CITV.NL

FORUM NAVIGATION
 NAVIGATION
 »  Portal
 »  Forum
 FAQ & REGELN
 »  FAQs
 »  Regeln
 »  Nettiquette
 SONSTIGES
 »  Unser Rechtsstreit
 »  Call-In Highlights
 »  Chatroom
 IMPRESSUM
 »  Impressum

SUCHEN & FINDEN

Erweiterte Suche

START » CALL-TV IN TV, RADIO & INTERNET » USERDISKUSSION RUND UM CALL-TV » Userdiskussionen und Meinungen

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sonntag, 28.04.2024, 13:16 Uhr
Alle Zeiten sind UTC + 1
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite 1 von 1 [11 Beiträge] Das Thema als ungelesen markieren
illegales glückspiel
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  griasla
Flatliner
Flatliner


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 7
Wohnort: hinterm mond
BeitragVerfasst am: Samstag, 15.09.2007, 19:33 
Titel:  illegales glückspiel
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

ich hab schon öfters gelesen dass call-in nicht unter illegales glückspiel fällt weil der einsatz mit 50 cent zu gering ist.
allerdings stimmt das nicht ganz, denn aus österreich kostet es 70 cent und da ist mit der r auch nicht anders.
müsste man auf dieser grundlage nicht eine klage einreichen können?
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren griasla ist zur Zeit offline 
  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Samstag, 15.09.2007, 20:11 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen MSN Messenger

Wenn ich den "Tarifrechner" unter post.at richtig gelesen hab, kostet eine Postkarte in Östereich 65 Cent. Daher rühren dann wohl die 70 Cent für die Teilnahme.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Speculatius ist zur Zeit offline 
  potzblitz2000
Legende
Legende

Alter: 58
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1039
Wohnort: München
BeitragVerfasst am: Samstag, 15.09.2007, 20:32 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger

So weit ich weiß, wäre dann die Klage auch nur von Österreich aus möglich. Da könnte die Rechtsprechung ohnehin anders liegen, was zumutbare Einsätze betrifft.



nicht mehr da. Evil or Very Mad
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren potzblitz2000 ist zur Zeit offline 
  Meister-Petz
Veteran
Veteran

Alter: 41
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 863
Wohnort: Paderborn
BeitragVerfasst am: Samstag, 15.09.2007, 21:00 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

Was ich dabei nur nie ganz verstehe : Ein Rubbellos kostet auch 50 cent.

Wieso gilt der Einsatz hierbei nicht auch als geringfügig?

Ok, es ist reines Glücksspiel ... was das Durchkommen bei Call-in wäre quasi vergleichbar mit dem "Errubbeln" 3 gleicher Symbole (nur das bei Call-in nicht eine bestimmte Quote garantiert ist).

Bei Call-in kommt danach dann das Gewinnspiel zum Zug. Eben die einfache Frage oder das wilde Rumgerate. Würde also ein Rubbellos, bei dem man bei Gewinn noch eine simple Frage beantworten müsste bevor es den Gewinn gibt (z.B. beim Mann im Kiosk), kein Glücksspiel mehr sein, sondern ein Gewinnspiel mit geringfügigem Einsatz??
Immerhin bräuchte man so keine Glücksspielsteuern an den Staat abführen und jeder könnte so was eröffnen.

Früher dachte ich immer die 49 cent wären geringfügig, 50 cent aber nicht ...
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Meister-Petz ist zur Zeit offline 
  potzblitz2000
Legende
Legende

Alter: 58
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1039
Wohnort: München
BeitragVerfasst am: Samstag, 15.09.2007, 21:23 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger

« Meister-Petz » hat Folgendes geschrieben:
Früher dachte ich immer die 49 cent wären geringfügig, 50 cent aber nicht ...

Dass die Mehrwertsteuererhöhung und die Preiserhöhung Auswirkungen auf die rechtliche Situation von Call-in haben würden, ist allerdings etwas deftig ... Rolling Eyes



nicht mehr da. Evil or Very Mad
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren potzblitz2000 ist zur Zeit offline 
  Meister-Petz
Veteran
Veteran

Alter: 41
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 863
Wohnort: Paderborn
BeitragVerfasst am: Samstag, 15.09.2007, 22:12 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

« potzblitz2000 » hat Folgendes geschrieben:

Dass die Mehrwertsteuererhöhung und die Preiserhöhung Auswirkungen auf die rechtliche Situation von Call-in haben würden, ist allerdings etwas deftig ... Rolling Eyes


Insbesondere weil z.B. der Vergleichswert "Postkarte" nicht erhöht wurde. Das Argument - warum Call-in 49 cent nehmen darf, aber eine Postkarte 45 cent kostet - begründete sich durch den alten Preis der Postkarte vor der Senkung der Kosten.

Aber anscheinend geht es nicht wirklich um Geringfügigkeit oder Ähnliches, sondern um künstliche Legitimation einer Geldverdienquelle. Daher wird die Erhöhung auch niemanden interessiert haben von rechtlicher Seite her.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Meister-Petz ist zur Zeit offline 
  ads
Leitungssucher
Leitungssucher


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 42
BeitragVerfasst am: Sonntag, 16.09.2007, 10:42 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

« Meister-Petz » hat Folgendes geschrieben:
Insbesondere weil z.B. der Vergleichswert "Postkarte" nicht erhöht wurde.

Hast du schon mal auf eine Quittung von der Deutschen Post geschaut, was da für ein Umsatzsteuersatz draufsteht? Dann wird auch klar, warum sich dieser Wert nicht erhöht haben kann.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren ads ist zur Zeit offline 
  Jigsaw
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 47
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2015
BeitragVerfasst am: Sonntag, 16.09.2007, 11:24 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

"wegen Geringfügigkeit" ist doch Hohn und Spott gegenüber all denjenigen, die schon hunderte oder tausende von Euros in das Call-In-Moloch geschmissen haben.
Man sollte das mal auch in der Justiz realistischer sehen: Um bei Call-In zu gewinnen ist ein sehr hoher Einsatz vonnöten (weit mehr als 50 ct). Nur ein geringer Bruchteil macht mit wenigen Anrufen einen Gewinn.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Jigsaw ist zur Zeit offline 
  griasla
Flatliner
Flatliner


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 7
Wohnort: hinterm mond
BeitragVerfasst am: Sonntag, 16.09.2007, 12:42 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

« Meister-Petz » hat Folgendes geschrieben:
Insbesondere weil z.B. der Vergleichswert "Postkarte" nicht erhöht wurde.


ich finde den vergleich mit einer postkarte nicht gerechtfertigt da die postgebühren zu 100% an die post gehen, bei call in geht aber nur ein kleiner teil an den netzbetreiber und der rest an den call in-sender!
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren griasla ist zur Zeit offline 
  thwhv
Rindenfloh
Rindenfloh



Beiträge: 25
BeitragVerfasst am: Sonntag, 16.09.2007, 13:18 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

Geringfügigkeit kann kein Argument sein, da Geldspielautomaten auch staatlicher Kontrolle unterliegen, und nicht jeder irgendwo irgendwelche Automaten aufstellen darf.
Interessant ist aber der Vergleich: Ein Spiel darf maximal 20 Cent kosten und die Länge eines Spiels ist mindestens 5 Sekunden. Die Auszahlquote liegt bei 80% - als langes Mittel.

Gibt es denn eine juristisch greifbare Aussage, ob es sich bei den Gebühren für einen Anruf um einen Spieleinsatz handelt (also Glücksspiel), um reine Telefongebühren (eine Dienstleistung, die einem zu einem kostenlosen Gewinnspiel führt) oder um Telefongebühren, von denen der Gewinnspielanbieter einen Teil der Gebühren bekommt, um seinen Dienst anbieten zu können? Wahrscheinlich nicht, sonst gäbe es diese Diskussion nicht...
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren thwhv ist zur Zeit offline 
  Meister-Petz
Veteran
Veteran

Alter: 41
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 863
Wohnort: Paderborn
BeitragVerfasst am: Sonntag, 16.09.2007, 14:51 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

« ads » hat Folgendes geschrieben:

Hast du schon mal auf eine Quittung von der Deutschen Post geschaut, was da für ein Umsatzsteuersatz draufsteht? Dann wird auch klar, warum sich dieser Wert nicht erhöht haben kann.


Da hast du recht... aber der Vergleichswert zur Geringfügigkeit entscheidet sich doch über die effektiven Kosten für den Kunden oder nicht ?

Der Vergleich wird ja nunmal mit den Gewinnspielen per Postkarte gezogen ... so nach dem Motto wenn ich bei einem Spiel für einen Betrag mit Postkarte teilnehme, dann kann ich ja auch für denselben Betrag per Telefon teilnehmen.

Bei Gewinnspielen mit Postkarte gewinnt nunmal der Veranstalter durch die Teilnahme kein Geld (wenn halt nur die allseits beliebten Adressen). Das die Post hierbei Geld macht ist für das Gewinnspiel erstmal nicht wichtig.

Bei Call-In wird der Veranstalter an dem Gewinn durch die Teilnahmegebühren beteiligt. Werden nun die Gewinnspielteilnamearten verglichen und die Kosten aneinander gemessen .. dann ist es doch eigentlich irrelevant ob beim einen Steuern drauf kommen oder nicht (immerhin gabs für der Post noch nie steuern ... auch zu dem Zeitpunkt, als die Call-in "Geringfügigkeit" festgelegt wurde).

Ist zwar alles Haarspalterei Wink ... aber bei einem cent pro Anruf ist das Haar schon ziemlich dick (nicht umsonst haben die Anbieter diesen Cent nicht aus eigener Tasche übernommen).
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Meister-Petz ist zur Zeit offline 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen Seite 1 von 1 [11 Beiträge] Das Thema als ungelesen markieren

START » CALL-TV IN TV, RADIO & INTERNET » USERDISKUSSION RUND UM CALL-TV » Userdiskussionen und Meinungen
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.




   BENUTZER INFOS

Login

Noch keinen Account?
Du kannst Dich kostenlos registrieren.


Geschützt durch CBACK CrackerTracker
132842 abgewehrte Angriffe.

Protected by phpBB Security © phpBB-TweakS
phpBB Security hat 34,541 Exploit Versuche erkannt.
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
[ Zeit: 0.2843s ][ Queries: 44 (0.0963s) ][ Debug Ein ]