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START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » CALL-TV UND DIE RECHTLICHE HANDHABE » rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen

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9Live erfolgreich: Teile der Gewinnspielsatzung rechtswidrig
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 17:48 
Titel:
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Zitat:
...unterstrich Bartoleit: "Selbstverständlich werden wir an den wesentlichen von 9Live initiativ eingebrachten Standards festhalten, das heißt, wir informieren unsere Zuschauer sehr ausführlich über die Modalitäten der Teilnahme. Zudem garantieren wir technisch, dass jeder Anrufer zu jedem Zeitpunkt die Chance erhält, in das Studio gestellt zu werden, um bei uns mitzumachen und zu gewinnen. Dafür steht 9Live schon immer."

Ja, is klar, Herr Bartoleit. Dazu seid ihr ja auch verpflichtet, diese Regelungen der Gewinnspielsatzung wurden vom Gericht schließlich nicht gekippt.

Und was die verworfenen Vorschriften (30-Minuten-Regelung und 3-Stunden-Sendung) betrifft: Klasse, macht nur weiter so und stellt die Anrufer erst nach 4 Stunden und 17 Minuten durch. Mich wird interessieren, wen ihr dann als Sündenbock für die rückläufigen Anruferzahlen aufbaut. An der Satzung kanns dann ja nicht mehr liegen...

Ein "Sieg" für Call-in, mit dem sie nichts anfangen können.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  Jigsaw
Grüner geht nicht
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Alter: 47
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2015
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 17:57 
Titel:
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Da bin ich jetzt aber gespannt, wann das erste Spiel länger als 3 Stunden gehen wird. Das werden die doch bestimmt so schnell wie möglich umsetzen wollen.



"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese."
Groucho Marx

Zuletzt bearbeitet von Jigsaw am Donnerstag, 29.10.2009, 19:05, insgesamt einmal bearbeitet
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  Brandung
Mehrfachgewinner
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Beiträge: 104
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 17:58 
Titel:
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@ Mork vom Ork:

Das mit dem 13 Std-Durchstellpausenrekord kann man momentan gar nicht wiederholen. Schließlich muss man Sonnenklar.TV senden.
Man müsste also zuerst sein Programm umkrempeln. Zumindest fürs Wochenende und für Feiertage...

Auch Quotenmeter berichtet:

Laughing ... Auch da scheint man klar gegen Call-TV zu sein...

Ach ja. Dieser Thread hier wird wohl wieder mehr Bedeutung gewinnen: Tabelle aller Durchstellpausen
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  eckberk
Grüner geht nicht
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Alter: 76
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 19:59 
Titel:
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Telemedicus schreibt u.a.:

Über Jahre fehlte der Mut, vorhandene Aufsichtsmöglichkeiten zu nutzen, und auch nach Einführung der Gewinnspielsatzung dauerte es Monate, bis erste Bußgelder verhängt werden konnten.

Was nun aus diesen Bußgeldbescheiden wird, steht noch in den Sternen.
(...)
Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, Präsident der BLM, vermeldete, dass man mit den übrigen, nicht beanstandeten Regelungen an der bisherigen Aufsichtspraxis festhalten wolle. Und in der Tat sind die bisherigen Bußgelder – soweit bislang ersichtlich – nicht auf Grundlage von Regelungen ergangen, die der BayVGH nun kassiert hat.

Der BayVGH hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. (...) Es bleibt also spannend.




"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)

.
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  redox
CITV.NL Moderator

Alter: 49
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 5138
Wohnort: Kiel
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 20:26 
Titel:
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Mich wundert ja, wie schnell die überhaupt ein Urteil gefällt haben... Shocked

So was zieht sich doch normalerweise immer monatelang hin... oder war hier etwa eine besondere Dringlichkeit gegeben ?



Es war schon immer etwas teurer, etwas dümmer zu sein...
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  istwohlso
Schokokuss
Schokokuss



Beiträge: 389
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 21:31 
Titel:
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Mal sehen, was 9live nun mit dem neu gewonnen Freiraum so alles anstellt.

Die für den Umsatzrückgang eigentlich verantwortlich gemachten Bildschirmeinblendungen und Informationspflichten haben zwar immer noch ihre Gültigkeit, doch das stört eigentlich niemanden mehr. Die Abschaffung der zeitlichen Vorgaben sind für den Sender auf jeden Fall von viel größerer Bedeutung gewesen.
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  Nebelspalter
Grüner geht nicht
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Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2520
Wohnort: Schweiz
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 21:58 
Titel:
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« redox » hat Folgendes geschrieben:
Mich wundert ja, wie schnell die überhaupt ein Urteil gefällt haben... Shocked
So was zieht sich doch normalerweise immer monatelang hin...


In der Tat; Wenn ich höre das jemand in Deutschland 20 Jahre gegen seine Versicherung durch alle Instanzen klagen muss bis die seine berechtigten Ansprüche endlich bezahlt, während er mit einem Fuss schon im Grab steht, hat das ganze einen zusätzlich bitteren Beigeschmack.



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Nebelspalter ist zur Zeit offline 
  eckberk
Grüner geht nicht
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Alter: 76
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Freitag, 30.10.2009, 10:21 
Titel:
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FOCUS faßt u.a. so zusammen (29.10.2009, 17.37h):

TV-Glücksspiele
9Live darf weiterzocken
Der TV-Sender 9Live triumphiert vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Einschränkungen gegen den Sender wurden jetzt für rechtswidrig erklärt.
(...)
-Insbesondere seien die zeitlichen Vorgaben für die Gewinnspielsendungen rechtswidrig.

-So müssen Anrufer nicht innerhalb von höchstens 30 Minuten durchgestellt werden, wie es die Satzung bislang vorschrieb.
-Die Moderatorinnen dürfen die Zuschauer animieren, wiederholt ihr Glück zu versuchen.
-Die Gewinnspielsendungen dürfen von der Medienaufsicht auch nicht auf drei Stunden begrenzt werden, erklärten die Richter in dem jetzt veröffentlichten Urteil.


Aber:
-Die Teilnehmer müssen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden,
-jeder Anrufer muss dieselbe Chance haben, durchgestellt zu werden.

Der zum ProSiebenSat.1-Konzern gehörende Sender 9Live begrüßte das Urteil als Sieg für die Programmfreiheit. Rolling Eyes

Von der federführenden Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Rolling Eyes Rolling Eyes



"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)

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  DerFriese
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 3179
BeitragVerfasst am: Freitag, 30.10.2009, 10:29 
Titel:
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also, mit anderen worten, das verwaltungsgericht kippt einige der wichtigsten regeln, welche call-in transparent und fair gemacht hätten und katapultiert damit 9live in die ja damals von wolter hochgelobte zeit des beginns zurück:
Zitat:
Dieser Meinung ist Marcus Wolter, Vorsitzender der Geschäftsführung bei 9Live. "Zuschauer kurzfristig hinters Licht zu führen, wie das früher geschehen ist, das funktioniert nicht mehr. Call TV ist erwachsen geworden", meinte Wolter beim Call-Media-Panel des 18. medienforum.nrw.


quelle

call-tv ist also nicht erwachsen geworden sondern darf sich weiterhin kinidsch benehmen, weil sonst das konzept nicht aufgeht, wenn man die zuschauer nicht bescheissen...sorry...kurzfristig hinters licht führen darf...

naja - brillant wie eh und je...

gruß
der friese



Neulich, im Wetterbericht:
"...gegen Abend wird es zunehmend dunkler...."
Shocked
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  Nouty
nUrmaler
nUrmaler

Alter: 32
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 63
Wohnort: München
BeitragVerfasst am: Freitag, 30.10.2009, 11:22 
Titel:
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« Mork vom Ork » hat Folgendes geschrieben:
« BayVGH » hat Folgendes geschrieben:
Nicht von dieser Ermächtigungsgrundlage gedeckt sei es jedoch, die Zuschauer vor einer wiederholten Teilnahme an Gewinnspielen zu schützen und die Veranstalter auf einen Zeitraum von höchstens 30 Minuten für das Durchstellen eines Anrufers sowie auf eine Höchstdauer der Gewinnspielsendungen von 3 Stunden festzulegen.

SUPER, dann kann Herr Schradin ja endlich wieder Vollgas geben und die Zuschauer auffordern, doch bitte sooft zu wählen BIS DIE FINGER PLUUUTEN !!!

SHOCKED


Ja, jetzt wird dann wieder geschrien, keiner durchgestellt und behauptet... naja, das dürfen sie nun wieder nicht Twisted Evil

Echt schade und ein großer Image-Schaden seitens 9live, hoffentlich wird darüber im Fernsehen berichtet, damit auch mal die Lemminge sehen, wie lieb es 9live mit ihnen meint...



Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.

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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Freitag, 30.10.2009, 12:04 
Titel:
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Zumindest hat der BayVGH die Satzung nicht komplett als unzulässig erklärt. Nach dem Motto: "Die Rundfunkfreiheit darf durch eine solche Satzung nicht eingeschränkt werden ... Pressefreiheit ... Programmfreiheit ... Eingriff in die unternehmerische Freiheit" Blubber, Blubber. Das wäre das worst-case-Szenario gewesen und wahrscheinlich haben Sh9 & Co auch darauf gehofft.

Die 3-Stunden-Regel war doch eh so was von egal, weil Sh9 nach 3 Stunden einfach eine Sendung mit einem neuen Namen gestartet hat. Durch das Kippen der 30-Minuten-Regel können die CI-Sender jetzt wieder zeigen, wie "schnell" man doch bei ihnen gewinnen kann, indem sie über mehrere Stunden niemanden durchstellen.

« PM BayVGH » hat Folgendes geschrieben:
Die von den Medienaufsichtsbehörden der Länder gemeinsam erlassenen Vorschriften über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele im Privatrundfunk sind nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) zum Teil rechtswidrig. In seinem heute bekannt gegebenen
Urteil erklärte das Gericht mehrere Regelungen der Gewinnspielsatzung der BLM für unwirksam. [...] Die vollständigen Urteilsgründe werden erst in einigen Wochen vorliegen.

Was heißt "zum Teil" und was "mehrere"?
Details wären schon interessant, aber ich denke, dass dies auch in den vollständigen Urteilsgründe nicht enthalten sein wird. Denn dann geht das Gemauschel hinter den Kulissen wieder los, was die ZAK duldet und was nicht. Genau wie bei den eingespielten alten Falschantworten, die plötzlich von einem Tag auf den andere verschwunden sind.

« PM BLM » hat Folgendes geschrieben:
Insbesondere dürfen weiterhin Äußerungen in Gewinnspielsendungen nicht in die Irre führen und es darf kein Zeitdruck vorgespiegelt werden.

Ich dachte ja immer, Gerichte sind dazu da, um Rechtssicherheit zu bringen. Was ist denn z.B. mit dem sog. "Irreführungsverbot", das bekanntlich recht schwammig formuliert ist? Zu dem Thema schweigt das Gericht, damit auch in Zukunft einige Passagen aus der Satzung Auslegungssache sind.

Wenn kein Zeitdruck ausgeübt werden darf, muss Tina Kaiser aber gewaltig an ihren Floskeln arbeiten. Aber sie und die anderen Spieleteilchen halten sich ja die Satzung. Im Sinn der Fairness und Transparenz. Ganz bestimmt. Big Grin

In der PM der BLM steht noch: "Weitere Korrekturen beziehen sich auf Protokollierungs- und Nachweispflichten der Gewinnspielanbieter." Gut - das ist nicht so wichtig. Schließlich ist in jeder CI-Sendung ein Notar anwesend, der alles kontrolliert. Auslachen von rechts



Wir sind alle Individuen
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  Pfandbrief
Grüner geht nicht
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BeitragVerfasst am: Freitag, 30.10.2009, 12:21 
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Es ist bezeichnend, dass gerade die Teile aufgehoben werden, die klar formuliert sind. Also die klaren Zeitvorgaben von 30 Minuten und 3 Stunden. Die Wörter "Transparenz" und "Irreführung" kann man ja auslegen wie man will.

Ich glaube nicht, dass sich das Gericht mit Call-In-Sendungen näher befasst hat, ich glaube nicht, dass sie sich auch nur einen konkreten Fall angesehen haben. Ein typisches realitätsfernes Urteil.

Es besteht die Gefahr, dass nun auch der ohnehin schon minimale Einsatz, den die BLM bei der Überwachung an den Tag gelegt hat, sich nun weiter verringert. Wie ein Vorredner schon sagte: Call-In wird in Deutschland wohl eines natürlichen Todes sterben. Wenn alle Dummen abgezockt sind. Und das ist schon sehr traurig.
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  DerFriese
CITV.NL Moderator


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Beiträge: 3179
BeitragVerfasst am: Freitag, 30.10.2009, 14:39 
Titel:
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naja...vielleicht sollte man nun herrn ring beim worte nehmen:
Zitat:
Der Präsident der beklagten Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien, Wolf-Dieter Ring, sagte, seine Behörde werde ihre Aufsichtspraxis nun konsequent an den bestätigten Regeln ausrichten.


quelle

hat man dieses etwa bisher nicht getan...sich konsequent an den regeln ausgerichtet ??
ist das ein eingeständnis, dass unsere vermutung, unsere beschwerden würden in der rundablage p landen, richtig gewesen ist....
wenn das so ist, dan könnte ja auch sein, dass andere vermutungen, die wir aufgestellt haben, StImMeN... Cool

gruß
der friese



Neulich, im Wetterbericht:
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

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Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Freitag, 30.10.2009, 17:51 
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« Pfandbrief » hat Folgendes geschrieben:
Es ist bezeichnend, dass gerade die Teile aufgehoben werden, die klar formuliert sind. Also die klaren Zeitvorgaben von 30 Minuten und 3 Stunden. Die Wörter "Transparenz" und "Irreführung" kann man ja auslegen wie man will.

Ich glaub, dass gerade diese beiden Vorschriften 9Live am wenigsten gestört haben. Die 30-Minuten-Regelung werden sie, so vermute ich, sogar beibehalten, hat sie ihnen doch die wunderschönen "Quizzentralengewinner" beschert. Anrufer also, die sie mit 10 Euro für die richtige Antwort abspeisen können. Und die drei Stunden sind denen auch wurscht, dann ist eben eine neue Abzocksendung gestartet worden.

Das war das Minimalste was sie rausholen konnten, denn wenn man schon dieses ganze Geschäftsmodell unter "Freiheit der Berichterstattung etc." laufen läßt, dann ist es in der Tat fraglich, ob die Gestaltung der einzelnen Sendungen (also auch die Sendezeit) vorgeschrieben werden kann. Deswegen mein Mantra: "Call-in ist ein reines Geschäftsmodell und muss raus aus dem Schutz des Artikels 5 GG, denn es hat mit freier Berichterstattung und Meinungsfreiheit überhaupt nichts zu tun."



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