1. Materielles
II. Kein zulssiger Beschwerdegrund
Gemss Art. 91 Abs. 3 lit. a RTVG kann eine redaktionelle Sendung insbesondere
wegen der Verletzung von Art. 4 und 5 RTVG beanstandet werden. Aus der
Beanstandung wird nicht klar, in welchen Punkten Art. 4 oder Art. 5 RTVG verletzt
sein sollen.
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Auf die unqualifizierten Vorwrfe der "reinen Abzockerei" und der Unehrlichkeit
kann mangels rechtlicher Einordnungsmglichkeit nicht weiter eingegangen werden.
A. Unzutreffende Vorwrfe
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Der Beschwerdefhrer trgt vor, dass der Moderator in der fraglichen Sendung
gesagt habe, es rufe niemand an und dass alle Leitungen offen seien. Der Beschwerdefhrer
habe mehrmals angerufen, sei jedoch nur mit einer Bandansage
verbunden worden. Der Beschwerdefhrer meint, dass das Vorgehen des Senders
unehrlich sei und die Tatbestnde des Betrugs und des unlauteren Wettbewerbes
erflle. Diese Vorwrfe treffen nicht zu, wie nachfolgend im Einzelnen
aufgezeigt wird.
B. Fragliche Sendung
4. Spielmodus
Bei der beanstandeten Sendung handelt es sich um eine sogenannte Call-In
Sendung. Im Rahmen von Call-In Sendungen hat der Zuschauer die Mglichkeit,
telefonisch an Rtseln teilzunehmen. Der Anrufer, dessen Anruf zufllig ausgewhlt
wird, wird live ins Studio durchgestellt und erhlt die Mglichkeit, seine Lsung
zu prsentieren. Ist diese richtig, erhlt der Anrufer den ausgelobten Gewinn.
Um den Gewinn zu erhalten, sind demnach offensichtlich mindestens zwei
Bedingungen zu erfllen, nmlich einerseits ins Studio durchgestellt zu werden
und andererseits die Frage richtig zu beantworten.
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Die vom Beschwerdefhrer beanstandete Sendung wurde im Spielmodus "Money-
Line", einer Variante des sogenannten Hot-Button Modus, gespielt. In diesem
Modus wird zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Spiels ein Anrufer
ausgewhlt und in diesem Fall der anrufende Zuschauer sofort in die Sendung
gestellt. Zustzlich zum Gewinn fr die richtige Antwort kann ein Geldbetrag gewonnen
werden, wenn der Anrufer eine der speziell ausgewhlten Leitungen -
eben die "Money-Line" - trifft.
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Bei der von dem Beschwerdefhrer beanstandeten Sendung vom 4. Januar 2008
war die Aufgabe "Nennen Sie ein Tier mit ,EI''' zu lsen.
2. Erhobene Vorwrfe sind unzutreffend
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Eine Sichtung der Sendung ergibt, dass die vom Beschwerdefhrer angefhrten
Aussagen "Es ruft keiner an. " oder "Alle Leitungen sind offen." nicht vom Moderator
gettigt wurden. Allein schon mangels irrefhrender oder unwahrer Angaben
scheidet daher eine Unlauterkeit aus.
Vielmehr bezogen sich die whrend der Sendung vom Moderator gettigten Aussagen
auf seinen persnlichen Eindruck von dem Schwierigkeitsgrad des Rtsels,
den er als hoch einschtzte. Der Schwierigkeitsgrad eines Rtsels wird von
jeder Person je nach Verstndigkeit anders wahrgenommen und ist daher schwer
objektiv zu fassen. Bekrftigt wurde die Einschtzung des Schwierigkeitsgrades
durch den Moderator dadurch, dass bereits nach ca. 45 Minuten von einem Zuschauer
eine ausgefallene Lsung prsentiert wurde (Lsung "Blei", ca. 00:11
Uhr). "Blei" drfte nicht jedem der Zuschauer als Tier bekannt sein und war zumindest
dem Moderator selbst unbekannt. Auch dies deutete fr den Moderator
darauf hin, dass die Lsungen knapper und das Finden einer richtigen Lsung
schwieriger wurde.
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Diese persnliche Einschtzung des Moderators fhrte dazu, dass sich der Moderator
immer wieder vertieft damit auseinandersetzte, ob es den Zuschauern
aufgrund des hohen Schwierigkeitsgrades berhaupt noch mglich war, eine Lsung
zu finden, und ob die Mglichkeit bestnde, dass viele mangels Kenntnis
einer Lsung gar nicht erst anrufen:
23:56 Uhr
"Ich hab keins mehr. "
00:03 Uhr
"Ich habe keine Lsung mehr."
00:05 Uhr
"Ich glaube nicht, dass noch jemand eine Lsung hat. "
"Es liegt jetzt nur daran, glaube ich, ob jemand ein Tier raus hat oder
nicht. "
00:06 Uhr
"Ich glaube, es gibt kein Tier mehr. "
00:10 Uhr
"Ich glaube, die Leute haben nichts mehr. "
00:17 Uhr
" Was soll denn da noch gehen?. Ich hab keins. "
00:21 Uhr
"Ich glaube nicht, dass noch eine Lsung geht. "
00:24 Uhr
"Ich glaube nicht, dass jemand noch eine Lsung raus hat. "
00:42 Uhr
"Mir fllt ja selber keins ein. "
usw.
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Im Rahmen der Spielgestaltung von Call-In Gewinnspielen gehrt es zur dramaturgischen
Gestaltung des Spiels, durch die Moderation fr die Zuschauer einen
Spannungsbogen bis zum nchsten sogenannten "Zuschlagen" des Hot-Button
aufzubauen und dadurch die Sendung fr die Zuschauer unterhaltsam zu gestalten.
Fragestellungen und die Verwendung des Konjunktivs sind bei Call-In Sendungen
bliche Stilmittel, um den Unterhaltungscharakter zu betonen und die
Spannung der Sendung zu erhhen.
II
Durch die Etablierung derartiger Call-In Sendungen in vielen Fernseh- und Radioprogrammen
ber viele Jahre hinweg ist dies dem durchschnittlich informierten
Zuschauer aber ohnehin bewusst.
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Fr den durchschnittlich informierten Durchschnittsverbraucher war immer deutlich,
dass im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel fr einen Gewinn neben
bzw. vor dem Prsentieren der richtigen Antwort zustzlich die Voraussetzung
erfllt sein muss, dass der jeweilige Anrufer vom Zufallsmechanismus ausgewhlt
wird. Dabei ist, wie der Moderator mehrfach (z.B. um 23:51 Uhr, 00:23
Uhr, 00:25 Uhr, 00:26 Uhr, 00:30 Uhr, 00:32 Uhr) betonte, ein "Quntchen Glck"
erforderlich.
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Zur Verdeutlichung wurde in der Moderation wiederholt auf den aktuellen Spielmodus
hingewiesen und klargestellt, dass es auf den richtigen Moment ankomme,
in welchem der Hot-Button aktiviert ist, wie z.B.:
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23:53 Uhr
"Der Hot-Button sucht. "
00:01 Uhr
"Jede Sekunde kann es knallen."
00:05 Uhr
"Jede Sekunde kann es hier knallen. "
00:06 Uhr
"Hat keiner eine Lsung, hat der Hat-Button noch nicht zugeschlagen, ich
wei es nicht. "
00:20 Uhr
"Es kann hier jede Sekunde knallen, aber es muss jemand anrufen,
der die Lsung hat. "
.Hot-Button sucht. "
00:23 Uhr
"Jede Sekunde kann es knallen ... Achtung, jede Sekunde kann es jetzt
soweit sein. "
00:24 Uhr
.Hot-Button sucht. "
00:32 Uhr
.Hot-Button sucht. Jede Sekunde kann es jetzt knallen."
00:37 Uhr
.Hot-Button sucht jetzt gerade."
00:40 Uhr
"Jede Sekunde kann es knallen."
00:41 Uhr
.Hot-Button sucht. "
00:47 Uhr
"Ich wnsche mir vor 00:50 Uhr einen Gewinner."
"Der Hat-Button kann jede Sekunde zuhauen." 00:54
Uhr
" Wer als erstes eine dieser 1 O Leitungen im richtigen Moment trifft, ist
bei mir im Studio. "
00:51 Uhr
"Wenn da drauBen irgendjemand jetzt sitzt, der sagt, Menschenskind, ich
habe es noch, ich habe bis jetzt kein Glck gehabt, klar, setzen Sie sich ein
Limit, ein Anruf kostet 50 Cent. Limit setzen ist wichtig. Haben Sie ein Auge
darauf. Der sucht, der Hot-Button."
01:17 Uhr
"Jeden Moment kann es soweit sein, ich warte, ich warte schon ein
bisschen lnger, aber ich weiB nicht, woran es liegt, hat keiner mehr ein
Tier oder hat der Hot-Button noch nicht zugeschlagen?"
3. Zustzliche transparente Informationen
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Darber hinaus wurden die Zuschauer whrend der Sendung durch am oberen
Bildschirmrand durchlaufende Hinweise transparent auf die objektive Spiel konzeption
des Rtsels hingewiesen, insbesondere darauf, dass es unabhngig von
der Moderation im Rahmen des Hot-Button Modus allein darauf ankommt, im
richtigen Moment anzurufen, wie beispielsweise:
"Ein Anruf ist keine Garantie, in die Sendung zu kommen. " "Ob
gerade Ihr Anruf ausgewhlt wird, hngt vom Zufall ab!"
"Der Moderator ist ein Teil des Spiels! Allein Sie entscheiden, ob und
wann Sie anrufen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!" "Countdowns
gehren zum Spannungsbogen einer Sendung: Sie knnen den
Zuschlag des Hot-Buttons bedeuten, mssen es aber nicht. "
"Ob ein Rtsel schwer oder leicht ist, entscheiden Sie!"
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Zudem wurde whrend der gesamten Sendung in der Bildschirmmaske permanent
auf die Mitmachregeln im Internet hingewiesen. Diese Spielregeln fr alle
Call-In Sendungen sind verffentlicht im Internet unter
www.starca//.ch.
BO: Ausdruck Mitmachregeln aus
www.starcall.ch Beilage i
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Darin wird unter anderem der gegenstndliche Hot-Button Modus, der zudem
whrend der gesamten Sendung durch ein am unteren Bildschirmrand eingeblendetes
Symbol kenntlich gemacht wurde, wie folgt erklrt:
"Im .Hot-Button Modus" wird zu einem beliebigen Zeitpunkt, entweder innerhalb
eines vorgegebenen Zeitfensters oder ohne zeitliche Begrenzung
(sogenannter " offener Hat-Button"), nach Aktivierung
eines technischen Auswahlmechanismus ein Anrufer ausgewhlt. Dieser
wird unmittelbar in das Studio gestellt und kann dort das Rtsel direkt lsen.
"
4. "Money-Line" Hot-Button
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Der Vollstndigkeit wegen sei darauf hingewiesen, dass entgegen den Angaben
des Beschwerdefhrers nicht eine feste Gewinnsumme in der Hhe von C 5'000,
sondern jeweils ein fester Geldbetrag plus der eingeblendete Betrag der jeweiligen
Gewinnleitungen ausgelobt waren. Im Rahmen des Spielmodus "Money-
Line" Hot-Button hat der vom technischen Auswahlmechanismus ausgewhlte
Anrufer die Mglichkeit, eine der durch Bildschirmeinblendungen kommunizierten
Geldleitungen zu "erwischen" und erhlt den fr die getroffene Leitung ausgewiesenen
Geldbetrag zustzlich zu der ausgelobten Gewinnsumme, falls er die Rtselfrage
richtig beantwortet. Es wurde im entsprechenden Teil der Sendung regelmig
darauf hingewiesen, dass der Gesamtgewinn vom Treffen einer entsprechenden
Gewinnleitung abhngig sei, z.B.:
23:57 Uhr
"Bis C 5'000 ... bis zu C 5'000 Geldleitung plus € 300 sicher. "23: 58 Uhr
"Ursel trifft die C 500-Leitung ... Davor habe ich die C 440-Leitung hinzugegeben,
die wird getroffen. "
00:04 Uhr
"Bis zu C 5'300 jetzt fr Sie drin."
00:41 Uhr
,,€ 500 sicher.
" 00:46 Uhr
"Bis zu C 5'500. "
00:57 Uhr
"Gesamt jetzt um diese Uhrzeit C 5'500 hier fr Sie drin. "
00:58 Uhr
" Wenn Sie jetzt die TOOOer-Leitung treffen, dann haben Sie C 3'500
gewonnen. "
5. Gewinner und tatschlich ausbezahlte Gewinne
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Im Rahmen des gegenstndlichen ca. 90-mintigen Rtsels gab es insgesamt
neun Gewinner, an die ein durchschnittlicher Gewinn von rund C6540 ausgezahlt wurde. Insgesamt wurden an die Gewinner Geldgewinne in Hhe von € 4'890 und zustzlich ein Sachpreis vergeben.
5. Fazit
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Die Bedingungen der Teilnahme an den Gewinnspielen der
Beschwerdegegnerin werden im Rahmen jeder Sendung ordnungsgem durch
den Moderator sowie durch die Mitmachregeln transparent offengelegt. Dies gilt,
wie aufgezeigt worden ist, auch fr die beanstandete Sendung.