Ein Schwerpunkt der Programmaufsicht war auch die Bewertung der umstrittenen TV-Gewinnspiele per Telefon. Ein großer Teil der Zuschauerbeschwerden habe sich auf intransparente Abläufe bezogen, hieß es bei der GSPWM. Zuschauer monierten, dass es beispielsweise für das Herausfinden von Lösungswörtern keine faire Chance gab. Auch verschiedene kostenpflichtige TV-Beratungssendungen wurden moniert, weil "erhebliche Probleme bei der Transparenz der Abläufe und Qualitätsdefizite festgestellt" worden seien. Die GSPWM will nun zunächst eine Selbstverpflichtung der Beratungssender als Ziel in Gesprächen vereinbaren. Gesetzliche Vorgaben sollen dann im nächsten Rundfunkstaatsvertrag verankert werden.
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Dienstag, 18.12.2007, 22:36 Titel:
Zitat:
Die GSPWM will nun zunächst eine Selbstverpflichtung der Beratungssender als Ziel in Gesprächen vereinbaren.
Na, das ist doch wieder mal toll. Da gibt's dann eine wunderschöne Selbstverpflichtung, die das Papier nicht wert ist, auf dem sie gedruckt wird, geschweige denn die Reisekosten für die Gespräche.
Bei Call-in muss anders angesetzt werden: Das Format wird zwar über Rundfunk und Fernsehen vertrieben, hat aber m. E. im Rundfunkstaatsvertrag nichts, aber auch gar nichts verloren! Für den müsste der Geltungsbereich gleich eingeschränkt werden auf Sendungen, die nicht dazu dienen, durch interaktive Teilnahme Gewinne zu erzielen.
Alles andere muss und sollte raus aus diesem Vertrag und genau so behandelt werden wie jedes andere Glücksspielformat auch. Mit den entsprechenden Folgen für den Jugendschutz und mit den entsprechenden Sonderabgaben. Und unter Aufsicht der Justiz, nicht unter der der Landesmedienanstalten.
Die sind nicht nur überfordert, die sind auch m. E. nicht zuständig. Denn Call-in hat mit Berichterstattung, mit Kultur oder mit Unterhaltung nichts zu tun. Es ist ein reines Glücksspiel, das sich jetzt noch hinter den zu Recht bestehenden strengen Vorschriften für die Rundfunkfreiheit versteckt und diese Freiheit schamlos ausnutzt.
Call-in muss raus aus dem Rundfunkstaatsvertrag.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Generell wurde unterdessen die Teilnahme Minderjähriger verboten.
Äh, das ist neu? Das sollte ja wohl schon immer so gewesen sein,...
Aber gut ist, dass man das auch den Rundfunkstaatsvertrag einfügen will, dann haben nämlich die LMAen mehr Handlungsfreiheiten, ob es was bringt ist ne andere Sache, aber ein kleiner Schritt in die richtige Richtung...
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Mittwoch, 19.12.2007, 11:21 Titel:
Die wunderschönen Mitmachregeln für Fernsehgewinnspiele sind ja, wie wir wissen, im Grunde genommen das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Sie sind bisher eine mehr oder weniger unverbindliche Regelung.
Die LMA sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, also Selbstverwaltungskörperschaften. Diese können zur Durchführung ihrer Aufgaben Satzungen zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erlassen, wenn es ihnen erlaubt ist.
Bekommen sie also eine "Satzungsermächtigung", dann dürfen sie eine solche aufstellen. Die ist dann bindend, und die kann auch Außenwirkung haben. Verstößt dann jemand gegen diese Satzung, kann die Körperschaft Verstöße gegen sie ahnden.
Ich glaube also, dass man mit diesen Wischiwaschiregeln auch nicht glücklich ist und die wenigstens einmal in einer Satzung verankert sehen möchte um nicht ganz als zahnloser Tiger dazustehen.
(Ich gebe zu, dass mein Wissen über Öffentliches Recht beschränkt ist, aber das ist das, was so hängen geblieben ist.)
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Ich habe mal Google bemüht, um Infos zu den Änderungen im 10. Rundfunkstaatsvertrag zu finden. Sehr informativ war dabei die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
« Niedersächsische Staatskanzlei » hat Folgendes geschrieben:
Die Landesregierung hat heute für den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag grünes Licht gegeben und den Vertragstext dem Landtag zur Unterrichtung zugeleitet. Die Regierungschefs der Länder sollen den Staatsvertrag noch im Dezember 2007 unterzeichnen. [...]
Es gibt zwei Versionen für die Änderungen zum 10. Rundfunkstaatsvertrag. In der Version vom 15.06.2007 taucht das Wort "Gewinnspiel" gar nicht auf. In der neueren Version vom 31.10.2007 sieht es anders aus. Beide Versionen kann man sich von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz herunterladen.
Nun folgt ein Zitat aus dem neuen 10. Rundfunkstaatsvertrag vom 31.10.2007, was Gewinnspiele im deutschen Fernsehen betrifft.
« Staatskanzlei Rheinland-Pfalz » hat Folgendes geschrieben:
Es wird folgender neue § 8a eingefügt:
"§ 8a Gewinnspiele
(1) Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele sind zulässig. Sie unterliegen dem Gebot der Transparenz und des Teilnehmerschutzes. Sie dürfen nicht irreführen und den Interessen der Teilnehmer nicht schaden. Insbesondere ist im Programm über die Kosten der Teilnahme, die Teilnahmeberechtigung, die Spielgestaltung sowie über die Auflösung der gestellten Aufgabe zu informieren. Die Belange des Jugendschutzes sind zu wahren. Für die Teilnahme darf nur ein Entgelt bis zu 0,50 Euro verlangt werden; § 13 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.
(2) Der Veranstalter hat der für die Aufsicht zuständigen Stelle auf Verlangen alle Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen, die zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Gewinnspiele erforderlich sind."
Sendungen nerven ungemein. Der Zuschauer will was anständiges sehen, aber nicht solche Shows, die den Zuschauer nur ausnehmen.
Ich befürchte, dass man fast ungeniert weiter die Zuschauer abzocken darf. Wann wird endlich eingeschritten, so wie es unsere Freunde in Holland, Großbritannien und Frankreich/Luxemburg getan haben?
Die LMAen scheinen es nicht wirklich eilig damit zu haben, den neuen 10. Rundfunkstaatsvertrag in Kraft zu setzen. In diesem Vertrag sollen Regeln für Gewinnspiele verankert werden. Ich habe mal ein paar Medienmeldungen rausgekramt, die sich mit dem 10. Rundfunkstaatsvertrag und dessen Gültigkeit beschäftigen (Hervorhebungen jeweils von mir).
« Focus.de vom 05.08.07 » hat Folgendes geschrieben:
Darüber hinaus werden nun auch Deutschlands Medienwächter und die Bundesländer aktiv. In dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der 2008 in Kraft tritt, sollen die Gewinnspielregeln so verankert sein, dass bei Verstößen auch Bußgelder drohen.
Quelle: Focus-Online
« Focus.de vom 06.08.07 » hat Folgendes geschrieben:
Jetzt arbeiten die Bundesländer den zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus. Wenn er 2008 in Kraft tritt, sollen die Gewinnspielregeln so verankert sein, dass bei Verstößen auch Bußgelder drohen.
Quelle: Focus-Online
« Satundkabel vom 17.10.2007 » hat Folgendes geschrieben:
Die Bundesländer sind sich nach Darstellung der hessischen Regierung grundsätzlich einig über die nächste Änderung des Rundfunkstaatsvertrags. Er sei optimistisch, dass der Vertrag im Dezember [gemeint ist 2007, Callpassive] unterschrieben werden könne, sagte der Wiesbadener Staatskanzlei-Chef Stefan Grüttner (CDU) am Mittwoch nach Gesprächen mit Kollegen aus anderen Bundesländern. Details nannte er nicht.
Quelle: Satundkabel
« Süddeutsche vom 02.11.2007 » hat Folgendes geschrieben:
Allein: Verstöße gegen die Selbstverpflichtung haben bisher keinerlei Folgen. In Teilen soll die Selbstverpflichtung jedoch in den nächsten Rundfunkstaatsvertrag einfließen, der wohl im kommenden Sommer verabschiedet wird. "Dann haben wir endlich eine verlässliche Rechtsnorm", sagt Schneider.
Quelle: Süddeutsche.de
« Niedersächsischen Staatskanzlei vom 20.11.2007 » hat Folgendes geschrieben:
Die Landesregierung hat heute für den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag grünes Licht gegeben und den Vertragstext dem Landtag zur Unterrichtung zugeleitet. Die Regierungschefs der Länder sollen den Staatsvertrag noch im Dezember 2007 unterzeichnen.
Quelle: Stk
« Telemedicus vom 03.01.2008 » hat Folgendes geschrieben:
Der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird vor allem organisatorische Änderung bringen: [...] Der neue Staatsvertrag soll am 1. September 2008 in Kraft treten.
Quelle: Telemedicus
Zum Schluß noch das Zitat aus dem Blog von Stefan Niggemeier, wo er von der BLM Antworten auf seine Fragen zu SH9 bekommt:
« Niggemeier-Blog vom 19.02.2008 » hat Folgendes geschrieben:
6. Täuscht mein Eindruck, dass die zweifelhaften Praktiken von 9Live für die BLM eine extrem niedrige Priorität haben?
[...]
Es waren die Landesmedienanstalten und im Besonderen die BLM, die bei den gesetzgebenden Ländern darauf gedrängt haben, Verstöße gegen die GewinnSpielRegeln als Ordnungswidrigkeitstatbestand in den Runkfunkstaatsvertrag aufzunehmen. Dies wurde im 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag umgesetzt, der am 1. September 2009 in Kraft treten soll.
Quelle: Niggemeier-Blog
Jetzt sind wir also im Jahr 2009, in dem der neue Runkfunkstaatsvertrag in Kraft treten soll. Natürlich erst im Herbst.
Schau'n wir mal.
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Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
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