen und in aktueller Fassung vorzulegen:[...]
5. Belege über das Nutzerinnen- und Nutzeraufkommen gem. § 5 Abs. 2 S. 2,
6. einen schriftliche Nachweis über tatsächliche Gewinner sowie über ausgezahlte Gewinnsummen,
7. ausführliche Lösungsskizzen einzelner Spiele sowie ggf. Referenzen,

Mit den Regeln könnte man, wenn man denn möchte, schon für einigen Wirbel sorgen. Natürlich wäre speziell die Obergrenze schön gewesen, das ist klar, und die Lüge der Veranstalter besonders dreist. Das sollte sicher öffentlich gemacht und die BLM so zum Handeln gezungen werden.



"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe)
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  redled
Grünes Mitglied

Alter: 51
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2131
Wohnort: Aequitas Veritas
BeitragVerfasst am: Montag, 17.11.2008, 17:46 
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Zitat:
(1) Minderjährigen darf die Teilnahme an Gewinnspielsendungen nicht gestattet werden.
Minderjährigen unter 14 Jahren darf die Teilnahme an Gewinnspielen nicht gestattet werden. Soweit eine Teilnahme untersagt ist, dürfen keine Gewinne ausgeschüttet werden.

(2) Besonders kinder- und jugendaffine Gewinnspielsendungen, insbesondere die Auslobung von
Waren und Produkten als Gewinn, die vor allem auf Minderjährige einen großen Anreiz zur Teilnahme ausüben, sowie Gewinnfragen, die vor allem Kinder und Jugendliche ansprechen, sind unzulässig.

(3) Teilnahmeappelle, die ausschließlich oder ausdrücklich auch an Minderjährige gerichtet sind und
deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen, sind bei Gewinnspielen und
Gewinnspielsendungen unzulässig.


Die ticken wohl nicht mehr richtig, oder? Da steht es ganz deutlich. Jugendliche unter 14Jahren können zwar anrufen, Gewinne dürfen diese nicht erwarten! Weil das Geschäft so mies läuft, dürfen nun auch Minderjährige am Grundgesetz vorbei abgezockt werden!
Minderjährige ab 14Jahren dürfen zukünftig grundsätzlich abgezockt werden.
Wenn der Sender allerdings diesen Jugendlichen die Teilnahme untersagt, so dürfen sie auch keine Gewinne erwarten. Sprich: Taschengeld verzocken ok, aber kein Rechtsanspruch auf Gewinn.

Ganz legal mit freundlicher Genehmigung der zuständigen LMA!
Was für ein verlogener Haufen von Kleingeistern, Mitläufern, Feiglingen und Stümpern!


Die Punkte 2 & 3 sind nichts weiter als überflüssiger Text.

Zitat:
(1) Aussagen jeglicher Art, die falsch, zur Irreführung geeignet oder widersprüchlich sind,
insbesondere über die Spieldauer, den Gewinn, die Lösungslogik der Aufgabe, die Anzahl der
Nutzerinnen und Nutzer, den Schwierigkeitsgrad eines Spiels sowie über die allgemeinen
Teilnahmebedingungen und das Verfahren zur Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer, einschließlich
der Möglichkeit, ausgewählt zu werden, sind unzulässig. Die Vorspiegelung eines Zeitdrucks ist unzulässig.


Jawohl, unsere harten, überarbeiteten und neuen Regeln Cool

Zitat:
§ 7
Manipulationsverbot
Veränderungen in einem laufenden Gewinnspiel oder einer Gewinnspielsendung, insbesondere durch die Abänderung von Spielregeln, die Vorspiegelung weiterer Nutzerinnen und Nutzer oder fehlender Nutzerinnen und Nutzer oder Eingriffe in Nutzerinnen- und Nutzerauswahl, Rätsellösung oder die Reduzierung des Gewinns sind unzulässig.


SCHIELEN
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  istwohlso
Schokokuss
Schokokuss



Beiträge: 389
BeitragVerfasst am: Montag, 17.11.2008, 20:00 
Titel:
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Es ist schon traurig, was vom alten Entwurf übrig geblieben ist.
Die Lobbyarbeit zahlt sich scheinbar wieder einmal aus und in die Röhre guckt zum wiederholten Male der Verbraucher.
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  Nebelspalter
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2520
Wohnort: Schweiz
BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.11.2008, 01:51 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
die Neufassung der Gewinnspielsatzung
HIER ist sie nachzulesen.


Wie ist so ein lahmer Papiertiger möglich ?
Wie in Gottes Namen können diese "aufsichtsführenden" Organe trotz der vielen hundert Beschwerden, trotz der hier immer wieder aufgedeckten Mechanismen und den sich immer wiederholenden psychologischen Tricks und Nutzermanipulationen so einen völlig sinnlosen Phrasendreck zu Papier bringen ?
Berechtigerweise wird hier an Sinn und Verstand gezweifelt und nicht nur was die neuerliche Sachlage angeht.

Wieder endet alles in weitestgehend schwammigen Formulierungen die einzig und allein dazu führen werden, dass auch in Zukunft mit Ausreden und Abzockerei weiterhin Millionen verdient werden.

Man lese sich nur die Formulierung durch die zu einer "Ordnungsstrafe" führen sollen;
Der Schwamm kann kein Wasser mehr aufnehmen, der trieft schon....

Ich sehe schon die Auferstehung des Money Express in dieser neuen, immer noch gemütlichen Kuschelecke mit Dämmerlicht.....

Armes Deutschland ?



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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  Achtung...ACHTUNG !!!
Obergnom
Obergnom


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1626
BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.11.2008, 06:32 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Mittlerweile ist es amtlich, die Neufassung der Gewinnspielsatzung ist auch schon auf der Seite der ALM veröffentlicht. Da hat man aber mächtig fix reagiert.


Amtlich ?

Ich habe mir jetzt auch einmal den Link von Speculatius angesehen und das Erste, was mir dabei direkt ins Auge stach war die URL im Adressfeld meines Browsers !

Gucken wir mal: http://www.alm.de/fileadmin/forschungsprojekte/GSPWM/Entwurf_Gewinnspielsatzung_14.11.2008.pdf

Ich lese da etwas von einem Forschungsprojekt, was meist etwas unausgegorenes Unfertiges meint und noch mehr Bedenken kommen mir mit dem Wort "Entwurf"

Da ist doch immer noch Raum für Abänderungen...man könnte also noch mal darüber diskutieren...ich als fiktiver CI - Betreiber hätte da schon noch einige störende Punkte, die man im netten Gespräch mit den Freunden von den LMAen in meinem Sinne klären könnte. Ist ja nicht so, dass man von dieser Seite nicht auf stichhaltige Einwände eingehen würde, mit der technischen Durchführbarkeit hat es ja auch hingehauen !
Ich denke, da geht noch was in Richtung Auslegungsspielraum...


Entschuldigung, aber amtlich ist dieses Machwerk erst, wenn daraus resultierend endlich einmal empfindliche Sanktionen bei Verstössen gegen einen der Punkte erfolgen - und sie werden dagegen verstossen...zaghaft erst und dann bei fehlenden Reaktionen immer dreister und offensichtlicher !
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  Danton
Pinnemann
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Beiträge: 212
BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.11.2008, 08:11 
Titel:
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Bei der LMA wird es wohl genauso laufen wie in der Politik.Wieso stehen den so viele Abgeordnete auf den Gehaltslisten der großen Konzerne.
Das der Staat ganz schnell entscheiden könnte,wenn er nur wollte hat man ja bei den Privaten Wettanbietern gesehen.Aber da ging es ja um eigene Interessen,man wollte halt nichts von dem großen Kuchen (wetteinsätze)abgeben.Solange es für die jenigen die das Sagen haben einen Vorteil bringt das alles so bleibt wie es ist wird sich auch daran nichts ändern.
Die Formel lautet Verbraucherschutz = Schutz vor Verbraucher
Soviel kann ich gar nicht essen wie ich ko.... müsste.
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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

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BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.11.2008, 09:14 
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Folgende eMail ging soeben an die Pressestelle der ALM, sowie an den Vorsitzenden der ZAK Thomas Langheinrich:

« eMail an die ALM und Herrn Langheinrich » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr Dürr,

ich möchte Sie freundlichst darum bitten, diese eMail auch an Herrn Thomas Langheinrich weiterzuleiten. Danke.

Es geht um den neuen Satzungsentwurf zu Gewinnspielen in den Telemedien vom 14.11.2008. Mit Entsetzen musste ich feststellen, daß Sie in diesem neuen Satzungsentwurf gegenüber der Fassung vom 07. Oktober 2008 wesentliche Punkte gestrichen haben. Ebenfalls haben Sie das Mindestalter für die Teilnahme von 18 auf 14 Jahren heruntergesetzt! Und das, obwohl es Ihnen Mitte September noch speziell um den Jugendschutz ging! Können Sie mir das bitte erklären?

Viel erschreckender aber finde ich, das Sie aus der Satzung unter §8 (Schutz der Nutzerinnen und Nutzer vor übermäßiger Teilnahme) den Punkt 4 komplett gestrichen haben. Und daß, wie ich der Presse entnehmen musste, aus Gründen, weil die Veranstalter solcher Gewinnspiele sagen, daß eine Beschränkung des täglichen Entgelds nicht möglich sei. Wenn dem tatsächlich so sein sollte, dann möchte Sie freundlich darauf hinweisen, daß diese Beschränkung sehr wohl möglich ist, und das die britsiche OFCOM nach dem grossen Telefonspielskandal in England ebenfalls die Veranstalter mit genau einer solchen Beschränkung belegt hat und daß dies dort nun auch so praktiziert wird. Es ist also sehr wohl technisch realisierbar. Nachzulesen ist das Ganze unter anderem hier:

http://en.wikipedia.org/wiki/Phone-in_scandals#2007_British_television_phone-in_scandals

Dort heißt es:

"Both ITV and Ostrich Media (who operate Quiz Call) have started limiting the number of phone calls a participant can make to their shows in a day. ITV only allows a participant 100 entries a day whereas when they first started this figure was 150 a day. Ostrich Media has a limit of 140 entries. The measures were put in place to safeguard players from becoming gambling addicts.[5]

However, this does not appear to prevent a participant from becoming addicted to gambling via these shows. Limiting a participant to 150 calls a day, at an average of 75p per call, means that they can still gamble £112.50 a day. Therefore, even with this limit in place, a participant can still make calls costing £787.50 per week - and this is only the limit per show. More importantly, these shows charge per attempted call (and it is not unusual for 30 minutes - or even an hour at times - to pass without a single call being taken), so a so-called 'participant' could make their 150 calls, without ever getting the opportunity to participate in the show. Should an individual reach the call limit, all they need do is change to another show. The measures currently in place to prevent gambling addiction are insufficient, and much stricter regulations are needed for the type of puzzles used, and for the number/frequency of calls that actually lead to participation in the show."

Ebenso wurde aus dem neuen Satzungsentwurf unter §10 INFORMATIONSPFLICHT der Punkt Nr.8 entfernt. Hier ging es darum, daß die Veranstalter verpflichtet würden, das Teilnehmeraufkommen der letzten 10 Miunuten einzublenden. Auch dies wäre eine sehr wichtige Neuregelung, da dies Aussagen wie "Hat da draußen jemand die Lösung?" oder "Meine lieben Zuschauer, bei diesem Wetter sitzt kaum jemand vor dem Fernseher, ihre Konkurrenz dürfte also nicht sehr gross sein!" einen Riegel vorschieben würde. Dies sind immerhin irreführende Aussagen, mit dem ausschließlich unbedarfte Zuschauer geködert werden sollen. Auch dieser Punkt ist also zwingend erforderlich, sollte man von Ihrer Seite wirklich daran interessiert sein, den Zuschauer zu schützen!

Ebenso plädiere ich zusätzlich für folgende Änderungen:

§9 Spielgestaltung, -ablauf und -auflösung

Punkt Nr. 6: "Ein Gewinnspiel ist nach seinem Ablauf aufzulösen." Hier sollte zwischen "ist" und "nach" noch ein "direkt" eingefügt werden. Zusätzlich sollte der letzte Satz gestrichen werden: "In diesem Fall kann die Auflösung auch am Ende der Sendung erfolgen."

Zusätzlich sollte es hier einen neunten Punkt geben: "Die Übergabe eines begonnen Spiels in die nächste Sendung ist unzulässig. Die Auflösung eines begonnen Spiels hat noch in der selben Sendung zu erfolgen."

§10 Informationspflicht

Punkt Nr. 6 sollte erweitert werden: "Die bloße Angabe, der vorhergesehene Zeitrahmen kann max. bis Sendeende dauern, ist unzulässig." Hier sollte eine genaue zeitlich Angabe erforderlich gemacht werden.


Abschließend noch ein paar Worte zu meiner Person:

ich bin der Initiator des Webforums "CALL-IN-TV.NET", welches sich intensiv mit allen Gewinnspielen im deutschsprachigen Fernsehen auseinandersetzt. Dort werden von den vielen Usern einzelne Sendungen regelmässig protokolliert, Unregelmäßigkeiten diskutiert. Wir haben auch nicht selten Videos von fragwürdigen Sendungen unter Videoportalen wie YouTube.com der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ich möchte von mir behaupten, daß ich mich sehr wohl mit all diesen fragwürdigen Gewinnspielen bestens auskenne, um so mehr war ich entsetzt, als ich feststellen musste, welche Änderungen in dem neuen Satzungsentwurf stattgefunden haben.

Daher würde ich mich über eine Stellungnahme zu den oben aufgeführten Punkten von Ihnen sehr freuen und verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen...

MARC DOEHLER




Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.11.2008, 18:20 
Titel:
 ­­­­

Hallo!

Ich finde es auch empörend, dass man einige Regelungen gestrichen hat, weil mit der Begründung "geht aus technischen Gründen nicht". Frechheit kann ich da nur sagen.

Hier muss man ja wirklich noch einmal die britischen Kollegen der OFCOM noch mal ausdrücklich loben, dass sie es dort es geschafft haben.

Im übrigen sollte in die Regeln aufgenommen werden, dass in einer dreistündige Sendung, wie "Bei Anruf - Spiel", nicht mehr als 90 Minuten Sendezeit für eine DURCHSTELLPAUSE missbraucht werden. Gerade in den letzten Tagen ist es wieder vermehrt aufgetreten, dass in einigen Sendungen dieses Formats über die ganze Sendezeit nur jeweils ein einfaches Rätsel (dort als "Schwer" bezeichnet) gespielt wurde (mal von jeweils 5 Minuten abgesehen). So auch am heutigen 18.11.2008.
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  istwohlso
Schokokuss
Schokokuss



Beiträge: 389
BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.11.2008, 19:51 
Titel:
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Die TAZ hat auch etwas zum Thema Gewinnspielsatzung zu sagen.

« TAZ-Die fetten Jahre sind vorbei » hat Folgendes geschrieben:
Einige einschneidende Änderungen, die wirklich für Transparenz und Verbraucherschutz gesorgt hätten, konnten er und seine Kollegen verhindern. Zunächst war vorgesehen, dass die Sender die Zahl der gerade anrufenden Teilnehmer einblenden müssen. Aus "wettbewerbsrechtlichen Gründen" sei das aber nicht möglich, sagt LFK-Sprecher Dürr. Dabei ist in Großbritannien genau diese Regelung seit über einem Jahr in Kraft. Wieder gestrichen wurde auch die Pflicht, eine "übersteigerte Mehrfachteilnahme" auszuschließen: Jeder Anrufer sollte nicht mehr als 10 Euro pro Stunde verzocken können. Die Sender behaupteten, das sei technisch nicht konsequent umzusetzen. Die Landesmedienanstalten wollen sich nun stattdessen die Anruferdaten vorlegen lassen, um zu überprüfen, ob solche Vielfachanrufer tatsächlich so selten sind, wie die Sender behaupten.
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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

Alter: 56
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Beiträge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.11.2008, 22:23 
Titel:
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Zitat des Geschäftsführers 9LIVE aus dem TAZ Beitrag:

« TAZ vom 18.11.2008 » hat Folgendes geschrieben:
Davon will man bei 9Live nichts wissen. Geschäftsführer Ralf Bartoleit sagt, er sehe für sein Programm "keine grundlegenden Änderungen". 9Live sei "auch ein Treiber und Befürworter in dieser Sache": "Natürlich kann man sich darüber streiten, ob die deutlich gestiegene Zahl der Hinweispflichten einem Live-Programm zuträglich ist. Aber ein klares Reglement stellt auch einen fairen Wettbewerb sicher, von dem auch der Zuschauer profitiert. Wir setzen uns seit jeher dafür ein, das Geschäftsmodell langfristig und nachhaltig abzusichern." Bartoleit behauptet gar, 9Live praktiziere bereits jetzt "die meisten der angekündigten Maßnahmen".

Natürlich sieht man bei 9LIVE keine grundlegenden Änderungen, weil man sich eh nicht daran halten wird. Und vor den zahnlosen Aufsichtsbehörden hat man eh nichts zu befürchten. Aber der letzte Satz vom feinen Herrn Geschäftsführer spricht Bände. Nun wissen wir auch, wem wir die Streichung der zwei wichtigsten Passagen der neuen Satzung vom 07.10.2008 zu verdanken haben.



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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  redled
Grünes Mitglied

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BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.11.2008, 23:21 
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Wisst Ihr, was ich richtig lustig finde?
Das es so offensichtlich und selbstverständlich vom feinen Herrn Geschätfsführer dargelegt wird.
Damit haben die LMA wohl eindeutig bewiesen, wo sie wirklich stehen. Hinter den Veranstaltern.
Ich werfe den LMA vor, daß diese in Sachen Gewinnspiele Ihre Aufsichtspflicht im Interesse des Zuschauers nicht nachkommen. Ich verlange hiermit den Rücktritt der Vorstände und eine Untersuchung der Zusammenhänge bzw. geschäftlichen Interessen zw. Veranstaltern und "Aufsichtsbehörden".

Da muss man wohl an einer anderern Türe rütteln.
Was ist das nur für ein Land, in dem lediglich geschäftliche Interessen einiger weniger "Hütchenspieler" vor den Interessen der Gemeinschaft gestellt werden und die Aufsichtsbehörden in Wirklichkeit keine sind. Aber der Zuschauer soll diese mit 137 Millionen Euro GEZ-Gebühren finanzieren. Wozu? Die Leute sollten die GEZ-Gebühren abzüglich BLM bezahlen.

Ich denke, es wird mal Zeit für eine Demo vor den Räumlichkeiten der BLM.
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  redled
Grünes Mitglied

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Beiträge: 2131
Wohnort: Aequitas Veritas
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 19.11.2008, 01:26 
Titel:
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Eine kleine Zusammenfassung zum Thema:

Aufsichtsbehörde schlägt Jugendschutz
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  2_Ekelpakete_für_Sie!
In den Olymp aufgenommen
In den Olymp aufgenommen

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Wohnort: Essen-West
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 19.11.2008, 01:57 
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« Nebelspalter » hat Folgendes geschrieben:
Verschlimmbesserungen technischer Art werden da auch nichts bringen.
Die unverbesserlichen rufen dann mit 5 verschiedenen Prepaidhandys an und sind wieder bei 150 Euro am Tag.

Ich denke, daß eine technische Begrenzung eine erhebliche Änderung des Anrufverhaltens mit sich gebracht hätte und genau deshalb auch aus dem "Entwurf" gestrichen wurde. Die Wahlwiederholungstaste ist bekanntlich mir nichts dir nichts mehrere dutzend- oder hundertmale gedrückt, ohne daß die Kosten unmittelbar sichtbar werden können - was das Gefahrenpotenzial etwa im Vergleich zu einem Spielautomaten erheblich steigert, wo jeder Münzeinwurf eine sichtbare Investition ist, im Gegensatz zur erst mehrere Wochen später ankommenden Telefonrechnung.

Überflüssiges Mitmachregel-Blabla im Crawl und sogar wegfallende Mega-Durchstellpausen kann man durch Moderation / Druckerzeugung bzw. Variierung der eingeblendeten Spiele auffangen. Ein Budget-Limit für jeden Anrufer jedoch hätte das Geschäftsmodell genau wie eine Einblendung der Anruferzahlen ernsthaft bedroht und genau aus diesem Grund hat man sich über die Streichung dieser eben wichtigsten Punkte mit dem rundfunkgebührenfinanzierten Schmusepapiertiger verständigt.

"Technisch nicht mögliche" Anruferidentifizierung eines Glücksspielveranstalters, der im Schatten seines 50-Cent-Staubsaugerbeutels abgemolkene Anruferdaten in fast jeder erdenklichen Form erheben und analysieren könnte und wird: Die naiv-romantische Vorstellung des "technischen Noncheckers Landesmedienanstalten", der einfach nur zu fachfremd und inkompetent ist, um solche Billig-Erklärungen nicht einfach abzunicken, mag ich dabei nicht mehr ganz glauben. Man scheint alles menschenmögliche zu tun, um die umsatzbringende Callfonie unter keinen Umständen zu gefährden.

Auf die (technisch und damit faktisch nicht vorhandene) Altersbegrenzung bezogen ganz zu schweigen vom Call-in-Sektor außerhalb der herkömmlichen Gewinnspiele, in denen ein Bohlen ein minderjähriges Millionenpublikum vor laufender Kamera bei 01379-Votings dazu auffordert, sich die Finger wundzuwählen.

Im "liberalen Großbritannien" - einem Land, in dem auch schon eine Thatcher zugange war - schafft man es innerhalb kürzester Zeit, den Call-Wahnsinn zugunsten des Verbrauchers transparent und damit unwirtschaftlich zu machen. In der selbsternannten wohlfahrtsstaatlichen sozialen Marktwirtschaft BRD scheint der Behördenapparat unter allen Umständen die Interessen von ein paar millionenschweren Telefon-Verarschungs-Melkmaschinen vor den Verbraucherschutz zu stellen.

Leider müssen Skandale meist erst von denen dazu erklärt werden, die sie mitverursachen, um als solche wahrgenommen zu werden.

« redled » hat Folgendes geschrieben:
Ich verlange hiermit den Rücktritt der Vorstände und eine Untersuchung der Zusammenhänge bzw. geschäftlichen Interessen zw. Veranstaltern und "Aufsichtsbehörden".

APPLAUS
Stellt sich nun allerdings die Frage, bei wem man das denn verlangen könnte...der Bund wird sich wieder auf "ist Ländersache" beziehen...womit wir dann wieder bei der ALM wären...? Confused



"Sie lehnen sich entspannt zurück und genießen die graphische Darstellung der Anrufspitzen."
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  Twipsy
Legende
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Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 19.11.2008, 10:06 
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Zu dem TAZ-Artikel sollte man noch sagen: Der Autor ist Stefan Niggemeier, und der sieht die Sache nicht so negativ wie ihr:
Zitat:
Einmal noch kann sich 9Live Weihnachten auf Kosten seiner Zuschauer bescheren, denn die neue Gewinnspielsatzung wird erst im Frühjahr in Kraft treten. Sie macht sich gerade auf einen längeren Verwaltungsweg durch die Instanzen, aber an dessen Ende scheint tatsächlich ein Regelwerk zu stehen, das den Produzenten teurer Gewinnspiele im Fernsehen einige der besonders perfiden Abzockmöglichkeiten nimmt.[...]Wenn die Sender tatsächlich gezwungen werden, sich an die neuen Regeln zu halten, müssen sie ihre Spiele radikal ändern. Aber in der Praxis mangelte es den Medienanstalten als Aufsichtsbehörden bisher nicht nur an den Möglichkeiten, sondern auch am Willen, ernsthaft gegen die Auswüchse der Branche vorzugehen. Manche von ihnen verstehen sich im Zweifel eher als Standortpolitiker und Interessenvertreter der Sender - der Schutz des Geschäftsmodells ist ihnen im Zweifelsfall wichtiger als die Interessen der Zuschauer. Aber über Beanstandungen entscheidet zukünftig die schnittig "ZAK" abgekürzte neue "Kommission für Zulassung und Aufsicht" der 14 Medienanstalten - mit bindenden Mehrheitsbeschlüssen, was dafür sorgen soll, dass einzelne sogenannte Medienwächter nicht zu viel Rücksicht auf befreundete Sender nehmen können.




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