Natürlich ist die Geringfügikeit damit überschritten, wenn der Anrufer sich für die Koffer mit sichtbaren 2000,-? als 1. entscheidet und gegen diese 1. Entscheidung 6 Koffer (2000,-?) nochmal ein Betrag von 5000,-? geboten wird, weil man weiß, da die 10.000 enthalten sind.
Dem Anrufer wird ja trotz seiner 1. Entscheidung, wo der 1. Einsatzt eben nur 49ct Abzocke nun nochmal eine entscheidung abverlangt und er gegen die gebotenen 5000,-? eben seine 6 Koffer (2000,-?) setzen soll.
Da der Anrufer, ja die 6 Koffer ohne ein weiteres Gegengebot schon gewonnen hat, ist in diesem Fall für den Anrufer der Einsatz gegen die 5000,- seine 6 Koffer mit schon sichtbaren 2000,-? also schon lange nicht mehr geringfügig.
Aber die §Â§Reiter drehen es eh so, das es bei dem geringfügigen Einsatz von 49ct bleibt und die Abzocke und verbotenes Glücksspiel munter weiter öffentlich durchgeführt werden kann um sich zu bereichern.
Zudem wird auch die bewußte verbale Irreführung, die zum Anrufanimieren dient, verharmlost.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: GlowingHeart
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