Irgendwie kommen die mir vor, wie kleine trotzige Kinder...
Die LMA hat ja nicht bestimmt, dass die Einblendung sowohl in X-Achse, als auch in Y-Achse den Bildschirm ausfüllen muss.
Sicher werden bald weitere kreative Varianten der Pflichteinblendungen folgen.
Einen bildschirmfüllenden Vorschlag hätte ich, für unsere StarWars-Freunde
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: sauerwerder
Bildschirmfüllend bedeutet, daß die Bildschirmfläche mit Text/Grafik ausgefüllt
sein muss. Da kann ein Veranstalter von Hütchenspielen nicht einfach
willkürlich neu definieren, was er unter bildschirmfüllend versteht,
weil es ihm plötzlich in den Kram passt und eben Regeln nicht zum
Geschäftsmodell gehören sollen.
Es gibt hier nichts zu diskutieren, ob horizontal oder vertikal bildschirmfüllend.
Das ist irreführendes Versteckspiel. Eben genau so, wie der Sender
es sonst auch gewöhnt ist.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: redled
Alter: 41 Geschlecht: Beiträge: 2324 Wohnort: Österreich
Verfasst am: Montag, 22.06.2009, 12:30 Titel:
Also wenn man ganz ehrlich ist, war auch schon die frühere Einblendung NICHT bildschirmfüllend. Sie war besser, richtig. Aber bildschirmfüllend war sie trotzdem nicht ...
VOOORSICHT!
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: TommyAUT
Also wenn man ganz ehrlich ist, war auch schon die frühere Einblendung NICHT bildschirmfüllend. Sie war besser, richtig. Aber bildschirmfüllend war sie trotzdem nicht ...
Das mag ja eventuell sein, aber trotzdem hat die BLM jetzt neue Regeln bezüglich der Einblendungen erlassen. Wie redled bereits geschrieben hat, darf der Betreiber nicht einfach den Begriff "bildschirmfüllend" nach seinen eigenen Vorstellungen neu definieren.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: FlashMartin
Also die verarschen die "Aufsichtsbehörden" ganz bewusst. Ich hab mir gerade den Spass gemacht und hab die Zeit gemessen, wie lange die Einblendung zu sehen ist. Ich komme auf 27,9 Sekunden. Es heißt mindestens 30 Sekunden. Es sind 2,1 Sekunden zu wenig, aber mindestens 30 Sekunden heißt eben mindesten 30 Sekunden, basta.
Die Frage ist: Warum tun die das? Ich würde es 31 Sekunden einblenden, um auf Nummer sicher zu gehen. Für mich ist das ein eindeutiges Zeichen in Richtung LMA, nach dem Motto, ihr könnt uns mal. Dazu kommt dann noch, wie schon von @Baron Münchhausen erwähnt, der Spruch "Ach ja, die können mich mal". Was für eine Gurkentruppe muss man sein, um sich so etwas bieten zu lassen.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Schwachsinn_9L
Mork vom Ork Grünes Mitglied Alter: 56 Geschlecht: Beiträge: 10925 Wohnort: Berlin
Verfasst am: Montag, 22.06.2009, 21:01 Titel:
« Schwachsinn_9L » hat Folgendes geschrieben:
Also die verarschen die "Aufsichtsbehörden" ganz bewusst. Ich hab mir gerade den Spass gemacht und hab die Zeit gemessen, wie lange die Einblendung zu sehen ist. Ich komme auf 27,9 Sekunden. Es heißt mindestens 30 Sekunden. Es sind 2,1 Sekunden zu wenig, aber mindestens 30 Sekunden heißt eben mindesten 30 Sekunden, basta.
Welche Sendung hast Du da gemessen?
Es läuft immer ein Timer bzw. Countdown mit, welcher von 30 auf 0 runter zählt. Von daher kann man hier nicht von einem Regelverstoss sprechen. Also bitte bleibt doch bei dem, wo ein Regelverstoss auch wirklich offensichtlich ist. Man mag Ihnen viel vorwerfen können, aber Dein Argument zählt sicherlich nicht dazu. Das könnte ich mit ebensovielen Videos widerlegen.
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Mork vom Ork
Habe die Zeit der Einblendung von dem Video das hier am Anfang des Freds zu sehen ist gemessen. Sind bei mir 27,9 Sekunden. Es ist keine 30 Sekunden auf dem Bildschirm zu sehen. Mess selber. Der Timer ist einfach eine Zeit die runter läuft, muss ja nicht unbedingt 1 zu 1 sein.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Schwachsinn_9L
mir ist dieser Umstand aber auch schon aufgefallen. Gut, ich habe jetzt nicht mit einer Stoppuhr vor dem Fernseher gesessen, aber:
die Einblendung ist vor dem Ablauf der 30 Sekunden herausgenommen worden. Das lag daran, dass der Moderator den Text sehr schnell vorgelesen hat und deutlich vor Ablauf der 30 Sekunden fertig war.
Ob das jetzt gehäuft vorkommt und System hat kann und vermag ich nicht beurteilen.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: kiddinx
Alter: 41 Geschlecht: Beiträge: 2324 Wohnort: Österreich
Verfasst am: Montag, 22.06.2009, 22:01 Titel:
« FlashMartin » hat Folgendes geschrieben:
« TommyAUT » hat Folgendes geschrieben:
Also wenn man ganz ehrlich ist, war auch schon die frühere Einblendung NICHT bildschirmfüllend. Sie war besser, richtig. Aber bildschirmfüllend war sie trotzdem nicht ...
Das mag ja eventuell sein, aber trotzdem hat die BLM jetzt neue Regeln bezüglich der Einblendungen erlassen. Wie redled bereits geschrieben hat, darf der Betreiber nicht einfach den Begriff "bildschirmfüllend" nach seinen eigenen Vorstellungen neu definieren.
Meine Aussage bezog sich nicht auf "ganz früher", sondern sehrwohl auf die erste Variante der Einblendung NACH Einführung der BLM-Regeln. Die war eben auch nicht bildschirmfüllend, weil immer noch ein kleines Sichtfenster mit dem normalen Sendungsbild zu sehen war. Ich will nicht pingelig sein und mir persönlich hätte diese Variante auch gepasst. Nur: Bildschirmfüllend war es eben auch nicht *g*
VOOORSICHT!
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: TommyAUT
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Dienstag, 23.06.2009, 01:19 Titel:
Existenzgefährdend...naja. Wenn es denn als "erster Verstoß" gewertet würde, dann wäre das Bußgeld sicher nicht in einer Höhe, bei der die Existenz des Senders auf dem Spiel stünde. Sicher würde der Sender dann noch als Argument anführen, dass seiner Meinung nach für eine "bildschirmfüllende" Einblendung horizontal ausreichend sei.
Ich wiederhole meine hier schon genannte persönliche Vermutung: Es ist hinreichend bekannt, dass die Veranstalter mehrere Lücken in der Gewinnspielsatzung ausnutzen, und zwar wider besseren Wissens um den Sinn dieser Vorschriften. Z. B. wurde die Durchstellung nach spätestens 30 Minuten in die Regeln aufgenommen um diese stundenlangen Durchstellpausen zu verhindern. Sie umgehen es mit den "Quizzentralegewinnern", die weniger "gewinnen" als der normale Anrufer oft allein fürs Durchkommen erhält. Ein weiteres Beispiel sind die "Quizbreaks" für Anrufer ab 14 Jahren. Über diese beiden Dinge ist hier ausreichend an anderer Stelle geschrieben worden.
Jetzt sind, durch Druck seitens der Medien, der sicher zum Großteil auf Protokollierungen und Diskussionen in diesem Forum entstanden ist, die "Medienwächter" aus ihrem Tiefschlaf erwacht. Sowohl diese als auch die Veranstalter wissen, dass die oben genannten Vorkommnisse sich rechtlich gesehen in einer Grauzone bewegen. Da ist es doch für beide Seiten viel interessanter, direkt gegen eine eindeutige Regel zu verstoßen, die dann milde geahndet werden kann. So kann die ZAK sagen, dass man ja seiner Aufsichtspflicht nachkommt und die Veranstalter können weiterhin ihre Durchstellpausen generieren und zwischendurch mal einem Quizzentralengewinner 10 Euro in die leer telefonierte Geldbörse stecken, während dem "Studiogewinner" per (ebenfalls diskussionswürdiger) Einblendung suggeriert wird, dass z. B. "75.000 Euro" möglich sind.
Bei den Quizbreaks haben sie schon zurückgerudert und fordern jetzt nur noch Anrufer ab 18 zum Mitmachen auf, über die Quizzentralensache regt sich - außer uns - keiner auf, und ob sie jetzt diese Einblendung halb oder im Vollbild zeigen, ist denen sowieso völlig egal. Das richten schon die Moderatoren mit ihrem schludrigen Vorlesen, in dem sie die vorgeschriebenen Texte sowieso ins Lächerliche ziehen. Was übrigens auch ein klarer Regelverstoß ist.
Ja ja, die Juristen von 9Live (oder von Pro7-Sat1-Media) sind immer noch etwas gerissener als die der ZAK bzw. der LMAen.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
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