Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen 9Live mit Erfolg abgewiesen
23.01.2006 - 11:50 Uhr, NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG [Pressemappe]
Ismaning (ots) -
- Verband Sozialer Wettbewerb vor dem OLG München gescheitert
- Marcus Wolter: "Entscheidung bestätigt erneut unser
Geschäftsmodell"
Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) scheitert beim
Oberlandesgericht München mit seinem Vorgehen gegen 9Live. Er hatte
versucht, eine einstweilige Verfügung gegen den Münchner TV-Sender zu
erwirken. Der Verband warf 9Live unlauteren Wettbewerb vor, unter
anderem mit dem Vorwurf, der Sender veranstalte verbotenes
Glücksspiel und täusche über die Gewinnchancen seiner Quizsendungen.
Die Beschwerde des Verbands wurde nun vom Oberlandesgericht
München als unbegründet zurückgewiesen. Damit wurde die bereits zuvor
ergangene erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts München
bestätigt.
In der Begründung des Senats heißt es unter anderem, dass "jeder
nur halbwegs verständige Teilnehmer" wisse, dass immer nur eine
Chance bestehe, durch einen Anruf Gewinner eines der angebotenen
Gewinnspiele zu werden. Im Übrigen sei den Zuschauern auch klar, dass
sie für die Teilnahme ein Entgelt in Form der Telefongebühren
entrichten müssen. Schließlich bestätigte das Gericht erneut, dass
9Live kein unerlaubtes Glücksspiel betreibt.
Marcus Wolter, Vorsitzender der 9Live-Geschäftsführung: "Ich
begrüße das Urteil. Es bestätigt wieder einmal das Geschäftsmodell
von 9Live und unterstreicht die Seriosität unseres Call-TV-Programms.
Wir sind die führende Marke für interaktives Fernsehen und messen
unser Programm an den Grundprinzipien Transparenz, Fairness und
Chancengleichheit."
Pressekontakt:
9Live Fernsehen AG & Co. KG
Ismaning, 23. Januar 2006
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