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Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite 1 von 1 [6 Beiträge] Das Thema als ungelesen markieren
Vorschriften der Landesmedienanstalten
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  MichaelX05
Leitungssucher
Leitungssucher



Beiträge: 48
Wohnort: Hannover
BeitragVerfasst am: Dienstag, 07.02.2006, 21:47 
Titel:  Vorschriften der Landesmedienanstalten
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Hallo!

Es gab da mal so ein Forum, wo ein ganz interessanter link gepostet wurde. Dabei ging es um die Vorschriften die den Quizsender auferlegt wurden (z.B wie oft die einblenden mussen das man über 18 sein muss, Vorgaben für den Hotbutton und das nach einem Aufleger sofort wieder einer durchgestellt werden muss). Wer den Link kennt darf das hier gerne posten.

Vielen dank Michael
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren MichaelX05 ist zur Zeit offline 
  DerFriese
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 3179
BeitragVerfasst am: Dienstag, 07.02.2006, 21:52 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

so soll es ein....

http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/Gewinnspielregeln/download/Gewinnspielregeln.pdf


Anwendungs-und Auslegungsregeln
der Landesmedienanstalten für die
Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele
(GewinnSpielRel)

Stand: Oktober 2005 Die Landesmedienanstalten

1. Kosten

1.1 Höhe der Kosten
Kosten, die für die Teilnahme an einem Gewinnspiel anfallen und
das Transportentgelt für eine Postkarte (aktuell 45 Cent) nicht
übersteigen, stellen keinen Einsatz dar.
Die Kosten i.H.v. 49 Cent /Anruf aus dem deutschen Festnetz, die
zur Zeit des DLM-Beschlusses 2001 für den Versand einer Post-
karte zu entrichten waren, stellen derzeit den Höchstbetrag dar.

1.2 Kommunikation der Kosten
Die Höhe der Kosten aus dem deutschen Festnetz ist zum einen in
den Mitmachregeln (MMR) darzulegen. Zum anderen hat eine
deutliche permanente Bildschirmdarstellung der Kosten zu erfol-
gen. Weiterhin sind Hinweise zu den Kosten in der Moderation
zu erteilen. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass für Anrufe aus
dem Mobilfunkbereich höhere Kosten anfallen; eine Angabe von
Tarifen der zahlreichen Netzanbieter ist in diesem Fall nicht er-
forderlich. Falls eine Mitspielmöglichkeit aus dem Ausland ange-
boten wird, ist auf die hierfür anfallenden höheren Kosten hin-
zuweisen.

2. Teilnameberechtigung

2.1 Ausschluss Minderjähriger
Hinweise auf die Altersbeschränkung haben sowohl in der
Moderation (5.1) als auch auf dem Bildschirm zu erfolgen.

2.2 Ausschluss eigener Mitarbeiter
Mitarbeiter des veranstaltenden Senders und deren Angehörigen
sind von der Teilnahme an den Spielen ausgeschlossen.

2.3 Ausschluss der Mitarbeiter der Aufsicht führenden Stelle
Mitarbeiter der Landesmedienanstalten sind von der Teilnahme
an den Spielen ausgeschlossen.

2.4. Ausschluss übriger Personen
Ein Ausschluss von einzelnen Zuschauern darf nur anhand ab-
strakt-genereller Regelungen erfolgen, die im Vorfeld bekannt
gegeben wurden. Gleiches gilt für den Fall, dass die Zuschauer un-
lautere Mittel einsetzen, um sich einen unrechtmäßigen Vorteil
gegenüber anderen Mitspielern zu verschaffen.

3. Spielgestaltung

3.1 Verschiedene Spielabläufe/Spielmodi
Derzeit werden überwiegend zwei Grundvarianten (mit unter-
schiedlichen Abwandlungen) der Anruferauswahl bei den Sen-
dern eingesetzt: "Anrufbeantworter-" und "Hot Button/Buzzer"-
Spiel. Nach Auslösung des technischen Mechanismus wählt
dieser entweder zu einem beliebigen Zeitpunkt eine beliebige
stehende Telefonleitung zur Durchstellung in die Sendung (Hot
Button/Buzzer) aus, oder legt nach Ablauf eines vorgegebenen
Zeitraumes eine beliebige Reihenfolge von AB-Nachrichten fest,
wobei die Anrufer in dieser beliebigen Reihenfolge zurückgerufen
werden.

Während des gesamten Spielverlaufs ist der Zuschauer in regel-
mäßigen Abständen auf die aktuell eingesetzte Spielvariante hin-
zuweisen. Letztere ist insbesondere durch eine permanente Ein-
blendung eines eindeutigen Symbols am Bildschirm zu kenn-
zeichnen. Im Hot-Button-Modus ist der Zuschauer von Beginn
des Spiels an darüber zu informieren, in welchem Zeitrahmen
eine Durchstellung vorgesehen ist. Dies kann durch ein einge-
blendetes Zeitfenster (sog. Countdown) geschehen.

Bei Spielen mit einem offenen Zeitfenster, d. h. ein ablaufendes
Zeitfenster wird nicht eingeblendet und die Zeitdauer bis zur
Durchstellung eines Zuschauers ist deutlich länger gewählt, ist
dem Zuschauer durch Moderation und Bildschirmeinblendun-
gen während der gesamten Spieldauer in regelmäßigen Abstän-
den bekannt zu geben, dass der Zeitpunkt der Durchstellung un-
gewiss ist und zu einem beliebigen, auch deutlich später liegen-
dem Zeitpunkt erfolgen kann.

3.2 Änderung der Spielregeln
Bei gleichen Spielarten dürfen keine willkürlichen Änderungen
der Spielregeln vorgenommen werden (z. B. keine wechselnde Be-
rücksichtigung verschiedener Schriftarten/-größen, ausgeschrie-
bener Zahlen u. ä.).

Die Spielregeln sind der aufsichtsführenden Landesmedienan-
stalt auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

3.3 Bildmanipulationen
Spiele, bei denen absichtlich zu Spielzwecken veränderte Bilder
verwendet werden, sind erlaubt, wenn sie grundsätzlich für das
Medium Fernsehen geeignet sind und davon auszugehen ist, dass
die technische Ausstattung des durchschnittlichen Fernsehhaushalts
eine Lösung des Spiels zulässt.
Unzulässig sind daher insbesondere "angefressene" Buchstaben,
verzerrte Graphikspiele oder eine schlechte graphische Auflösung.
Auf die unterschiedliche Darstellung insbesondere bei verschiedenen
Bildschirmformaten (16:9, 4:3) und Bildschirmkategorien
(Plasma-Bildschirm, PC-Bildschirm etc.) ist zu achten.

3.4 Aussagen zur Gewinnsumme
Sowohl in der Moderation als auch in den mittlerweile häufig ver-
wendeten Einblendungen der Gewinnsumme ist eindeutig auf
die vom Sender sicher garantierte Gewinnsumme sowie auf eine
ggf. zusätzlich eingeräumte Gewinnchance (Jackpot) hinzu-
weisen. Der Zuschauer ist während der gesamten Sendung in
regelmäßigen Abständen darüber zu informieren, welche Vor-
aussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Ausschüttung der
als Gewinnchance bezeichneten Summe erfolgt. Falls eine sichere
Gewinnsumme nicht garantiert wird, ist dies durch Moderation
und Einblendung deutlich zu machen. Das bloße Einblenden des
Begriffs "Gewinnchance" ist hierfür unzureichend.

Eine irreführende Vermischung von garantierter Gewinnsumme
und Gewinnchance ist unzulässig.

3.5 Aufleger
Sollte ein Zuschauer, der im Hot-Button/Buzzer-Spiel mit oder
ohne Zeitfenster in die Sendung durchgestellt worden ist, auf-
legen, ist sofort ein weiterer Zuschauer durchzustellen.

4. Mitmachregeln der MMR

4.1 Kommunikation der MMR
Die MMR sind in geeigneter Weise im Internet und Videotext zu
veröffentlichen. In der Moderation haben Hinweise auf die Mit-
machregeln zu erfolgen.

4.2 Inhalt der MMR
In den MMR sind die Kosten, die Teilnahmeberechtigung, die
geltenden Spielmodi sowie die Einwahlchance zu erläutern. In
letzterem Fall ist der Hinweis auf einen von einem externen Tele-
fonie-Dienstleister betriebenen Auswahlmechanismus unzu-
reichend. Es hat ein ausdrücklicher Hinweis zu erfolgen, dass
nicht jeder Anruf, der Telefonkosten produziert, in die Sendung
durchgestellt wird.

Ebenso ist der Hinweis aufzunehmen, dass die Zuschauer das
eigene Telefonierverhalten kontrollieren sollen.

5. Moderation

5.1 Allgemeines
Im Rahmen der Moderation ist auf Kosten, fehlende Teilnahme-
berechtigung von Minderjährigen, Spielmodi, Einwahlchance,
Telefonierverhalten und die Veröffentlichung der MMR hinzu-
weisen. Diese Hinweise haben in einer Sendung mehrmals, in der
Regel in Abständen von ca. 10 Minuten zu erfolgen. Von dieser
Zeitvorgabe kann abgewichen werden, wenn der Hinweispflicht
durch permanente graphische Darstellung oder das Einfügen von
Laufbändern nachgekommen wird.

5.2 Irreführung/Falschinformationen
In der Moderation sind irreführende und falsche Aussagen jeg-
licher Art, insbesondere über den Schwierigkeitsgrad und die
Lösungslogik der Aufgabe, sowie über die Spiel- und Mitmach-
regeln und die Einwahlchance, unzulässig. Gleiches gilt für die
Aussagen hinsichtlich der zu erzielenden Gewinnsumme. Hier
darf insbesondere keine Vermischung von Jackpot und Gewinn-
summe erfolgen (siehe 3.4).

Dem Zuschauer sind bei allen Spielen in angemessenem Umfang
Hinweise zum Schwierigkeitsgrad und zur Lösungslogik zu er-
teilen.

Der Aufbau von nicht vorhandenem Zeitdruck ist unzulässig.

5.3 Wahlwiederholung
Die Aufforderung zum Mitmachen darf keinen besonderen An-
reiz zu wiederholtem Anrufen enthalten. Insbesondere ist ein
Vergleich zwischen Anrufkosten und Gewinnsumme unzulässig.

6. AuflösungderRätsel

6.1 Zeitlicher Rahmen
Die Auflösung der Rätsel hat in der Regel nach Ablauf des Spieles
bzw. bei Postkartenspielen nach Beendigung der Mitmachmög-
lichkeit zu erfolgen. Hiervon kann aus Gründen der redaktio-
nellen Gestaltung abgewichen werden; jedenfalls ist eine Auf-
lösung in der jeweiligen Sendung erforderlich.

6.2 Inhaltliche Voraussetzungen
Die an einen fairen Wettbewerb zu stellenden Voraussetzungen
erfordern, dass die Spiele transparent aufgelöst werden. D. h. für
den durchschnittlichen Zuschauer muss es, insbesondere auch
bei schweren Spielen möglich sein, die Lösungslogik nachzuvoll-
ziehen. Diesem Erfordernis kann auf vielfältige Art Rechnung
getragen werden, sei es durch Einblendung der Fehler, Zwischen-
summenbildungen bei Additionsspielen o. ä. Die bloße Angabe
einer Lösungszahl ist unzureichend.

7. Übermittlung von MMR und internen Dienstanweisungen
an die Aufsichtführende Landesmedienanstalt

Sender, die Fernseh-Gewinnspiele veranstalten, haben verbind-
liche Spielregeln (Mitmachregeln) aufzustellen und der jeweils
zuständigen Landesmedienanstalt unaufgefordert die neueste
Fassung der MMR und evtl. existierender (interner) Dienstan-
weisungen vorzulegen. Deren Überprüfung ist zur Kontrolle der
Spielformate neben der Auswertung von Sendemitschnitten er-
forderlich.

gruß
der friese
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren DerFriese ist zur Zeit offline 
  MichaelX05
Leitungssucher
Leitungssucher



Beiträge: 48
Wohnort: Hannover
BeitragVerfasst am: Dienstag, 07.02.2006, 22:06 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name MSN Messenger

« DerFriese » hat Folgendes geschrieben:
so soll es ein....

.....

der friese


genau das meinte ich. vielen dank!
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren MichaelX05 ist zur Zeit offline 
  sandra_the_angel
Leitungssucher
Leitungssucher

Alter: 42
Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 43
BeitragVerfasst am: Dienstag, 07.02.2006, 22:12 
Titel:
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Ich les das grad zum ersten Mal und muss sagen: Es ist faszinierend, wie sich kein Sender an irgendeine dieser Vorgaben hält...angefangen bei der vorgeschriebenen Hot-Button-Countdown-Anzeige bis zum Lügen über den Schwierigkeitsgrad ("das sieht keiner, es ist zu schwer" "los, das zählen Sie doch schnell zusammen, das lernt man der 3.Klasse")
Wer ist denn für die Durchsetzung dieser Vorgaben verantwortlich?
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren sandra_the_angel ist zur Zeit offline 
  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Dienstag, 07.02.2006, 22:35 
Titel:
 ­­­­

na wer wohl.....unsere "AMIGOS" der BLM
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren
  villabajo
Mitglied einer Minderheit
Mitglied einer Minderheit

Alter: 54

Beiträge: 32
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 08.02.2006, 01:52 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

Interessant ist ja auch Punkt 3.1, dritter Absatz:

Zitat:
Bei Spielen mit einem offenen Zeitfenster, d. h. ein ablaufendes Zeitfenster wird nicht eingeblendet und die Zeitdauer bis zur Durchstellung eines Zuschauers ist deutlich länger gewählt, ist dem Zuschauer durch Moderation und Bildschirmeinblendungen während der gesamten Spieldauer in regelmäßigen Abständen bekannt zu geben, dass der Zeitpunkt der Durchstellung ungewiss ist und zu einem beliebigen, auch deutlich später liegendem Zeitpunkt erfolgen kann.


Wo doch eigentlich immer nur von Sekunden die Rede ist Confused



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