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Verfasst am: Sonntag, 30.07.2017, 11:01 Titel:
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Das wird ja lustig werden, wenn die Personengesellschaft in den nächsten Monaten ihr gesamtes Equipment über Ebay verscherbelt.
Nein, wie ist das herrlich.
Call-In hätte ihnen an dieser Stelle auch nicht mehr geholfen.
"Ich kann mich nich selber anrufen" Jane Sommer, FolxQuiz-"Moderatorin" |
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Verfasst am: Dienstag, 01.08.2017, 21:23 Titel:
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Der bisherige Chef der beiden Sender, Timo C. Storost, sollte sich mal von Sebastian Artic (Folx TV) beraten lassen, wie man Fernsehsender auch ohne Lizenz betreiben kann, um Sendungen in der Grauzone zu betreiben.
Redakteur Tobi: "So jetzt ruft gerade wieder jemand an, aber Leitung nicht getroffen, ich hab ja auch den Knopf noch nicht gedrückt. Schade" |
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Verfasst am: Donnerstag, 21.12.2017, 16:30 Titel:
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Anordnung zur sofortigen Einstellung des Sendebetriebs von blizz inzwischen bestätigt. Doch Herr Storost hat Klagen erhoben und blizz sendet einfach weiter.
ZAK Pressemitteilung
13.12.2017
Gegen Kennzeichnungspflichten verstieß der Anbieter des Internet-TV-Programms blizz an vier verschiedenen Sendeterminen zwischen Mai und Oktober dieses Jahres jeweils mit der Ausstrahlung eines im Verlauf ungekennzeichneten Teleshopping-Fensters. Teleshoppingfenster müssen laut Rundfunkstaatsvertrag während ihres gesamten Verlaufs als solche gekennzeichnet sein.
Da es sich um wiederholte Verstöße handelt und auch eine weitere Wiederholung nicht auszuschließen ist, wäre die Untersagung der Ausstrahlung ungekennzeichneter Teleshopping-Fenster die gebotene aufsichtliche Maßnahme. Doch sie ginge rechtlich ins Leere, da der Anbieter das Programm blizz ohnehin nicht mehr ausstrahlen darf. Die ZAK hatte in ihrer Sitzung am 28. Juni entschieden, dem Anbieter wegen medienrechtlicher Unzuverlässigkeit die erforderliche Rundfunkzulassung zu entziehen. Daraufhin hatte die zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) dem Anbieter die Zulassung widerrufen und die sofortige Vollziehung des Widerrufs angeordnet. Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof haben die Anordnung der sofortigen Vollziehung inzwischen bestätigt, doch der seit dem 21. Juli einzustellende Sendebetrieb wird bis heute fortgesetzt. Gegen die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der BLM hat der Anbieter Klagen erhoben.
Was sich Timo C. Storost von den Klagen verspricht, bleibt sein Geheimnis, denn die Medienanstalten haben nun mal das Recht, bei wiederholten Verstößen gegen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages und medienrechtlicher Unzuverlässigkeit des Veranstalters die Lizenz zu entziehen.
Im Impressum auf der Website gibt Herr Storost weiter brav die BLM als aufsichtsführende Anstalt an, also die Medienanstalt, die ihm die Lizenz entzogen hat und bei der man sich natürlich auch immer noch über blizz beschweren kann.
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Verfasst am: Sonntag, 13.01.2019, 19:57 Titel:
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Ist aber letztlich nur eine Umbennung von "FamilyTV". FamilyTV wurde im Jahr 2017 die Lizenz entzogen, laut Wikipedia wurden dann Rechtsmittel eingelegt dagegen und einfach weitergesendet bis gestern. Gleiches gilt für den Schwestersender namens "blizz", der jetzt "tm3+" heißt. Auch sonst haben Sender und Geschäftsführer bislang nicht gerade mit Seriosität und Professionalität geglänzt.
Solang das Programm genauso belanglos bleibt (ist sowieso größtenteils Teleshopping und Sonnenklar.tv) wird das kaum einen interessieren. Bleibt nur zu hoffen, dass da nicht doch noch irgendwann wieder irgendeine Form von (vermutlich billig produziertem) Call-In zu sehen ist, wie es ursprünglich ja auch mal angedacht war.
Sportquiz-Statistiken: 2021 | 2020-1 und 2020-2 | 2019-1 und 2019-2 | 2018-1 und 2018-2 |
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Verfasst am: Mittwoch, 13.03.2019, 02:11 Titel:
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tm3: Betreiber verurteilt, Sendebetrieb wird eingestellt
Der Mini-Sender tm3 wird seinen Sendebetrieb einstellen, Programm war zuletzt ohnehin kaum noch vorhanden. Der Senderchef wurde am Dienstag vom Amtsgericht Augsburg in mehreren Anklagepunkten schuldig gesprochen und schrammte nur knapp an einer Gefängnisstrafe vorbei.
Quelle und ganzer Artikel (DWDL vom 13. März 2019) https://www.dwdl.de/nachrichten/71395/tm3_betreiber_verurteilt_sendebetrieb_wird_eingestellt/ |
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Verfasst am: Mittwoch, 13.03.2019, 23:59 Titel:
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Ergänzend hierzu die Links von Digitalfernsehen.de und TV Wunschliste:
Die aktuellen Beispiele zeigen deutlich, dass es heutzutage kaum noch möglich ist, Call-In-Sendungen in ihrer ursprünglichen Form zu installieren. Und das ist auch gut so.
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Verfasst am: Freitag, 15.03.2019, 17:24 Titel:
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Naja... Laut einem Tweet von tm3 selber war Call-in nicht einmal geplant. Die Tweets wurden nur leider allesamt gelöscht. |
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Verfasst am: Freitag, 15.03.2019, 17:31 Titel:
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Die ursprünglichen Pläne, die vor zwei Jahren veröffentlicht wurden, hatten auch Call-In im Programm. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass man Sendungen dieser Art über kurz oder lang definitiv installieren wollte. Völlig egal, was in der Zwischenzeit alles passiert ist.
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