Ich will jetzt auch nicht viel dazu sagen, da wir erst einmal den Ball flach halten sollten und gucken sollten was da noch so kommt!
Was mich allerdings noch wundert, warum der Richter die Forenhaftung schon vor Kenntnisnahme sieht und nicht wie in anderen Fällen, erst nach Kenntnisnahme! Du hast geschrieben, da eine Unterlassungserklärung abgegeben worden ist, besteht die Forenhaftung für den Richter schon vor Kenntnisnahme und das kann ich irgendwie nicht verstehen. Wenn es jetzt um einen Zeitraum von ein paar Tage gegangen wäre, dann hätte ich das verstanden, aber die Beiträge waren doch wenn dann nur ein paar Minuten online, oder?
Ich hätte gedacht, der Richter schmettert es einfach ab und gibt als Begründung wahlweise:
-Der Umfang der Unterlassungserklärung ist unklar (nicht nur Radio-Internet sondern auch Poster-Admin)
-Die Posts sind als Vermutungen/Meinungen zu sehen und nicht als tatsachenbehauptungen
-Marc ist dagegen mit ausreichender Sorgfaltspflicht dagegen vorgegangen
-Der Kläger fühlt sich nicht wirklich beleidigt, sondern will nur Kritik mundtot machen.
...wobei, beim letzten würde ich als Richter sagen, Marc ist zwar des Vertragsbruchs schuldig ... aber wird deswegen nur verwarnt; desweiteren wird diese seltsame Unterlassungserklärung aufgehoben und die Call-active-Typen tragen die Kosten des Verfahrens. ... Zum Glück bin ich kein Richter, mit so was würde ich höchstens in Amerika durch das Berufungsgericht kommen.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Maraxus
Von meiner Seite auch erst einmal Danke für diese ?Zwischenbilanz?.
Mal sehen, wie es weiter geht?
Die Sache mit dem Vergleichsvorschlag ist aber schon ?verwunderlich?. Mich hätte einmal interessiert, ob die Gegenseite mit diesem Angebot einverstanden gewesen wäre bzw. was veranlasste den Richter überhaupt, ein solches Angebot zu machen?
CA hat ja immer wieder beteuert, man wolle keine Kritiker mundtot machen. In Anbetracht der überzogenen Vertragsstrafen glaubt man denen das natürlich sofort.
Sei?s drum, es geht also in ?Runde Zwei?.
Wollen wir mal hoffen dass der Ausgang des Ganzen ein annehmbares Ergebnis mit sich bringt.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: istwohlso
Richter Mauck hat noch am 16.10.07 entschieden: Die Klage wird zurückgewiesen. Ordnngsgeld bzw. Vertagsstrafe braucht nicht bezahlt zu werden.
Die seinerzeit vom Beklagten abgegebene Unterlassugnserklärung betraf nur das Radiointerview, nicht das Internet.
Interessant war bei der Verhandlung der Vorschlag des Vorsitzenden Richters, des Herrn Mauck, der Beklagte möchte doch seinen Blog schließen und sich mit anderen Themen beschäftigen. Von denen gibt es genug interessante. Falls nicht für immer schließen, dann doch mal für eine Woche.
Dieser nett gemeinte Vorschlag wurde von seinem Anwalt und dem Beklagten Gott sei Dank abgelehnt.
EDIT MvO: sorry Herr Schälike, aber diese Aussage stimmt so nicht. Es wurde kein Urteil gesprochen, sondern ein neuer Termin muss anberaumt werden, da sowohl wir, als auch die Gegenseite nocheinmal Stellung zu dem gestrigen Termin beziehen möchten.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Rolf Schälike
Gesplittet am: Mittwoch, 17.10.2007, 09:14 Uhr von Mork vom Ork Gesplittet vom Beitrag Der Fall Call-in-TV.de und Callactive GmbH aus dem Forum Das Forum und seine Rechtsstreitigkeiten
DerFriese CITV.NL Moderator
Geschlecht: Beiträge: 3179
Verfasst am: Mittwoch, 17.10.2007, 09:17 Titel:
na super...
ich finde, dass war weder fisch noch fleisch....
aber der gedanke, dass die unterlassungen eigentlich nur fürs radio zählen, der hat schon etwas reizvolles, damit hat das gericht die beteiligten sicherlich verblüfft...
und der beisitzende Richter scheint entweder mal das forum gesehen zu haben oder sich die sendungen selbst angetan zu haben, wobei ich zweiteres eigentlich weniger annehme...
bleibt zu hoffen, wie die zukünftige Verhandlung ausfallen wird....
gruß
der friese
ps....herr schälike...bist du der rolf schälike, den ich meine....
Neulich, im Wetterbericht:
"...gegen Abend wird es zunehmend dunkler...."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: DerFriese
Ich bin leider nicht Positiv überrascht. Eher geschockt.
Ich habe zwar die Unterlassungserklärung nicht gelesen, aber dass das Gericht fordert das man eine vorab Prüfung von Beiträgen leisten muss ist eine mittlere Katastrophe.
Wenn jetzt nicht nur Hamburg dieser Auffassung ist, sondern auch andere Gerichte sich der Meinung anschließen wird es kaum mehr möglich sein, so ein Forum in so einer Form zu betreiben. Eine generelle vorab ?Zensur? verzögert jede Diskussion erheblich, gerade wenn es um ein ?Live-Medium? wie Fernsehen geht.
Auch wenn es sich in anderen Punkten jetzt etwas Positivere für Marc aussieht, befürchte ich wieder einen massiven Einschnitt der Meinungsfreiheit, weil irgend wann keiner mehr so Mutig ist ein Forum in Deutschland zu betreiben. Und das alles im ?Namen das Volkes?
Ich wünsche Marc auf jeden Fall noch viel Glück und Erfolg vor Gericht.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: El Jiro
EDIT MvO: sorry Herr Schälike, aber diese Aussage stimmt so nicht. Es wurde kein Urteil gesprochen, sondern ein neuer Termin muss anberaumt werden, da sowohl wir, als auch die Gegenseite nocheinmal Stellung zu dem gestrigen Termin beziehen möchten.
Ich war bis zum Schluss der Sitzung - es gab noch zwei andere Verfahren - geblieben.
Mauck hat mir persönlich gesagt: Wir haben heute das Urteil gesprochen: Die Klage wird abgewiesen.
Was die Schriftsätze betrifft, so wurden Anträge gestellt, auf diese zu antworten. Diesen Anträgen wurde nicht stattgegeben. Für den Beklagten gut, für den Kläger schlecht.
Ich finde das trotzdem gut, dass die Richter und die Richterin so entschieden haben.
Rufe doch in der Geschätsstelle 030 / 90188 347 an. Die geben das Ergebnis den Beteiligten auch tetefonisch durch.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Rolf Schälike
Mork vom Ork Grünes Mitglied Alter: 56 Geschlecht: Beiträge: 10925 Wohnort: Berlin
Verfasst am: Mittwoch, 17.10.2007, 10:59 Titel:
« Rolf Schälike » hat Folgendes geschrieben:
Ich war bis zum Schluss der Sitzung - es gab noch zwei andere Verfahren - geblieben.
Mauck hat mir persönlich gesagt: Wir haben heute das Urteil gesprochen: Die Klage wird abgewiesen.
Was die Schriftsätze betrifft, so wurden Anträge gestellt, auf diese zu antworten. Diesen Anträgen wurde nicht stattgegeben. Für den Beklagten gut, für den Kläger schlecht.
Ich finde das trotzdem gut, dass die Richter und die Richterin so entschieden haben.
Rufe doch in der Geschätsstelle 030 / 90188 347 an. Die geben das Ergebnis den Beteiligten auch tetefonisch durch.
Sorry Herr Schälike, sie haben tatsächlich Recht: DIE KLAGE WURDE KOMPLETT ABGEWIESEN.
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Mork vom Ork
metzing CITV.NL Moderator Alter: 53 Geschlecht: Beiträge: 164 Wohnort: Berlin
Verfasst am: Mittwoch, 17.10.2007, 11:42 Titel:
Die Klägerin, CA, kann gegen das Urteil selbstverständlich Berufung (nicht Revision) zum Kammergericht einlegen - und ich denke, das wird sie auch tun. Das wird allerdings erst dann aktuell, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, was erfahrungsgemäß, da es sich nicht um ein Eil-, sondern um ein normales Klageverfahren gehandelt hat, 4 - 8 Wochen dauern kann.
@Fernsehkritiker:
Fast. Wir haben die Abmahnkosten für die ursprüngliche Abmahnung in Höhe von 859,80 ? (nach einem Streitwert von 20 T?, gefordert waren Abmahnkosten nach einem Streitwert von 50 T?) anerkannt, in Höhe von 34.833,90 ? ist die Klage nach Auskunft der Geschäftsstelle abgewiesen worden.
Die Klägerin, CA, kann gegen das Urteil selbstverständlich Berufung (nicht Revision) zum Kammergericht einlegen - und ich denke, das wird sie auch tun. Das wird allerdings erst dann aktuell, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, was erfahrungsgemäß, da es sich nicht um ein Eil-, sondern um ein normales Klageverfahren gehandelt hat, 4 - 8 Wochen dauern kann.
Beim Landgericht Berlin, Zivilkammer 27 sind die Urteile im Wesentlichen schon vor der Verhandlung geschrieben und werden am gleichen Tag in der endgültigen Fassung erstellt.
In der Zensurkammer Hamburg (Zivilkammer 24) ist es wirklich so, dass man 4-8 Wochen oder noch länger - manchmal bis zu einem halben Jahr und darüber hinaus - warten muss. In diesem Fall (spätestens nach 6 Monaten ab Verkündung) muss die Berufung eingelegt werden, ohne die Urteilsbegründung zu kennen. Die Berufugs-Begründung wird dann später nachgereicht.
Das Fliesband in Berlin läuft schneller und reibungsloser als in Hamburg. Die Berliner haben aber auch weniger Verfahren.
Das Berliner CA-Urteil erhalten die Anwälte in den nächsten Tagen.
Ob CA in Berufung geht, bleibt offen. Es geht ja um Vertragsstrafe. Da sind die Gerichte nicht so regiros, zumal beim Beklagten nichts zu holen ist und Priozesskostenhilfe (PKH) gewährt wurde. Verliert der Beklagte, dann muss er zwar zahlen, aber der Staat kann die PKH in den Sand setzen, weil nichts und bei niemanden etwas zu holen ist.
So zahlt eben CA. Das ist für das Wirtschaftsunternehmen "Zivilgerichte" der - volkswirtschaftlich gesehen - klügere Weg.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Rolf Schälike
redox CITV.NL Moderator Alter: 49 Geschlecht: Beiträge: 5138 Wohnort: Kiel
Verfasst am: Mittwoch, 17.10.2007, 12:10 Titel:
Das klingt doch wunderbar ! Erst mal Glückwunsch zum Etappensieg !
Und solange die Berufungsverhandlung (falls es überhaupt eine gibt) nicht in München stattfindet, dürften die Chancen doch gar nicht mal so schlecht sein, oder ?
Heißt das jetzt eigentlich theoretisch, dass der Wortfilter im Forum nie hätte eingebaut werden müssen !? (da die Unterlassungserklärung ja nur auf das Radiointerview bezogen war)
Es war schon immer etwas teurer, etwas dümmer zu sein...
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