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Verfasst am: Dienstag, 02.05.2006, 17:11 Titel:
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Mal wieder was neues von der Front:
Zitat:
Forenbetreiber klagt gegen Abmahnung
Der Betreiber des Support-Forums Supernature-Forum, Martin Geuß, hat eine negative Feststellungsklage eingereicht, um eine Klärung der rechtlichen Basis für eine Abmahnung wegen angeblich geschäftsschädigender Beiträge in seinem Forum zu erlangen. Die Frankfurter Kanzlei Leonhardt Spänle&Schröder hatte .... weiter
Quelle: heise.de |
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Verfasst am: Dienstag, 02.05.2006, 18:38 Titel:
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Die versuchte Abzocke über kostenpflichtige Abmahnungen geht also fröhlich weiter. Wer legt solchen Anwaltskanzleien eigentlich mal das Handwerk, mit ihren dubiosen Vorgehensweisen, sich auf diese Weise finanzielle Mittel zu verschaffen?
Wir wissen doch alle, dass bei so genannten Haustürgeschäften die Abzocke im Vordergrund steht und keiner kommt an die Haustür um mal eben was zu verschenken.
Und wenn Menschen damit schlechte Erfahrung gemacht haben, darf es verdammt noch mal ihr gutes Recht sein, sich ihre persönliche Meinung zu bilden und diese auch zu äußern, verbal so wie schriftlich in einem Forum.
Wenn sich dadurch die genannte Firma irgendwie auf den Schlips getreten fühlt, sollte sie sich mal ihr Unternehmenskonzept durch den Kopf gehen lassen, warum viele Menschen dieses für Abzocke halten und es auch so offen sagen und nicht einen Anwalt vorschieben, der dann kostenpflichtige Abmahnungen verschicken darf.
Wenn ich mir einen Joghurt der Firma X kaufe und sage öffentlich, der schmeckt Scheiße und andere sind der gleichen Meinung, dann ist das nicht Geschäftsschädigend für die Firma X sondern ein Hinweis, das man an dem Produkt doch mal was ändern sollte, wenn man ein seriöses Unternehmen ist, was auch seriöse Unternehmen machen, anstatt zu einem Anwalt zu hoppeln und sich dort ausheulen. "Die sagen alle, mein billig produziertes und viel zu teures Produkt wäre Scheiße. Wenn die das weiter sagen, dann kauft das am Ende ja keiner mehr. Können wir die nicht auf Unterlassung verklagen?"
Eine Firma die mit solchen Mitteln arbeitet um ihr schlechtes Produkt an den Mann zu bringen oder einfach nur Abzocken wollen, ist eben nicht seriös und ihr Produkt dann wohl doch Scheiße! |
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Verfasst am: Dienstag, 09.05.2006, 13:32 Titel:
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Es gibt ein neues Urteil zum Thema "Forenhaftung"
Dieses ist schon etwas Positiver als das Urteil gegen "heise online".
Zitat:
LG Düsseldorf: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes
Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf vom 25. Januar 2006 (Az. 12 O 546/05) haftet ein Forenbetreiber erst ab Kenntniserlangung für fremde rechtswidrige Inhalte. Er ist jedoch verpflichtet, ... weiter
Quelle: heise.de |
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Verfasst am: Dienstag, 09.05.2006, 14:03 Titel:
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« El Jiro » hat Folgendes geschrieben:
Es gibt ein neues Urteil zum Thema "Forenhaftung"
Dieses ist schon etwas Positiver als das Urteil gegen "heise online".
Zitat:
LG Düsseldorf: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes
Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf vom 25. Januar 2006 (Az. 12 O 546/05) haftet ein Forenbetreiber erst ab Kenntniserlangung für fremde rechtswidrige Inhalte. Er ist jedoch verpflichtet, ... weiter
Quelle: heise.de
Habe mir das Urteil gerade mal angeschaut. Es mag auf den ersten Blick nicht so weitreichend sein, wie das des LG Hamburg. Leider ist es aber wenig konkret. So wird zwar ausgeführt, daß Forenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen das Forum zu überwachen haben. Wie diese Überwachung aussehen soll, hat das Gericht aber nicht gesagt. Es ist sogar nicht ausgeschlossen, daß eine Überwachung wie vom LG Hamburg vorgesehen notwendig ist. Werde mit das Urteil aber später noch mal genauer anschauen. |
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Verfasst am: Mittwoch, 14.06.2006, 18:13 Titel:
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So es gibt wieder ein neues Urteil zum Thema "Forenhaftung"
Zitat:
Urteil: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Az I-15 U 21/06) muss ein Forenbetreiber erst ab Kenntnis rechtswidrige Äußerungen seiner Nutzer löschen. Ihm könne es nicht zugemutet werden, ... weiter
Quelle: Heise.de am 14.06.06 |
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Verfasst am: Dienstag, 22.08.2006, 15:35 Titel:
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Die Berufungsverhandlung zur Betreiberhaftung für Webforen hat statt gefunden.
« heise online » hat Folgendes geschrieben:
Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein
Die Berufungsverhandlung zur Betreiberhaftung für Webforen vor dem hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg endete mit einem Teilerfolg für den Heise Zeitschriften Verlag. Zwar wies das Gericht die Berufung zurück, ... mehr
Quelle: heise.de am 22.08.06
ps: Man muss wohl erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten um die folgen für andere Foren abschätzen zu können. |
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Verfasst am: Montag, 28.08.2006, 18:58 Titel:
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Die schriftliche Urteilsbegründung ist da:
« heise online » hat Folgendes geschrieben:
OLG Hamburg legt Begründung zum "Heise-Forenurteil" vor
Das hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat am heutigen Montag die schriftliche Begründung zu seinem Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag nachgereicht (Az. 324 O 721/05, PDF). Am 22. August hatte das Gericht entschieden, dass der Verlag ein Artikelforum auf heise online dann auf rechtswidrige Beiträge hin überwachen muss, ...weiter
Quelle: heise.de am 28.08.06 |
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