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Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite 1 von 1 [9 Beiträge] Das Thema als ungelesen markieren
Goldmitglied Katalog und was es wirklich kostet
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  PAM4711
Abgezockter
Abgezockter



Beiträge: 301
BeitragVerfasst am: Dienstag, 02.05.2006, 18:54 
Titel:  Goldmitglied Katalog und was es wirklich kostet
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Hab hier mal den Golmitglied - Prämienkatalog
auf den Wert umgerechnet, was es dem
Goldmitglied-Daueranrufer kosten würde

Den Schrott gibst allerdings in jedem Kaufhaus viel billiger


Hier downloaden:
Download-Link: http://rapidshare.de/files/19458167/9LivePraemien.rar.html

Hier zu einfachen Übersicht falls Download nicht geht
    9Live Gold-Shirt >>>4000 Goldies<<<<< 217,78 ?

    9Live Ratefuchs>>>6000 Goldies<<<<< 326,67 ?

    9Live Cap>>>4000 Goldies<<<<< 217,78 ?

    9Live Tasche>>> 6000 Goldies<<<<< 326,67 ?

    9Live Notizblock>>>3000 Goldies<<<<< 163.33 ?

    CD Player>>>4000 Goldies<<<<< 217,78 ?

    Hängesessel>>>5000 Goldies<<<<< 282,22 ? incl. 10? Zuzahlung
    nur bis 100kg Tragegewicht !!!
    Kaffeemaschine>>>2000 Goldies<<<<< 108,89 ?

    Micro Anlage>>>6500 Goldies<<<<< 363,89 ? incl. 10? Zuzahlung

    Mikado>>>1000 Goldies<<<<< 54,44 ?

    Mini Raclette>>>2500 Goldies<<<<< 136,11 ?

    Mixer & Kaffeemaschine>>>5000 Goldies<<<<< 272,22 ?

    3 Teiliges Taschen Set>>>2500 Goldies<<<<< 136,11 ?

    Rechnungsbeispiel ->>> zBsp. 5000 Goldies : 9 X 0,49cent = Betrag

* GUTSCHRIFT UND PUNKTEVERFALL

DIE GUTSCHRIFT IHRER 9LIVE-GOLDIES ERFOLGT IMMER AM FOLGENDEM ARBEITSTAG. DIES GILT AUCH FÜR NEUANMELDUNGEN. SECHS MONATE NACH GUTSCHRIFT VERFALLEN NICHT EINGELÖSTE GOLDIES.
      Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren PAM4711 ist zur Zeit offline 
      cheese
    Obergnom
    Obergnom


    Geschlecht: Geschlecht:männlich
    Beiträge: 1706
    Wohnort: Norddeutschland
    BeitragVerfasst am: Mittwoch, 03.05.2006, 03:03 
    Titel: Re: Goldmitglied Katalog und was es wirklich kostet
     ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen

    « PAM4711 » hat Folgendes geschrieben:
    Hab hier mal den Golmitglied - Prämienkatalog
    auf den Wert umgerechnet, was es dem
    Goldmitglied-Daueranrufer kosten würde

    Den Schrott gibst allerdings in jedem Kaufhaus viel billiger


    Rechnungsbeispiel ->>> zBsp. 5000 Goldies : 9 X 0,49cent = Betrag


    Sehr gute Idee. Bestätigt meine mehrjährige Einstellung, das alle diese Prämiensysteme reine Augenwischerei sind und nur zur Kundenbindung und Vermeidung echter Rabatte gedacht ist.

    Kleiner Rechenfehler am Rande: 0,49 ? oder 49cent.

    BURGER Cool



    Die Nadel im Heuhaufen ist leicht zu finden:
    leg alles Heu beiseite, die Nadel bleibt übrig.

    Anders ist es mit der Nadel im Nadelhaufen...
      Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren cheese ist zur Zeit offline 
      WerIstAmTelefon
    Der wahre Nils
    Der wahre Nils

    Alter: 42
    Geschlecht: Geschlecht:männlich
    Beiträge: 419
    Wohnort: Hinter den grünen Bergen, da!
    BeitragVerfasst am: Mittwoch, 03.05.2006, 11:21 
    Titel:
     ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

    Nicht zu vergessen, dass, wenn man die Goldies in einen doppelten Gewinn umtauscht, dieser nur eine Woche gültig ist. Gewinnt man also in dieser Woche nicht mehr, waren schlappe 7.500 Goldies = 408,33 ?uro umsonst Twisted Evil



    +++ "Ein Posting ist keine Garantie, in das Forum zu kommen!" +++ "Ob ein Posting gut oder schlecht ist, entscheiden Sie!" +++ "Der Autor des Postings ist ein Teil des Forums! Allein Sie entscheiden, ob und was Sie glauben!" +++ "Wir möchten Sie unterhalten! Der Autor des Postings ersetzt nicht die Mitmachregeln." +++
      Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren WerIstAmTelefon ist zur Zeit offline 
      DerFriese
    CITV.NL Moderator


    Geschlecht: Geschlecht:männlich
    Beiträge: 3179
    BeitragVerfasst am: Mittwoch, 03.05.2006, 11:43 
    Titel:
     ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

    Zitat:

    1. Einführung:

    Zunächst bedarf es kurz der Klärung zweier Begriffe:

    Ein Glücksspiel liegt immer dann vor, wenn die Teilnahme entgeltlich erfolgt und die Entscheidung über Gewinn und Verlust alleine oder hauptsächlich vom Zufall abhängt. Glücksspiele in Deutschland bedürfen grundsätzlich einer staatlichen deutschen Zulassung. Nach einem aktuellen EuGH-Urteil soll auch eine ausländische, europäische Lizenz reichen. Vgl. den Aufsatz von RA Dr. Bahr: Internet-Glücksspiele - Grundlegende Änderung der Rechtsprechung.

    Bei Gewinnspielen dagegen erfolgt kein entgeltlicher Einsatz oder die Gewinn-/Verlust-Entscheidung hängt alleine von den Fertigkeiten und Fähigkeiten des Teilnehmers an. Gewinnspiele sind grundsätzlich zulassungsfrei.

    Es empfiehlt sich zwischen der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Problematik zu unterscheiden.

    2. Zivilrechtliche Problematik:

    a) Grundsatz: Zulässigkeit von Gewinnspielen
    Gewinnspiele sind grundsätzlich wettbewerbsrechtlich zulässig. Dies bedeutet, dass grundsätzlich auch Gewinnspiele mit Mehrwertdienste-Rufnummern wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sind.

    b) 1. Ausnahme: Kopplungsfälle:
    Nach ständiger Rechtsprechung wird die Grenze des wettbewerbsrechtlich Zulässigen aber dort erreicht, wo der Erwerb von Waren oder die Inanspruchnahme von Leistungen des Gewinnveranstalters zwangsweise als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel verlangt wird (sog. Kopplungsfälle).

    Dabei unterscheidet man die Fälle der unmittelbaren und mittelbaren Kopplung. Eine Unmittelbarkeit liegt dann vor, wenn der Kauf einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung zwingende Voraussetzung für die Teilnahme ist (z.B. "Jeder 10. Käufer gewinnt" oder "Jeder Kassenzettel ist ein Los."). Mittelbare Kopplung dagegen ist zu bejahen, wenn dieser erforderliche Zwang fehlt. In diesen Fällen gibt es meist noch andere Mittel und Wege, um an dem Gewinnspiel teilzunehmen.

    Das bloße Porto, welches ein Teilnehmer aufwendet, um die Lösung an den Veranstalter zu senden, ist noch kein die Sittenwidrigkeit begründender Einsatz. Denn dieses fließt nicht dem Veranstalter, sondern einem Dritten zu, dessen Dienstleistung in Anspruch genommen wird.


    quelle

    dachte ich mir doch, dass die diese goldmitgliedschaft eventuell eine koppelung ist und damit nicht zulässig ist....
    vielleicht ist aber noch jemand hier, der das genauer erläutern kann, was das nun soll...


    gruß
    der friese
      Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren DerFriese ist zur Zeit offline 
      Dieter Schneider
    Mehrfachgewinner
    Mehrfachgewinner

    Alter: 54
    Geschlecht: Geschlecht:weiblich
    Beiträge: 132
    BeitragVerfasst am: Mittwoch, 03.05.2006, 11:57 
    Titel:
     ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

    Trifft definitionsgemäß nicht zu.
      Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Dieter Schneider ist zur Zeit offline 
      DerFriese
    CITV.NL Moderator


    Geschlecht: Geschlecht:männlich
    Beiträge: 3179
    BeitragVerfasst am: Mittwoch, 03.05.2006, 12:11 
    Titel:
     ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

    Zitat:


    Fernsehsender "9 Live" führt Bonus-Programm ein: Rechtliche Probleme
    _____________________________________________________________

    Der bekannte Fernsehsender "9 Live" hat nach eigenen Angaben ein neues Bonus-Programm namens "9 Gold" eingeführt.

    Der Zuschauer kann sich registrieren und sammelt so beim Fernsehsender pro Anruf eine gewisse Anzahl von Punkten ("Goldies" genannt). Ab einer
    bestimmten Anzahl von Goldies kann der Zuschauer dann diese gegen Prämien eintauschen wie z.B. Gratis-Anrufe, potentielle Verdopplung des Gewinns, T-Shirts, Stofftiere und sonstiges.

    Mit der Einführung dieses Bonus-Programms stellt sich aus juristischer
    Sicht erneut die Frage, ob hier nicht evtl. eine unzulässige Kopplung
    zwischen Gewinnspiel und Waren bzw. Dienstleistungen des Fernsehsenders
    vorliegt. Und ob nicht in der zusätzlichen Prämierung ein
    wettbewerbswidriges, übertriebenes Anlocken gesehen werden könnte.

    Zum letzten Punkt, dem "übertriebenen Anlocken", hat der BGH vor einiger
    Zeit erneut Stellung genommen und ausdrücklich betont, dass die
    Anlockwirkung, die von einem attraktiven Angebot ausgeht, grundsätzlich
    nicht wettbewerbswidrig, sondern gewollte Folge des Wettbewerbs ist, vgl.
    die Kanzlei-Infos v. 25.09.2004 . Insofern wird man unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung kaum eine Wettbewerbswidrigkeit herleiten können.

    Der zweite Punkt, das Kopplungsverbot, ist dagegen nicht so klar. Zwar ist
    auch hier der BGH zunehmend liberaler und verneint eine Kopplung, zuletzt
    z.B. bei der kostenlosen Beigabe zu einer Jugendzeitschrift, vgl. die
    Kanzlei-Infos v. 24.09.2005. Das neue Bonus-Programm wirft aber die alte, nach wie vor unbeantwortete Frage auf, ob Gewinnspiele mit Mehrwertdiensten aufgrund Kopplung nicht generell unzulässig sind.

    Zu 0190-Rufnummern gibt es hierzu mehrere Gerichtsentscheidungen. Das LG
    Dortmund (Beschl. v. 25.04.2001 - Az.: 20 O 27/01), das LG Hamburg
    (Beschl. v. 08.01.2002 - Az: 406 O 7/02 = http://shink.de/c1vvh) und das
    LG Memmingen (Urt. v. 10.05.2000 - Az.: 1 H 2217/99 =
    haben derartige Gewinnspiele als Verstoß gegen § 3 UWG angesehen und die Veranstaltungen verboten. Vgl. dazu grundlegend den Aufsatz von RA Dr. Bahr "Gewinnspiele - Glücksspiele mit Mehrwertdienste
    Rufnummern"

    Zu 0137-Rufnummern dagegen, wie 9 Live sie z.B. benutzt, liegen zu dieser Problematik bislang keine Entscheidungen vor. Die einzigen Urteile, die existieren, betreffen die strafrechtliche Seite (LG Freiburg, Urt. v.
    12.05.2005 - Az.: 3 S 308/04 oder die Frage, ob ein Teilnahmeanspruch besteht (OLG München, Urt. v. 28.07.2005 - Az: U(K)
    1834/05

    Da bei 9 Live grundsätzlich keine alternative Teilnahmemöglichkeit außer
    der telefonischen besteht, kann mit guten Argumenten von einem
    Kopplungsverstoßt ausgegangen werden. Zumal das neue Bonus-Programm -
    jedenfalls nach eigenen Angaben - nur bei der telefonischen Variante
    greift.


    Ebenso zu hinterfragen ist der Umstand, dass durch diese neue Prämierung
    bewusst der Zuschauer zur mehrfachen Teilnahme besonders motiviert wird.

    Denn nur so kann er die "Goldies" sammeln und die Prämien in Anspruch
    nehmen.

    Gegen eine solche erhöhte Aufforderung der mehrfachen Teilnahme haben sich vor einiger Zeit ausdrücklich die Landesanstalt für Kommunikation
    Baden-Württemberg (LFK) und die Bayerische Landeszentrale für Medien (BLM) in ihrem ?Leitfaden für TV-Gewinnspieleâ?? ausgesprochen. Dort heißt es wörtlich:

    "Zwar ist die Aufforderung zum Mitmachen generell zulässig, allerdings
    soll auf eine übersteigerte Motivation zum Anruf verzichtet werden. Um die
    Akzeptanz der Call-in-Formate für die Zukunft zu erhalten, ist auf die
    Aufforderung zu wiederholtem Anrufen zu verzichten."

    Es gilt jedoch zu beachten, dass sowohl die Äußerungen der LFK als auch
    der BLM keine rechtliche Bindungswirkung haben, sondern lediglich
    Empfehlungen darstellen.

    Die Rechtslage bleibt somit weiterhin unklar. Auf weitere
    Gerichtsentscheidungen darf mit Spannung gewartet werden.

    Ausführliche Informationen zu TV-Gewinnspielen (u.a. auch dem
    Fernsehsender 9 Live) erhalten Sie im kürzlich erschienenen Buch von RA
    Dr. Bahr "Glücks- und Gewinnspielrecht". Unter
    Gewinnspiel & Recht finden Sie online zahlreiche weitere Infos, Downloads
    und Checklisten zum Buch



    Verantwortlicher Herausgeber ist:
    RA Dr. Martin Bahr
    Kanzlei Dr. Bahr, Sierichstr. 35, 22301 Hamburg
    Tel.: 040 - 35 01 77 60, Fax: 040 - 35 01 77 61
    E-Mail: info@Dr-Bahr.com Homepage: http://www.Dr-Bahr.com

    Das ausführliche Impressum können Sie unter nachfolgender URL
    http://www.Dr-Bahr.com/findex.php?p=kanzlei/impressum.html einsehen


    hatte ich schon mal in einem anderen thread gepostet....


    gruß
    der friese
      Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren DerFriese ist zur Zeit offline 
      PAM4711
    Abgezockter
    Abgezockter



    Beiträge: 301
    BeitragVerfasst am: Mittwoch, 03.05.2006, 12:41 
    Titel:
     ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

    Zitat:
    Es gilt jedoch zu beachten, dass sowohl die Äußerungen der LFK als auch
    der BLM keine rechtliche Bindungswirkung haben, sondern lediglich
    Empfehlungen darstellen
    .


    Darauf stützt sich 9Live und macht munter weiter mit der Abzocke.
    Denn wo es keinen Kläger gibt....
    und das ganz für eine arme Handswurst ganz schön teuer werden. Die haben Rechtanwälte die die in den Ruin stürzen können.

    Da sollte man schon andere Medien einsetzen und die sollten dann veruchen#die Seuche einzudämmen
      Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren PAM4711 ist zur Zeit offline 
      GlowingHeart
    Grüner geht nicht
    Grüner geht nicht



    Beiträge: 7103
    BeitragVerfasst am: Samstag, 06.05.2006, 09:58 
    Titel: Ratefuchs für Goldies
     ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

    Vor 11 Tage regte sich eine Anruferin auf, das bei ebay die Plüschviecher von SHN angeblich für 150,-? geboten werden (Beitrag) Letzter ging gerade mal für schlappe 9,50 ? raus. Die Anruferin hat wohl ne 0 hinter möglichen 15,-? dazu gedichtet. Ja, bei SHN lernt man auch falsch Zeugnis ablegen, wird man ja täglich mit Unwahrheiten bei den Abzockspielen überschüttet. "Einfache" Begriffe erraten, wo man auch noch "einfach denken" soll um z.B. auf so was wie "SCHULDENRÜCKZAHLUNGSVERZUG" zu kommen. Cool

    Wahrscheinlich war das eine von vielen frustrierten, nicht rechnen könnenten Anrufern, die lieber 667 mal anrufen um als Goldkunde ihre, mit vielen sinnlos getätigten Anrufen erworbenen Goldies, in so nen Ratefuchs umwandeln, weil ja "nur" 6.000 Goldie. Muss aber innerhalb eines halben Jahres geschehen, sonst verfallen alle teuer erworbenen Goldies und das sinnlos Telefonieren geht von neuem los.


    Nur bei SHN, die wohl teuerste, hässlichste und wertloseste synthetische Evolution eines Plüschviechs! Cool


    PS: Es wurden schon wildlebende Rattenfüchse auf Müllhalden gesichtet, die sich dort unkontrolliert vermehren und unwissende, ländliche Bevölkerung mit Rattenfragen terrorisieren. Cool

      Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren GlowingHeart ist zur Zeit offline 
      schumis2001
    CITV.NL Moderator

    Alter: 48
    Geschlecht: Geschlecht:männlich
    Beiträge: 2568
    BeitragVerfasst am: Samstag, 06.05.2006, 15:49 
    Titel: Re: Ratefuchs für Goldies
     ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

    « GlowingHeart » hat Folgendes geschrieben:





    glowing,ich nehme an,zufällige optische übereinstimmungen mit lebenden personen sind rein zufällig,wie???LACH TOT Mr. Green HINTERHÄLTIG

    schumis2001

    LOL ROLLING



    Auszug aus einem Interview der Sueddeutschen Zeitung mit Jürgen Milski:

    "SZ: Und wie viel Geld hat Ihr Sender verdient mit Leuten, die angerufen haben, aber nicht durchkamen?

    Milski: Das interessiert mich nicht. Ich weiß, wie viel ich verdiene-das reicht mir. "

    "SZ: Viele Menschen sind so dumm und rufen an.

    Milski: Selbst schuld. Soll ich mich um jeden einzelnen kümmern?"

      Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren schumis2001 ist zur Zeit offline 
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